Martin SCHÜHLER (SCHIELER, SCHILLER)

Martin SCHÜHLER (SCHIELER, SCHILLER)

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Martin SCHÜHLER (SCHIELER, SCHILLER)

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1560
Bestattung Bensen (Benešov nad Ploučnicí), Nordböhmen nach diesem Ort suchen
Tod vor 1634 Hermersdorf (Heřmanov), Nordböhmen nach diesem Ort suchen
Wohnen 1596 Hermersdorf (Heřmanov), Nordböhmen nach diesem Ort suchen
Wohnen etwa 1620 Hermersdorf (Heřmanov), Nordböhmen nach diesem Ort suchen
Marriage 9. Juli 1596 Bensen (Benešov nad Ploučnicí), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

N. N.
Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Er ist am 11.7.1589 Pate bei einem Kind der Wenzel Dürrin. Seine Frau ist als die "Merten" Schielerin am 1.8.1593 Patin bei einem Kind des Martin Hache von Hermersdorf und 1594 bei einem Kind des Ambrosius Dünnebir von Hermersdorf. - Am 2.1.1592 läßt er einen nicht namentlich genannten Sohn begraben. - Am 1.1.1596 wird die Martin Schielerin von Hermersdorf begraben. - Möglicherweise der Martin Schieler von Hermersdorf, der am 9.7.1596 heiratet; Braut ist nicht angegeben. Allerdings lassen danach offenbar zwei Martin Schieler Kinder taufen (falls es sich nicht um Fehler bei der Eintragung ins KB handelt): am 1.3.1597 läßt Martin Schieler von Hermersdorf einen Sohn Georg taufen, Paten Thomas Richters Sohn, Hans Dürren Sohn, die Andreas Newmannin. Und nur 4 Tage später am 5.3.1597 läßt Martin Schieler von Hermersdorf einen Sohn Georg taufen, Paten Georg Richters Knecht, Hans Dürren Sohn, die Georg Rietzschelin. Möglicherweise sind diese Kinder identisch mit zwei im März 1597 begrabenen Kindern mit Vater Martin Schieler von Hermersdorf (10.3. und 19.3.). Unter Umständen handelte es sich um Zwillinge - aber vier Tage auseinander geboren? Und beide den gleichen Vornamen? Andererseits gibt es danach keine Hinweise mehr, daß es sich um zwei gleichnamige Väter handeln könnte; die weiteren Kinder kommen im normalen Abstand zur Welt. Das Kirchenbuch ist aber lückenhaft in dieser Zeit; die Taufen nach August 1606 bis Anfang 1608 fehlen komplett. Vorläufig in dieser Datei alle Kinder des Martin Schüler in Hermersdorf unter einem Vater eingetragen, da auch der Martin Schüler des Grundbuches (s. u.) Kinder mit Vornamen aus beiden Familien hat; möglicherweise waren es aber doch zwei. - Am 7.12.1605 wird Martin Schielers Kind begraben. Am 26.9.1609 stirbt ein Kind des Martin Schieler. - Zu den Schiller/Schüler in Hermersdorf s. die Notiz unter Christoph Schühler (Schieler, Schiller), gestorben 1591; Christoph ist neben Bartholomäus der älteste im KB dokumentierte (außer ihm, Bartholomäus, Wenzel und Martin werden keine Schiller in Hermersdorf genannt in dieser Zeit). - Im ältesten Binsdorfer GB findet sich auf fol. 185 f. der Erbkauf zwischen Martin Ssylers seligen Kindern um sein hinterlassenes Gut, so zwischen Adam Nagman (= Naymann; der Schreiber scheint Tscheche gewesen zu sein, da er später auch Cantorag statt Cantorey schreibt und Sch mit Ss in Namen wiedergibt) und Matthäus Richtern zu Hermersdorf innen gelegen. Die Geschwister verkaufen es am 1.1.1634 um 220 Schock ihrem Bruder Georg Ssyler. Als Angabe (Anzahlung) sind 100 Schock in drei jährlichen Raten zu je 33 sß 20 g zu entrichten, der Rest als Erbgelder in jährlichen Raten zu 5 sß. Der jüngste Bruder Simon erhält Vorteilgelder (weil er nicht als jüngster den Hof übernahm, wie sonst gebräuchlich? Oder nur als Heiratsgeld?) von dem Gut, wenn er heiraten wird zur Ausstattung. Dem Schwester Sohn, dieweil er bei ihm (Martin oder Georg?) gedienet und nicht viel Lohn bekommen hat, soll Käufer einen Jährling aufziehen. Die Geschwister, außer Georg, Simon und später noch Christoph, werden als solche nicht namentlich genannt. Nur ihre Anzahl, 8, wird später erwähnt. Leider wird bei den nach dem Kauf jährlich eingetragenen Ratenzahlungen nicht unterschieden zwischen Zahlungen an die Geschwister als Erben und Zahlungen an die vielen Gläubiger des Vaters, darunter auch einige der Geschwister. Die Schulden wurden aber offenbar zuerst bezahlt. Unter diesen Gläubigern könnten sich auch sog. alte Erben befunden haben, also vom Vater noch nicht völlig ausgezahlte Erbberechtigte aus seinem eigenen Kauf, der nicht im GB enthalten ist. Nach einer Zahlung an Erben sehen mir folgende Einträge aus: beim 1. Termin der Angabe: 1 sß 35 g der Georg Dürrin Wittibin Waisengeld und 9 sß 9 g an Martin Flächen Tochter Anna, beide Zahlungen hat der Käufer über sich genommen auf Zinsen (diese Formulierung findet sich so oder ähnlich öfters bei Zahlungen an Waisen; der Betrag wird ins Waisenbuch eingetragen, das Geld aber vom Zahler einbehalten auf Zinsen). Ferner: beim 2. Termin betr. die Angabe: 25 sß Jakob Schillers Waisen Georg und 8 sß 18 g Georg Schneiders Sohn Martin, beides ebenfalls vom Käufer über sich genommen zu verzinsen laut Waisenbuch. Dann: beim 3. Termin der Angabe: weitere Waisengeldzahlung an Georg Schneiders Sohn Martin sowie Zahlungen an sich selbst wegen Schuld (= des Vaters bei ihm) und an Christoph Schüller und Simon Schüller (dies wohl seine Brüder; hier dürfte es sich auch um Schulden des Vaters bei ihnen handeln). Damit ist die Angabe bezahlt. Die nun zwischen 1635-1641 fälligen Erbgelder, insges. 35 Schock, wurden nicht gezahlt; diese versessenen Erbgelder entrichtete der Käufer dann nachträglich, wobei eine Schuldzahlung an seinen Bruder Christoph erwähnt wird. Nach Abzug aller an Gläubiger zu zahlenden Schulden steht der Rest dieser bis 1641 zu zahlen gewesenen Erbgelder den Erben, "der 8", zu, und zwar jedem 2 sß 45 g. Davon hat der Käufer fünf Teile einbehalten, nämlich: seinen eigenen Teil; Matthäus Schiller ein Teil, das aber Käufer einbehalten hat anstatt eines Ochsens; und drei Teile, die ebenfalls beim Käufer stehen geblieben sind "Alß der Annen tochter, Catharienen theil George, vndt Jacob Schielers sohns Georgen". Die danach bis 1652 zu zahlenden Erbegelder von 45 Schock blieb der Käufer wieder schuldig. Sie soll die Georg Schillerin erlegen - Georg war demnach inzwischen verstorben. Sie erlegt dieses Geld folgendermaßen: 3 sß ins Amt wegen Hafer, den Martin Schiller im Amt bei Rentschreiber Jeremias Dubsky 1634 schuldig geblieben war; 4 sß 57 g 6 d wegen eines Ochsens an Matthäus Schiller; 4 sß an Simon Schieller Erbegelder; 2 sß Christoph Schieller Erbegelder; 5 sß Georg Schiellernn (ist -nn für -in zu lesen?); 2 sß Christoph Schieller, 1 sß Simon Schieller; 2 g 1 d Matthäus Schieller; 5 sß Michael Schieller; 5 sß Jakob Schieller, so ins Waisenbuch gehörig (wohl an die Waisen des Jakob Schieller); 5 sß Katharina; 5 sß Anna; 5 sß Georg Flachyn Sohn, davon nicht mehr dann 2 sß ins Waisenbuch (kommen sollen). - Aus all diesen Angaben kann man im Nachhinein angesichts der KB-Lücken (1624-28 und später, aber auch schon vor 1624 offenbar z. T. lückenhafte KB-Führung) kaum die Familienverhältnisse rekonstruieren. Matthäus und Michael Schieller könnten weitere Brüder gewesen sein; dies würde sich decken mit den KB-Einträgen, wonach Martin Schiller 1583 und 1590 Söhne auf diese Namen taufen ließ. Auch Jakob Schieller könnte ein bereits verstorbener Bruder gewesen sein, vielleicht der 1588 geborene Sohn Jakob des Martin. Er taucht aber sonst nicht im KB auf. Wer aber ist der Georg, dessen Teil 1641 beim Käufer, der ja auch Georg hieß, stehenblieb? Hieß er überhaupt Schieller? Ist er der Georg Schiellernn, an den nach 1652 gezahlt wird, oder ist diese Eintragung auf die Witwe bezogen? Und wer sind die Schwestern? Der Text "der Annen tochter, Catharienen theil George, vndt Jacob Schielers sohns Georgen" ist kaum verständlich - eine Anna, die eine Tochter Katharina hat? Dann ein Georg und ein Jakob mit Sohn Georg - oder eine Anna, deren Tochter einen Teil geerbt hat, daneben eine Katharina mit Sohn Georg und Jakob mit Sohn Georg? Tauchen sie nach 1652 wieder auf als Anna und Katharina? Wer ist die Georg Flachin, deren Sohn erbt? Insgesamt waren es ja angeblich nur 8 Erben. - Auch wenn man nur das Geld hernimmt und auf Erbportionen untersucht, kommt man zu keinem klaren Ergebnis. Vgl. 1652: 45 sß minus 3 sß für schuldig gebliebenen Hafer = 42 sß. Diese aufgeteilt auf 8 Erben = jeder Erbe 5 sß 15 g (1 Schock auf 60 Groschen gerechnet). Es bekommen insgesamt: Simon Schüler 4+1=5 sß; Christoph Schüler 2+2=4 sß; Matthäus Schüler 4 sß 57 g 6 d + 2 g 1 d = 4 sß 59 g 7 d (= ca. 5 sß); Michael Schüler 5 sß: der verstorbene Jakob Schüler 5 sß; Anna (muß auch schon verstorben sein, wenn bei den früheren Zahlungen ihre Tochter erbberechtigt war) 5 sß; Katharina (muß auch schon verstorben sein, wenn ihr Sohn Georg früher erbberechtigt war) 5 sß; der Sohn des Georg Flach 5 sß. Das sind 9 mal ca. 5 sß, nicht 8, und ist insges. mehr, als zu verteilen war, da ja noch das Geld für den Hafer abgezogen werden muß.

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Titel König und Bauer
Beschreibung Nordböhmen zwischen Aussig und Böhmisch Leipa, nördlich bis das Rumburger Gebiet.
Hochgeladen 2024-05-24 14:57:44.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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