Johannes SCHARFF

Johannes SCHARFF

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johannes SCHARFF
Religionszugehörigkeit RK

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Schöningen nach diesem Ort suchen
Tod Mai 1619 Gandersheim nach diesem Ort suchen
Heirat 18. Januar 1582 Gandersheim nach diesem Ort suchen
Heirat 1598 Gandersheim nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
18. Januar 1582
Gandersheim
Sabine MENTE
Heirat Ehepartner Kinder
1598
Gandersheim
Catharina LAPPE

Notizen zu dieser Person

Mitgeteilt von Herrn Gunnar Söffge, Goslar am 10.11. 2004
Herr Amtmann
Herzoglich Braunschweig-Wolfenbüttelscher Diener bei Erbprinz Julius
auf Schloß Hessen (ab 1564), dann Amtsschreiber zu Gandersheim (ab
Mitte 1567), Amtmann zu Bilderlahe (1576 - 1580 Nachf. des Albrecht
Sturtz) und zu Gandersheim (1580 bis 1619, Nachfolger des
Schwiegervaters), 1610 zugleich Amtmann der Äbtissin des Reichsstifts.
Seine Herkunft aus Schöningen ist gesichert, seine Abstammung nur
erschließbar. Sie beruht auf den Tatsachen, daß der ältere Amtmann
Hartwig mit der Tochter Johann Mengkorsts verheiratet ist, dessen
Wappenbild Johannes wohl fortführt (s.u.), daß dieser Hartwig mit
Schöningen in Verbindung steht, daß schon für ihn die Nebenform
Scherff belegt ist und daß aus Schöningen ein jüngerer Hartwig Scharff
kommt, der 1595 in Helmstedt immatrikuliert wird, sicherlich Enkel des
älteren Hartwig durch einen ungenannten Sohn, in welchem der 1570
genannte Ackerbürger Curt Scharf zu erblicken sein wird.
Am 8. 1. 1575 teilt Johannes' Vorgesetzter und späterer posthumer
Schwiegervater Barwart Mente eigenhändig im Personalverzeichnis des
Amtes Gandersheim an zweiter Stelle, also nach sich selbst, über
Scharffs Vita mit: �Der schreiber Johannes Scharff ist bürtig von
Scheiningen [Schöningen], ist Alt 27 Jahr, hatt gedeinet m[einem]
g[nädigen] F[ürsten] und H[errn], Hertzogen Juliussen, 7� Jar, hatt in
der erbhuld[ig]unge dem Herren Cantzler Minsinger [Münsinger v.
Frundeck] und Ober-Ambtman Heinrich Kronen, Als Alles Hoffgesinden,
beeidiget, Auch eide gethan vor der Cantzley�.
Johannes gehört nämlich bereits als Jüngling ab 1564 zur Gefolgschaft
des Erbherzogs Julius auf dessen Quasi-Verbannungssitz, Schloß Hessen
am Fallstein. Hintergrund mag die räumliche Nähe seiner Heimatstadt
Schöningen zu dem Ort sein, an dem Heinrich d.J. seinen ungeliebten
Sohn Julius ursprünglich hatte einsperren wollen, was u.a. durch
Johannes' spätere Schwieger-Großeltern Cordt Mente und Frau (siehe
dort) verhindert wird.
Jedenfalls erklären sich dadurch die besondere Vertrautheit mit dem
Herrscherhaus und sein schneller Aufstieg. Johannes wird ab 1567 in
den Quellen als Amtsschreiber, dann als Amtmann faßbar. (Leider
entgeht dieser Umstand Samse, a.a.O. [pp. 120 f.], der den Namen
Scharff unter den nach September 1563 zum Hessener Prinzenhof
gekommenen, späteren Beamten daher nicht aufführt.) Doch sein
Wohlstand spricht auch für eine Herkunft aus einer angesehenen
Familie. 1592 gewährt er als zeitübliche Kapitalanlage der Reichsstadt
Goslar ein Darlehen von 600 Gulden, für die er ab 1595 jährlich je 27
Gulden Zins durch Boten bezieht und jeweils quittiert.
Johannes Scharffs erste Ehe verbindet ihn mit dem in
Braunschweig-Wolfenbüttel angesehenen Geschlecht Mente und seinem
verstorbenen Vorgesetzten. Dessen einzig bekannte Tochter heiratet er
bald, nachdem er 1580 vom Amtsschreiber zum Amtmann von Gandersheim
aufgestiegen ist. In einer schwierigen Zeit übernimmt er die
Verwaltung des Beritts, da im selben Jahr ein Brand ein Drittel der
Stadt zerstört (danach u.a. Umbau und Erweiterung der ehemaligen
Markt- oder Moritzkirche zum heutigen Rathaus).
Noch 1580 erstellt er nicht nur das Erbregister, sondern zeichnet auch
mit �Abriß und Vertzaichnung des Amptes Gandershaim� die erste
bekannte Stadt- und Landkarte von Gandersheim und Umbgebung (Mühe,
a.a.O., p. 224; Kronenberg, Opperhausen, p. 20 u.a.). Seine fast
vierzigjährige Tätigkeit in dieser Stellung wird besonders im Zeichen
des Vordringens braunschweigischer Landeshoheit stehen, die sich durch
seine Person auch das eigentlich reichsfreie (territorial aber auf das
winzige Gebiet der innerstädtischen Stiftsfreiheit beschränkte) alte
Damenstift Gandersheim unterwirft.
1587 tritt Scharff etwa im Zusammenhang mit dem Skandal um die
Schwangerschaft der Gandersheimer Stiftsäbtissin Margarete von Warberg
in Erscheinung, die er in dieser Sache namens des Herzogs verhören muß
(er wird daher 1982 auch Protagonist in der
historisch-belletristischen Nacherzählung �Die Goldhaube der Äbtissin�
von dem Gandersheimer Chronisten Kurt Kronenberg, siehe unten). Das
Zusammentreffen der genannten Personen wird ähnlich wie dort
geschildert stattgefunden haben, allerdings dürfte sich Scharff trotz
der Umstände einen derart barschen Tonfall mit der Äbtissin kaum
erlaubt haben; obwohl persönlich gestrauchelt und von ihm
gefangengesetzt, steht sie noch immer im Rang einer Reichsfürstin.
Als Amtmann befaßt sich Scharff unter anderem auch mit dem Einzug von
Geldern �ungehorsamer Adliger�, wofür er 1595 bis 1603 herzogliche
Anweisungen zur Abrechnung erhält (Staatsarch. Wolfenb. 8 Alt Gand 111
b; die Vorgänge stehen wohl u.a. vor dem Hintergrund der umstrittenen
Lehnsheeresfolge, vgl. G.H. Müller, Aufgebot). Die Gandersheimer
Amtsakten im Wolfenbütteler Staatsarchiv enthalten ferner diverse
Anweisungen an Amtmann Johann Scharff 1580 bis 1601 (8 Alt Gand 102 b;
jeweils noch nicht durchgesehen). Dank und Lob zollt ihm am 22. 2.
1604 der Opperhäuser Pfarrer Knustius, Nachfolger seines Schwagers
Georg Mente, dem Scharff �viel nützliche gute Beförderung erzeigt,
also daß mein Pfarrmeierhof in einen besseren Stand - Gott lob -
geraten�, wofür er dem Amtmann freilich �einen geringen Holzplatz als
irgend 15 Ackermaßruten, so auf ein halb Vorling Landes zu rechnen,
eingeräumt und überlassen habe� (Kronenberg, Opp., p. 54).
Zu den wichtigsten Aufgaben seiner Dienstzeit gehören zweifellos
Vorbereitung und Abhaltung der zwei Gandersheimer Landtage für die
Stände des Fürstentums Calenberg (das 1584 an Wolfenbüttel gefallen
war) in Gandersheim, am 27. 8. 1585 und besonders 1601 mit dem
wichtigen Abschied vom 10. 10. 1601, der an den berühmten Abschied des
Landtags von Salzdahlum 1597 (für die Wolfenbütteler Landstände)
anknüpft (Stärkung der Bauern gegenüber den Grundherren, Schutz vor
Ausdehnung von Dienst- und Abgabenlasten).
Sein Amtssitz ist die (Wilhelms-) Burg in der Gandersheimer Neustadt,
doch privat besitzt Scharff spätestens 1588 ein Haus Am Plan (spätere
Nr.-Ass. 229) gegenüber der Burg, die ehemalige Abteischreiberei
hinter dem Abteikomplex in der Stiftsfreiheit, das Herzog Heinrich der
Jüngere 1540 eingezogen hatte und das seitdem stets seine
Spitzenbeamten in Gandersheim innegehabt hatten. Johannes wird es kurz
vor 1588 übernommen haben, wohl als Mitgift der Frau aus dem Erbe des
Schwiegervaters, da 1568 noch Oberamtmann Heinrich Krone alias
Andernach darin genannt wird. Das Haus brennt 1597 ab und wird von
Johannes wieder aufgebaut. Nach 1619 besitzen es seine Erben gemeinsam
und vermieten es, bis es an Sohn Tönnies allein fällt. Das von
Johannes 1597 errichtete Gebäude ist 1652 bei Merian und 1709 bei
Leuckfeldt in Stichen abgebildet (1935 abgerissen, jetzt Standort der
1952/53 erbauten katholischen Himmelfahrtskirche).
Um diese Zeit stirbt Scharffs erste Frau Sabine (vielleicht in
Zusammenhang mit Folgen des Brandes?), und 1598 heiratet er ein
zweites Mal. Seine neue Frau Catharina Lappe wird wohl aus der Stadt
sein; über Kinder dieser Ehe ist nichts bekannt. Scharff stellt im
März 1619 seine letzte Zinsenquittung für das Goslarer Tafelamt aus.
Auch dem Herzogshaus hatte er Kapitalien geliehen. 1600 erhält er eine
herzogliche Schuldverschreibung über ein erteiltes Darlehen
(Staatsarchiv Wolfenbüttel: 8 Alt Gand 111 c; noch nicht
durchgesehen). Schon vor 1598 hatte er, wohl als Gegenleistung, mit
seiner Frau Sabine Mente den Rottzehnten vor Ackenhausen verlehnt
bekommen. Dieses Lehen wird 1600 auf die neue Ehefrau Catharina Lappe
und den ältesten Sohn Tönnies Scharff erweitert, dem es sehr bald
(unmittelbar?) nach Johannes' Tod am 14. 6. 1619 als Amtsschreiber zu
Calenberg bestätigt wird. - Gegenüber der Stadt Goslar tritt 1620 sein
(ausdrücklich so bezeichneter) Schwiegersohn Pancraz Müller im Namen
der Scharffschen Erben auf. Nachfolger als Gandersheimer Amtmann ist
1636 Johann Starcke.
Scharff führt im Siegel (in den Goslarer Unterlagen ab 1592) einen
geteilten Wappenschild, der auf ein Koalitionswappen zurückgehen
dürfte und offenbar die gemeinen Figuren des Vaters (Hausmarke, vorn)
und der Mutter eint (Scheibe, hinten; offenbar der bei Großvater
Menkhorst im Zentrum einer Raute wiedergegebene Kreis). Statt eines
Oberwappens erscheinen darüber hier nur die Initialien �I�S�. Die
Hausmarke enthält einen vertikalen Schaft, unten von heraldisch rechts
mit einem schrägrechten Anstrich versehen und oben heraldisch links
von einem ebensolchen Abstrich beendet, der diagonal in einem Kreuz
endet.
Der Große Bürgerliche Siebmacher bringt eine jüngere, scharfgestochene
Darstellung mit ausgeprägtem Oberwappen, von einem Nachkommen geführt,
in der das Kreuz in der Marke vertikal steht und vom vertikalen Schaft
ausgeht, ferner in die erweiterte Mittelöffnung der Scheibe ein aus
der Hüfte wachsender Löwe eingefügt ist, wohl in Anlehnung an die
Braunschweiger Herzöge. Vielleicht ist die Scheibe zu einer
braunschweigischen Münze umgedeutet. Scheibe und Löwe erscheinen so
auch als Oberwappen zwischen zwei rechts von Rot und Silber, links von
Silber und Rot geteilten Büffelhörnern (der Schild ist auch hier
untingiert). Siebmacher bringt das Wappen wohl wegen eines Lesefehlers
unter dem Namen Schlerff, für den Neubecker in seinem figurbasierten
Erschließungsband �Scherff siehe Schlerff� ergänzt.
Es fällt auf, daß seine Hausmarke aus dem Wappen praktisch identisch
mit derjenigen ist, die der 1566 in Goslar siegelnde, sonst bisher
nicht ermittelte Paul Scherff als alleiniges Wappenbild führt
(ebenfalls nur von seinen Initialien gekrönt). Hier steht der Schaft
diagonal (schräglinks), der Anstrich ist nur eine Serife, doch das
etwas größere Diagonalkreuz weist wohl auf den gemeinsamen Ursprung
hin.
Ein Hans und ein Gebhard Scharff werden 1641 bzw. 1684 in Privatsachen
genannt (Prozeßreg. Wolfenb. 7 Alt S 2129 bzw. 1351, bisher nur
Findbuchdurchsicht). Vgl. ferner:
- �Herrn� Johannes Scharffius (weiterer Sohn?), 1614 Organist zu
Lauterberg am Harz, der dort 1614 Maria, Tochter des Bürgers und
Brauers Caspar Bader heiratet (Gerdung[ius], Alexander, Elricensi[s],
Schulrektor zu Lauterberg: Gamêlion Melos In Combinationem... Factam
Lauterbergae 16. Calendarum Sextilis, anno... M. DC. XIV;
Hochzeitsgedicht, mit Beitrag vom fürstl. Bibliothekar Liborius Otho.
Wolfenbüttel: von Söhne (Jul. Ad.), 1614 [Einblattdruck]. HAB
Wolfenb., Db 4� 555 [23]; Online-Index VD17 [www.vd17.de], Facsimile
[http://www.gbv.de/du/services/gLink/vd17/23-319360M_001]);
- Antonius Scherf, 1622 Soldat und Bräutigam in Wolfenbüttel (siehe
Anm. zu Johannes' Sohn Tönnies);
- Wulff Scharff, heir. 29. 5. 1626 in Wolfenbüttel (Hauptkirche BMV)
Eva Fuchtelberg (Schubert, Traureg. Braunschw.-Wolf., A 2, p. 107/Nr.
196); Leiße Scharffs, heir. ebd. am 24. 6. 1627 Hans Möller (ebd., p.
108/Nr. 228);
- Hans Scharpen Frau (wohl eher Witwe, verwandt?), 1585 Bürgerin und
Hausbesitzerin in der Kleinen Straße (auf etwa zwei Dritteln zwischen
Hausnr. 14 und 25) in Hameln, Osterbauerschaft (Schoßregister; bei
Burchard, Musterungsrolle, a.a.O., p. 351).
- Bartold Scharff aus Bardowick, ab 1685 Pfarrer in Hoya (siehe ihn
und seinen Sohn David in dieser Datenbank).
Auszug aus Kronenberg, Kurt: Gandersheimer Novellen (a.a.O.); Fünfte
Novelle, Die Goldhaube der Äbtissin, Kapitel "In der Abtei" (Anfang),
pp. 172 f.:
�[p. 172] In der Abtei
>Noch ermattet und geschwächt lag die Äbtissin [Margarete von
Warberg] in ihrem Bett, als am 10. Juli 1587 kurz nach zwei Uhr nachts
drei herzogliche Beamte ihr Schlafzimmer betraten, ohne angeklopft zu
haben. Sie hatten die Kammerfrauen im Vorzimmer, die ihnen geöffnet
hatten, beiseite geschoben und begannen ohne jede Förmlichkeit mit
einem Verhör. Es waren der Gandersheimer Amtmann Johannes Scharff, der
herzogliche Referendar Georg Schünemann und der Stadtschreiber [also
kein herzoglicher Beamter, Anm. Söffge] Peter Felix.
�Euer Gnaden verzeihen, wir kommen im Auftrag unseres Fürsten,
Herzogs Julius von Braunschweig-Lüneburg, und bitten um eine Antwort
ohne Wenn und Aber: Haben Euer Gnaden vor einigen Tagen ein Kind
geboren?� Margarete von Warberg wühlte ihr Gesicht tiefer in die
Kissen und weinte hemmungslos vor sich hin. Der Amtmann wiederholte:
�Wir müssen eine Antwort haben und [ein] Protokoll aufnehmen, Euer
Gnaden, sagt uns die Wahrheit, wir haben eine Hebamme mitgebracht und
können leicht erfahren, ob Ihr ein Kind zur Welt gebracht habt.�
Die Äbtissin hob den Kopf aus den Kissen und nickte heftig, ohne
sprechen zu können... �Eine zweite Frage, Euer Gnaden, ließet Ihr das
Kind töten?� �Nein, nein,� stöhnte sie, �als man es mir reichte, war
es schon schwach und ganz blau, wenige Minuten später atmete es nicht
mehr und war tot. Da brachte Brigitte es fort, ich war schwach und
fiel in tiefen Schlaf.� �Die dritte Frage: Wer ist der Vater des
Kindes?�
Margarete zögerte einen Augenblick, sah aber die grimme Miene des
Amtmannes und gestand: �Johannes Schramm, der Abteischreiber.� Die
Herren nickten einander zu. Es stimmte also, was die Bürger sich in
der Stadt erzählten...
[p. 173] Der Amtmann nahm noch einmal das Wort: �Herr Referendar,
lest das Protokoll vor, das Ihr aufgenommen habt und laßt es
unterschreiben. Ich bedauere sehr, Euer Gnaden, aber Ihr dürft dieses
Gemach nicht mehr verlassen, bis Seine Fürstliche Gnaden über Euer
weiteres Schicksal entschieden hat, nur die Kammerfrauen haben noch
Zutritt und werden Euch versorgen.� Margarete von Warberg blieb allein
zurück, sie lag bewegungslos und ohne sich zu rühren in ihrem Bett,
betäubt von dem Verhör und den Worten des Amtmannes...<�.
2 PAGE [2]/2
Nach dem durch seinen Vorgesetzten und späteren (posthumen)
Quelle Geburtsdaten :
Als Gläubiger des Herzogs und wegen Verleihung des Ackenhäuser
Rottzehnten; siehe allgemeine Anmerkung.
Wegen der Vermögensbeschlagnahme zu Lasten ungehorsamer Adliger; siehe
allgemeine Anmerkung.
Von eigener Hand Johannes, in den meisten Quellen Johann (so auch bei
Kronenberg, Gandersheimer Häuserchronik, a.a.O.).

Datenbank

Titel
Beschreibung
Hochgeladen 2011-12-15 10:41:58.0
Einsender user's avatar Eike Schößler
E-Mail eike.schoessler@t-online.de
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