Georg (Jürgen) Heinrich BROCKMEYER

Georg (Jürgen) Heinrich BROCKMEYER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Georg (Jürgen) Heinrich BROCKMEYER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 6. April 1748 Glane-Visbeck, Haus Harkotten nach diesem Ort suchen
Tod 26. April 1816 Glane-Visbeck, Hannover nach diesem Ort suchen
Heirat 27. Juli 1773 Glane (St. Jakobus der Ältere) nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
27. Juli 1773
Glane (St. Jakobus der Ältere)
Maria Katharina WELLENDORF

Notizen zu dieser Person

Brockmeyer, Georg Heinrich: 15.09.1780 Verschuldung wird größer in Glane-Visbeck 11.09.1792 Verheuerung von Ländereien in Glane-Visbeck 04.10.1792 Müller Aßmann stellt Forderung von 516 Talern in Glane-Visbeck 20.03.1793 Termin vor dem Gogericht 22.03.1793 Angebot von Aßmann in Glane-Visbeck 28.06.1793 12jähriger Stillstand der Schulden wird bewilligt 09.07.1793 Gutsherr gibt Einwilligung in Schloß Harkotten 1796 Gutsherr besichtigt Brockhof 13.01.1810 Schulden werden amtlich

Brockmeyer, Georg Heinrich: 1773, den 11. Juni hatt Jürgen (Georg) Heinrich Brockmeyer seyner Eltern Sterbfälle unt für sich und seine künftige Frau Maria Gertrud Wellendorp 16.verdungen für 50 Rth. v. Ketteler, H XIV H 3, p. 96.

Brockmeyer, Georg Heinrich: Am 6. Nov. 1800 erschien aufm Hause Harkotten der Colonus (Georg Heinrich) Brockmeyer und begehrte für sich und seine abwesende Frau, weil er . . . durch einen Fall

Die Geschichte des Hofes und der Familie Brockmeyer zu Glane-Visbeck: Der alte Peter Wilm hat es noch mit eigenen Augen gesehen, wie sein Anerbe sich eine Frau aus Wellendorf holte. Am 11. Juni 1773 erschien ermit seinem Sohne Georg Heinrich und dessen Braut Gertrud Wellendorf auf Harkotten, um die Auffahrt zu dingen. Die Höhe der Auffahrt betrug50 Taler, die sofort bezahlt werden mußten. Das Protokoll bezeichnet gleich eingangs die Stätte als "in sehr schlechten Umständen". Der Gutsherr beanspruchte 2 Sterbekühe; der junge Bauer mußte sich verpflichten, an Rückständen aus verschiedenen Verdingen eine Schuld von 140 Talern zu übernehmen. Als Leibzucht erhielten die Eltern den halben Kottenund den in der Nähe gelegenen Garten zur Hälfte. Ebenfalls bekommen sie bestimmte Ackerstücke zum Besäen. Die jungen Bauern verpflichten sich, diese Ackerstücke wie ihre eigenen zu bearbeiten. Sie wollen von den fünf kleinen Kindern zwei übernehmen und sie auch an Kleidung ordentlich ausstatten und zur Schule schicken. In die außergewöhnliche Armut des Hofes vermittelt die Tatsache, daß auf dem Hofe nur zwei Pferdevorhanden sind, die dazu noch dem ältesten Sohne Johann Hermann Heinrich gehören, einen erschreckenden Einblick; denn 200 Jahre vorher waren7 bzw. 5 Pferde auf dem Hofe. Der Anerbe soll die Pferde für 30 Talerübernehmen. Maria Gertrud Wellendorf aber mußte sich nach der Bestimmung der "Osnabrücker Eigentumsordnung", um als Bäuerin anerkannt zu werden, ihrer Freiheit begeben und in die Eigenhörigkeit des Freiherrn von Ketteler eintreten. So blieb dem Gutsherrn die Eigenbehörigkeit auch der Nachkommen der Bauern gesichert; denn die Eigenhörigkeit entstand (auch) im Stift Osnabrück und der Grafschaft Ravensberg durch Geburtvon einer unfreien Mutter. Zeugen und Unterhändler dieses Vertrages waren der alte Meyer zu Bergsten und Johann Heinrich Wellendorf, beideaus dem Kirchspiel Borgloh. Die kirchliche Trauung fand in Glane im Hochsommer des Jahres 1773 statt. Im November desselben Jahres heirateteder eben genannte Hermann Heinrich Anna Elisabeth Gehrmeyer aus Glane-Visbeck. Zwei Tage nach der Beerdigung des Altbauern, am 6. April 1775, wurde das erste Kind aus der jungen Ehe, ein Mädchen, zur Taufe getragen, daß die Namen Maria Katharina Gertrud erhielt. Die Großmutter aus Wellendorf wirkte als Taufpatin mit. Es wurden 6 Kinder in dieser Ehe geboren: 1. Maria Katharina Gertrud, geb. 1775; 2. Maria Elisabeth, geb. 1776, gest. 1779; 3. Maria Anna Gertrud, geb. 1778, gest. 1838; 4. Franz Heinrich, geb. 1780; 5. Maria Gertrud, geb. 1784, gest. 1786; 6. Caspar Heinrich, geb 1787, gest. 1788; Der Anerbe erblickte am 24. September 1780 das Licht der Welt. Nach dem Brandversicherungsregister vom Jahre 1780. waren versichert;das Haus zu 500, die Leibzucht zu 100, das Nebenhaus zu 100, der Schoppen zu 40, das Backhaus zu 20 Talern, was insgesamt 810 Taler ausmacht, Der jährliche Beitrag belief sich auf nur 1 Taler 6 Schillinge. Niedermeyer hatte seine Gebäude zu 800, Heringhaus zu 850 Talern versichert. Das Vermessungsregister vom Jahre 1787 gibt als Größe des Brockmeyerschen Besitztums an; In Visbeck 11 Maltersaat, 9 Scheffelsaat und 10 Quadratruten; in Ostenfelde, das damals mit seiner Gemarkung das gesamteGebiet westlich des Glaner Baches umfaßte, 28 Maltersaat, 3 Scheffelsaat und 36 Quadratruten, sodaß der damalige Besitz etwa 56,7 ha betrug. Die Verschuldung des Hofes nahm indessen solche Fortschritte, daß er dem Abgrund nahe kam. Die Gläubiger drängten solange, bis am 11. September 1792 eine Verheuerung vieler Ländereien vorgenommen werden mußte,Am 3. September hatte die Gutsherrschaft dazu ihre Erlaubnis erteilt,Das Pachtgeld der einzelnen Pächter floß unmittelbar zum Rentmeister,so daß der Bauer ausgeschaltet war. Sogar zwei Kotten, der sog. Heidenberg- und Haverkampkotten, wurden den Gläubigern E.H. Brockmeyer, Rolffs bzw. Picker zur Benutzung übergeben. Allerdings diente der Haverkampkotten, wohl das ursprüngliche Wohnhaus bis 1727, als Leibzucht. Hören wir den Wortlaut des Protokolls: "Die Halbscheid des vordersten Esches und der ganze mittelste Esch, auch zwei Ende Landes bei dem Schafstalle, imgleichen die obere Wiese und vier Stück im Zuschlage sind demKolono Brockmeyer ut in protokollo de 15. Sept. 1780 belassen worden ,dergestalt, daß derselbe reparationes des Wohnhauses auch Rundefuhren, Jagde, Wachte, Gutsherr-item Rauch- und Gografen Hühner, kurz alle onera ex propriis stehen müsse, und daß nur bloß die Korn- und Geldpacht, Brand und Monatsschatz mit den bewilligten Zinsen es Emonituria genommen werden sollen. " Den Kotten, der Windflöte genannt wurde, und vier Stücke Landes, die nächst dem Kotten im Zuschlage lagen, mußte derBauer seiner Gattin überlassen. Von seiner Frau - darauf deutet auch eine kurze Notiz hin - lebte er zeitweilig getrennt. Auch in einem Protokoll vom 4. Oktober 1792 machte seine Frau durch einen gewissen Klöntrup Anspruch auf 45 Taler. An den Pastor von Glane hatte er schon seitzwei Jahren keine Würste und seit fünf Jahren keine Eier mehr abgegeben. Picker, der eine Forderung auf 55 Taler, 7 gute Groschen, 11 Pfg.hatte, ließ zwei Wagen, einen kupfernen Kessel, einen Pflug, ein Pferd, eine Anrichte und zwei Töpfe pfänden. Der Müller Aßmann stellte in einer schriftlichen Eingabe vom 4. Oktober 1792 an den Rentmeister fest, daß er eine Forderung von 516 Talern an den Hof habe. Sie war aus verschiedenen Quellen so hoch angeschwollen. Dieser Müller war der gerissenste unter allen Gläubigern. Sein Zieltritt in der Eingabe deutlich hervor. Er will allmählich allen anderen Gläubigern die Schuld abkaufen, um so in den Besitz des Hofes zu kommen. Er wendet sich deshalb energisch gegen die stückweise vorgenommene Ausheuerung. Er wünscht, den ganzen Besitz mit einigen Ausnahmen selber zu übernehmen. Gläubiger, die sich diesem Willen nicht fügen wollen, sind ebenso seine Feinde wie der Bauer selbst, der allerdings zu schwach gegen die Ausbeutungssucht eines solchen Mannes gewesen wäre, wenn er er allein mit ihm zu tun gehabt hätte. Es sei das beste, so fährt er in der Eingabe fort, wenn ihm das Erbe auf 20 Jahre überlassen würde. Er bot sich dabei an, alle Schulden abzutragen, den "Landes- undGutsherrn zu bezahlen..... dem schlechten Kolono annoch ein billiges zufließen zu lassen und binnen gedachten 20 Jahren das Erbe von allen unbewilligten Schulden zu befreien". Das Angebot fand aber bei dem Prokurator Hilmers und dem Freiherrn selbst keine Zustimmung. Hilmers bezeichnet Aßmann als einen zanksüchtigen Menschen, der seine Nachbarn zuprellen trachte, bei dem man nicht sehe, wie man auf 20 Jahre Sicherheit habe. Auch habe er bei seinem Vorgänger Westendorf enien Pachtrückstand von 180 Talern. Der Freiherr nennt das Angebot zu bedenklich, umsolches sofort annehmen zu können, obschon die Pachtrückstände immer höher angestiegen waren. Der Gutsherr verfolgte in der Besetzung seiner Hofstellen eine stetigeund ruhige Politik. Er wußte, daß es nicht sein Vorteil ist, einen Bauern, dessen Vorfahren seit Jahrhunderten die Stätte betreuten, bei jeder ersten besten Gelegenheit von dem Hofe zu vertreiben. Aßmann ließjedoch nicht locker. Er verlangte unerbittlich eine restlose Begleichung der Schulden. Am 20. März 1793 fand ein neuer Termin vor dem Gogerichte statt. Aßmann hatte, nachdem die 180 Taler Pachtrückstände von seiner Kapitalforderung abgezogen waren, noch eine Forderung von 360 Talern. Er erbot sich, auch die von der Gutsherrschaft zu 5% gebilligte Kriegesche Schuld von 240 einzulösen. Er wolle dann dieses Kapital undauch die 360 Taler zu 3% verzinsen lassen, die bis zur Großjährigkeitdes Anerben stehen bleiben könnten. Unter dem 22. März 1793 machte eran den Rentmeister ein nochmaliges Angebot, das die vorhergehenden beiweitem übertraf. Als der Gutsherr von diesem Anerbieten Kenntnis genommen hatte, schmolz sein Widerstand dahin. Er hoffte, so schreibt er am 9. Juli 1793, daß die Sache jetzt endgültig in Richtigkeit kommen werde, und nahm das Angebot Aßmanns an. Am 28. Juni 1793 wird zum ersten Male ein zwölfjähriger Stillstand sämtlicher Schulden und Zinsen bewilligt. Unter diesen Umständen nimmt esnicht Wunder, wenn eine 1796 stattgefundene Besichtigung demütigend und kläglich ausfällt. Der Pächter Jochmann, den Aßmann an seine Stellegesetzt hat, gab zu Beschwerden Anlaß, Aßmann hatte also nicht zum Vorteile des Gutsherrn die Pacht übernommen. Die Verschuldung des Hofes beruhte auf einer Reihe widriger Umstände,die nur in ihrer schicksalhaften Verkettung schließlich zu dem gezeichneten Ergebnis geführt haben. Das Elend begann, wie wir sahen, mit dem30jährigen Krieg. Da die Pächte des Hofes an den Gutsherrn gegenüberdenen anderer Höfe verhältnismäßig hoch gesetzt waren, war es an sichschon schwer, den einmal vorhandenen Rückstand wieder auszugleichen. Denn zu gleicher Zeit drängte der Gutsherr auf Nachlieferung, fordertendie übrigen Gläubiger die geliehenen Kapitalien mit den Zinsen zurück, trieb der Vogt die Steuern ein, die - wenigstens als Kopf,- Rauch,-und Erbsteuer - nicht nach dem Vermögen der Steuerpflichtigen gestaffelt waren, sondern den Bedürftigen in gleicher Weise trafen wie den Wohlhabenden. In solcher Bedrängnis blieb dem Bauern nichts übrig, als Pfandgut abzugeben oder Teile seines Ackerlandes zu verpachten. Damit aber sägte er erst recht den Ast ab, auf dem er saß. Denn bei verminderten Vieh und Acker war er um so weniger imstande, die im ganzen gleichbleibenden Gesamtlasten der Stätte zu tragen Und doch war das erst einTeil der Behinderungen, die dem Bauern in den Weg traten; mit ihnen allein wäre er schon in absehbarer Zeit fertig geworden. Hier aber traten noch Umstände hinzu, die teils im bäuerlichen Erbrecht, teils auch in den Bauern selbst begründet waren. Peter Wilm Brockmeyer hatte zwar duch Ankauf des Krusenkampes die Stätte verbessert. Aber er hatte seine Kraft vielleicht doch überschätzt.Er ließ den Hof in vermehrten Schulden zurück. Er war in seiner Unternehmungslust zu sehr Optimist gewesen. Verhängs-voller aber war, daß sein Sohn als Bauer von einem tollen Hund gebissen und dadurch fallsüchtig wurde. Nun wankte auch der letzte Halt, zumal auch die schon seit einem Jahrhundert und länger notdürftig erledigte Versorgung der abgehenden Kinder zu einer Katastrophe für den Stammhof drängte. Das eine muß man den Osnabrücker Bauern jener Zeit, auch denen, die inder Ungunst des Lebens zerrieben wurden, zum Ruhme nachsagen, daß sieihr Familienleben gesund erhielten, was sich vor allem auch in einerzahlreichen Kinderschar kundgab. Was aber die Abfindung der Kinder fürden Hof bedeutete, hat der Landsmann Justus Möser in trefflichen Worten gesagt: "Wo noch ein armer Eigenhöriger ist, da hat er so viel Geschwister von seinem Vater und Großvater, daß er sich gar nicht mehr retten kann". Er macht dazu folgende Bemerkung: "Mit den Abfindungen oderAuslobungen der Geschwister von einem Bauernhofe ist es im Stift Osnabrück eine besondere Sache, nachdem durch eine unglückliche Folge römischer Begriffe der Erbe zu Hofe vor seinen Geschwistern nur eine doppelte Portion voraus hat und ihnen nach diesem Verhältnis herausgeben muß. Alle Höfe müssen dabei zugrundegehen. Vom Jahre 1787 bis 1833 waren 18 Ehen mit direkten Nachkommen von derBrockmeyerschen Stätte, die noch deren Namen trugen, geschlossen. In einem Gläubigertermin am 15. April 1828 meldeten 15 Kinder ihren Anspruch auf Abfindung an, die zum Teil den Brautschatz der Eltern, zum Teilden der Großeltern forderten. Nur eine Brockmeyer ist nach auswärts gezogen, nämlich nach Oesede. In den Glaner Kirchenbüchern sind insgesamt aus den verbliebenen 17 Ehen 68 Kinder aufgezeichnet. Dabei sind die Aufzeichnungen offensichtlich in manchen Jahren unvollständig. 20 Kinder starben unter 5 Jahren, von den 16 nicht einmal zwei Jahre alt wurden. Mag etwa die Hälfte ein selbständiges Auskommen gehabt haben, so versuchte doch immer wieder die andere vom Hofe einen Anteil zu bekommen. Von den abgehenden Kindern lebten in den zum Brockmeyerschen Hofe selbst gehörigen Kotten folgende Familien: um 1800 Christian Fischer und Anna Maria Gertrud Brockmeyer. Peter Brockmeyer und Marg. Lahrmann, Johann Heinrich Maßmann und Maria Gertrud Brockmeyer, Johann Heinrich Jochmann und Engel Maria Brockmeyer, die für Aßmann die Pacht übernommenhatten. Im Schefentorfer Schafstalle hausten um 1800 Jobst Heinrich Wellenbrock und Katharina Elis. Brockmeyer mit zehn Kindern. Um dieselbeZeit hielten sich Johann Herm. Brockmeyer und Marg. Kath. Holtmeyer in Gehrmeyers Backhause auf. Außerdem wohnten nach Ausweis der Glaner Taufbücher um 1825 in den genannten Kotten noch vier fremde Familien. Um 1835 lebten in Brockmeyers Kotten Johann Heinrich Naber und Maria Catharina Brockmeyer. Heinrich Wilhelm Kassenbrock und Anna Elis. Brockmeyer hatten ebenfalls in einem zum Erbhofe gehörigen Kotten Wohnung genommen. Kaspar Möller und Elisabeth Brockmeyer hatten des Bauern Schulten Kotten in Ostenfelde bezogen. Lamprecht prägte folgende Worte für Zustände des späten Mittelalters;"Die Hofhörigen, nun Eigenhörigen und leibeigenen Leute, wurden immerzahlreicher, die Lebenshaltung stets unsicherer. Gewiß mögen viele vondiesen Leuten in die Städte gezogen sein und dort nicht zum geringsten zur Bildung eines städtischen Proletariats beigetragen haben..., aber eine noch größere Anzahl dieser Eigenleute blieb doch auf dem Lande,schmuggelte sich in die alten Markennutzungen ein, erwarb hier und dort eine Scholle Landes und fristete im ganzen ein elendes Dasein So erwuchs von Generation zu Generation drohender ein Stand ländlicher Proletarier, welche sich an den beiden großen Institutionen des flachen Landes, der Markgenossenschaft und der Grundherrschaft, gleich Gefahr drohend festsaugte und aus ihrem Mark heraus ein Schmarotzerleben zu führen unternahm." Lamprecht wird hier den abgehenden Kindern, die doch auch leben mußten, nicht ganz gerecht. Für unsern Fall aber sehen wir mit aller Deutlichkeit, in welche Krise unter solchen Verhältnissen derBauer und seine abgehenden Kinder geraten mußten. Eine Anzahl der Kinder hat sich auf benachbarten Höfen und Markkotten fortgepflanzt. Üeber das Schicksal allzuvieler Kinder aber ist wenig oder nichts bekannt.Und doch sollten alle um einander wissen und den Gedanken ihrer Großsippe pflegen. Am 3. Dezember 1803 wird ein zwölfjähriger neuer Stillstand der Schulden und Zinsen bestätigt. An den Ablauf dieses Abkommens schloß sich ein weiteres auf 12 Jahre berechnetes "Stillhalteabkommen" an. In dem Vertrage heißt es zum Schluß: "schließlich wird hierdurch ein jedermannsNachricht und Nachachtung bekannt gemacht, daß alle von jetzt an, ohne Zustimmung der Gutsherrschaft des Koloni Brockmeyer von demselben etwa zu schließende Kontrakte oder zu kontrollierende Schulden als nullund nichtig angesehen werden, und den desfallsigen Kontrahenten und Kreditoren, Ansprüche auf den Ertrag des Brockmeyerschen Kolonats auf keine Weise werde eingeräumt werden."

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Titel Brockmeyer - Vorfahren von Thilo und Luisa Brockmeyer
Beschreibung ein kleiner Stammbaum mit den Vorfahren von Thilo und Luisa Brockmeyer
Hochgeladen 2013-04-10 17:40:25.0
Einsender user's avatar Dirk Brockmeyer
E-Mail DirkBrocky@aol.com
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