Johann Theodor "Dirk", Colon BROCKMEYER

Johann Theodor "Dirk", Colon BROCKMEYER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Theodor "Dirk", Colon BROCKMEYER
Beruf Colon

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 6. Juni 1813 Glane-Visbeck, Westfalen nach diesem Ort suchen
Tod 21. August 1876 Glane-Visbeck, Preussen nach diesem Ort suchen
Heirat 6. November 1833 Glane (St. Jakobus der Ältere) nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
6. November 1833
Glane (St. Jakobus der Ältere)
Anna Maria WALTERMANN

Notizen zu dieser Person

Brockmeyer Theodor Dirk: Colon = Ein Colon war im 18. Jahrhundert ein persönlich freier Kleinbauer, der aber in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Grundherrschaft lebte. Die Grundherrschaft überließ dem Colon das Col|onat, ein Stück Land von ca. 4000 qm, als Gegenleistung

Brockmeyer, Johann Theodor: 18.02.1828 Gläubigerversammlung in Amt Iburg 03.1828 Ablauf des 3. 12jährigen Stillstandvertrages 15.04.1828 Gläubigertermin in Glane-Visbeck 01.07.1828 Forderung von 600 Taler an Leggemeister Rasch 09.05.1829 Verwendung des Holzes wird verboten. in Glane-Visbeck 26.03.1831 neuer 20jähriger Stillstand der Schulden wird bewilligt 04.05.1833 Errichtung des jetzigen Wohnhauses in Glane-Visbeck 02.10.1833 Die Mutter gibt die Wirtschaftsführung des Hofes ab in Iburg 16.12.1833 Verhandlung über einen "freien" Hof in Schloß Harkotten 11.01.1834 Verhandlung in Iburg wg. Ablösung in Iburg 15.04.1848 Witwe Leggemeister Rasch gibt Forderung an Gustav Rasch, Berlin 04.11.1859 Einlösung der Forderung von 957 Talern (3720 Franken) des Gutsherrn in Schloß Harkotten 04.12.1860 Kauf der Vogelsangs Stätte

Die Geschichte des Hofes und der Familie Brockmeyer zu Glane-Visbeck: Dirk, der Quertreiber Die abgehenden Kinder und deren Rechtsnachfolger werden in dem Protokoll in acht Klassen eingeteilt. So vertrat ein gewisser Föhr eine Abfindungsschuld, die durch drei Generationen reichte. Er hatte Elisabeth Maßmann geheiratet, eine Urenkelin des Peter Wilhelm Brockmeyer, der 1700 seine Ehe geschlossen hatte. Das war außer einem ähnlich gelagertenauch der ärgste Fall. Insgesamt trugen fünfzehn Kinder ihre Ansprüchevor. Außerdem melden sich verschiedene Personen, die eine großelterliche Abfindung beanspruchten. Ostern 1828 war der dritte zwölfjährige Stillstand abgelaufen, der zunächst um ein Jahr verlängert wurde. Um die Rechte und um die Freiheit der Bäuerin war es schlecht bestellt. ?Der Kolona Brockmeyer wird bei Strafe des Betruges untersagt, von dem diesjährigen Ertrage ihres Kolonates ohne ausdrückliche Genehmigung und Zustimmung des Emonitors irgend etwas zu erheben, und bezieht sich dieses Gebot insbesondere auf die Erhebung der Heuergelder, auf die Aberndtungder Früchte und auf die Benutzung der Wiesen?. Nur soviel soll der Witwe überlassen werden, daß sie die 240 Taler aufbringen kann. Alle Schulden aber, die nach dem 4. Juni 1816 entstanden waren, wurden von derGutsherrschaft nicht anerkannt. Besonders streng waren die Verfügungen, die die Verwendung des Holzes betrafen. Es heißt da: ?Es wird der Kolona Brockmeyer die Benutzung allen Holzes (das Schlagholz auf Heckenund Wrechten ausgenommen) bei Gefängnisstrafe hierdurch untersagt?. Die Osnabrückischen öffentlichen Anzeigen vom 9. Mai 1829 enthielten dienäheren Bestimmungen. Der Ostern 1828 abgelaufene Stillstandsvertrag wurde schließlich auf 20 Jahre verlängert, was am 26. März 1831 in den Osnabrückischen öffentlichen Anzeigen bekanntgegeben wurde. Dadurch, daß Müller Aßmann gestorben war und wohl vor allem deshalb, weil die Wirtschaftsführung der Bäuerin Vertrauen erweckte, fehlten denGläubigern zwei Triebfedern, so daß es scheint, der 20jährige Stillstand sei ohne Schwierigkeiten angenommen. Wie dem auch sei, der Hof hatte Zeit zur Atempause bekommen, so daß unter der Tatkraft der Bäuerineine gründliche Erneuerung und Umgestaltung es inneren und äußeren Hofbildes in die Wege geleitet werden konnte. Trotz des unruhigen Lebensinfolge der häufig angesetzten Termine und Prozesse ließ die Witwe unter tatkräftiger Mithilfe des jungen Johann Theodor den nördlichen Teildes jetzt noch stehenden Hauses, das Wohngebäude, errichten. Die Inschrift im Balken gibt als Zeitpunkt den 4. Mai 1833 an. Der Baumeisterwar H. Wacker, dessen Sohn später lange in einem Kotten des Hofes wohnte. Wachen Sinnes hatte der Anerbe das Leben seines Vaters gesehen undfür sich die Lehren daraus gezogen. Unermüdlich hatte er an sich selbst gearbeitet. Vorbild an Zähigkeit und Verantwortungsbewußtsein war ihm seine Mutter, die in schwerster Zeit den Hof nicht aus der Hand gegeben und sich auch keinem anderern Manne mehr versprochen hatte. Sie hielt in Treue und echter westfälischer Zähigkeit aus. Ihrem Sohne Johann Theodor schenkte sie unbegrenztes Vertrauen. Das Leben aber hatte den jungen Bauern in eine harte Schule und Prüfung geschickt, die er bestanden hat. Die durch mehrere Generationen verschüttete bäuerliche Sparsamkeit und Arbeitsfreude brach in ihm doppelt auf. Er war sehr baulustig. Noch heute trägt der ganze Hof eindeutig den Stempel seines Schaffens. Der vordere Teil des Wohnhauses (die Diele), die Mühle, das dazu gehörige Wohnhaus und zwei Kotten wurden von ihm erbaut, d. h. alleGebäude außer den Wirtschaftsgebäuden. Die Zimmerarbeiten wurden vonMeister H. Wacker ausgeführt. Der alte Lauwerth, geboren am 9. Juni 1845, hat ihn noch gekannt. Er wußte sich noch zu erinnern, daß er kleiner Gestalt war und in seinen Mannesjahren blondes Haar gehabt habe. Über den Menschen Johann Theodorsagte er: ?Dirk (= Theodor) war schlau und klug. Jeder hütete sich, mit ihm in Streit zu kommen. Er war allen überlegen?. Vor Prozessen hatte er allerdings keine Angst. Er war ein unruhiger Quäler und Erneuerer. Als Johann Theodor wegen der Ablösung seines Hofes mit dem Gutsherrn verhandelte, gab dieser schließlich nach, weil er sich freute, daß er diesen Quertreiber, wie er ihn nannte, los wurde. Dank der Tatkraft Stüves wurde ?der Entwurf eines Gesetzes über die Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse und Ablösung der grund- und gutsherrlichen Lasten zu befolgenden Grundsätze? am 10. November 1831 inder aus den Beratungen hervorgegangenen Form veröffentlicht. Die großeAblösungsordnung, welche in 354 Paragraphen die zur Durchführung desersten Gesetzes notwendigen Einzelbestimmungen brachte, folgte am 22.Juli 1833. Dieses Gesetz gab dem Eigenbehörigen die persönliche Freiheit zurück. Sämtliche Dienste und Abgaben, die er bis dahin seinem Gutsherrn zu leisten hatte, konnte er gegen einmalige Zahlung des 25fachenWertes für immer ablösen. Dadurch wurde der Hof sein freies Eigentum.Die Morgenröte einer neuen verheißungsvollen Zeit für das Bauerntum brach an. Am 2. Oktober 1833 trat die Witwe ihrem nunmehr 20jährigen Sohne die Wirtschaftsführung des Hofes ab, was sie vor dem Fleckengerichte in Iburg zu Protokoll gab. Wir können ihren Worten, daß sie wegen ihres Alters und ihrer körperlichen Schwäche dem Hof nicht mehr vorstehen könne,ruhigen Herzens Glauben schenken. Viele andere Menschen wären unter dieser Belastungsprobe schon eher zusammengebrochen. Am 5. Juli 1845 schloß sie die Augen für immer. Sie hatte aber auch als Großmutter nochviel Arbeit und Freude mit den heranwachsenden Enkeln gehabt. Am 6. November 1833 ließ sich Johann Theodor in der Pfarrkirche zu Glane mit Anna Maria Waltermann trauen, die ihm um fünf Lebensjahre voraus war. Zeugen waren Johann Heinrich Brockmeyer und Anna Maria Niederholthausen. Die Altbäuerin hatte bereits auf Ablösung der ungewissen Eigentumsgefälle bei der Ablösungskommission einen Antrag gestellt. Es kam aber zu keiner Einigung im November 1833, weil der Sterbfall des verstorbenen Bauern gedungen, aber nicht gezahlt war. Auch hatte der Erbewegen Übernahme des Hofes mit der Gutsherrschaft nicht verhandelt. Deshalb erschien Johann Theodor am 16. Dezember 1833 auf dem Harkotten.Seine Mutter begleitete ihn nicht, weil sie krank war. Infolge des Vertrages vom 2. Okt. 1833, den er stolz dem Rentmeister Meckel vorzeigte, war er befugt, eigenmächtig Verhandlungen aufzunehmen. Er bequemte sich nach langen Unterhandlungen zu der Verpflichtung, alle bisher nicht gezahlten ungewissen Eigentumsgefälle anzuerkennen und abzutragen. Er sollte sie mit einer jährlichen Goldrente von 7 Reichstalern bezahlen. Ausgeschlossen aber waren von dieser Vereinbarung die der Gutsherrschaft von dem Hofe jährlich zu entrichtenden Abgaben und Zinsen von den Kapitalforderungen, die in den Gläubigerprozessen gestellt wurden. Wegen der Ablösung fand am 11. Januar 1834 eine Verhandlung in Iburg statt. Da beide Parteien sich über die Höhe der Ablösung nicht einigen wollte, zog sich das Verfahren über 20 Jahre hin, bis die Sache dem Gerichte übergeben wurde. Am 10. April 1855 ist ?nur noch wegen der Qualität der von dem Kläger dem Beklagten zu liefernden drei Malter Roggenund fünf Malter Hafer sowie wegen der bei Ablieferung dieses Getreidesund zwei Schweine von dem Kläger geforderten Gegenleistungen der Rechtsstreit anhängig. Am 20. März 1855 hatten sie sich schon über die Pflugdienste geeinigt. Das Gericht fällte keine klare Entscheidung. Fastnoch ein Jahr lang zogen sich die kleinlichen Verhandlungen hin, bis endgültig alle Meinungsverschiedenheiten beseitigt waren. Am 12. Januar1856 waren sich beide Parteien über die Höhe der Ablösungssumme einig. Sie betrug 1975 Taler, 10 gute Groschen und 6 Pf. Den Vertrag bestätigte die Königliche Ablösungskommission, nachdem keine Einreden berechtigter Dritter erfolgt waren. Nach der Einigung im Dezember 1833 mit dem Hause Harkotten war auch der Hof Brockmeyer ein "freier Hof" und die Besitzer und Bewohner waren"freie" Bauern, die keine weiteren Abgaben an ihren Gutsherrn mehr leisten mußten. Zu dieser Zeit nutzten das viele Deutsche Landbewohner umihr Leben in einer neuen Heimat zu beginnen. Auch Mitglieder der Familie Brockmeyer zogen gen Westen. (Hier teilt sich die Familiengeschichte nun in zwei Bereiche: in Glane (lese unten weiter) und in Amerika (klick auf den Pfeil). in Amerika Johann Theodor Brockmeyer setzte den Schlußstrich unter eine jahrhundertalte, aber nunmehr endgültig abgeschlossene Rechnung, indem er am 12. Juli 1856 an seinen Gutsherrn Freiherr Clemens August v. Ketteler die ?vorgenannte Ablösungssumme ganz und richtig? auszahlte. Den Triumph und das erhabene Bewußtsein, einen freien Hof zu besitzen, einen Hof, der, gerechnet von dem Ablösungstermine an, vor 30 Jahrennoch von Gläubigern förmlich eingeschlossen war, hatte die alte Bäuerin nicht mehr erleben können. Mit der Ablösung war der Weg freigeworden zu einer stetigen Aufwärtsbewegung der bäuerlichen Wirtschaft. Zu einem Tauschvertrage mit Gehrmeyer kam es so: Gehrmeyer wollte mit der Domäne Scheventorf (Bild rechts) seinen für ihn günstig gelegenen Ackeraustauschen. Das Land der Domäne war größer, so daß die Verhandlungenscheiterten. Johann Theodor aber erklärte sich bereit, sein bei Domänengrundstücken liegendes Land an die Domäne abzutreten, und zwar so viel, als an dem Gehrmeyerschen Lande fehle. Jedoch kam erst im Jahre 1860 der Vertrag zwischen Gehrmeyer, Domäne und Brockmeyer einerseits und zwischen Brockmeyer und Gehrmeyer andererseits zustande. Dadurch bekam Brockmeyer die Stuckenbrede auf dem Gehrenbrink, die um 1880 an Gehrmeyer gegen den Wädel eingetauscht wurde, und das Stück Land, das aufdem Gehrenbrink bis zum Dettkamp reicht. Im Jahr 1853 erwarb Johann Theodor von dem Domänenfiskus die in den Scheventorfer Wiesen stehendeMühle, die auf Abbruch verkauft wurde. Schon lange vorher war von derDomänenkammer über die Rentabilität der Mühle beraten. Am 28. Oktober1850 hatte sie bereits Assmann, ein Bauer aus Holperdorf, auf Abbruchgekauft, hatte aber die 1505 Taler Kaufgeld nicht bezahlt und sich auch nicht um den Abbruch gekümmert. Deshalb war die Mühle im zweiten Termine an Johann Theodor verkauft. Innerhalb eines Jahres wurde sie an der neuen Stelle südlich des Hofes wieder aufgebaut. Noch heute befindet sich das Wappen, das in einer Bestandsaufnahme der Scheventorfer Mühle genannt wird, an der westlichen Längswand der Mühle. Die Umschriftlautet: Domine, libera nos ab omni malo, 1569 Reineke, H. Johannes H(ake). Im Sommer 1855 nahm darauf die Domänenkammer, vertreten durch Amtsassessor Meyer in Iburg, mit Johann Theodor die Verhandlungen wegen des Wasserrechtes auf. In einem Vertrage vom 21. November 1855 fanden die Abmachungen ihren Niederschlag. Aus diesem wird ersichtlich, daß Johann Theodor 1842 ein Stauwerk zur Berieselung seiner Wiesen anlegte.Bei dem Bau seiner Mühle war er gezwungen, das Stauziel herauf zusetzen. Die Domänenkammer genehmigte dieses, während der Bauer auf ?alle Einreden wider den unbeschränkten Gebrauch des Wassers im Glaner Bache behufs Berieselung und Beflößung der oberhalb der Mühle am Mühlenbachebelegenen Domanialwiesen und Domanialgrundstücke verzichtete. Die Domäne aber verpflichtete sich, das zum Befließen oder Berieseln beliebigzu benutzende Wasser aus dem Glaner Bach nicht ganz abzuleiten, vielmehr dasselbe so zu benutzen, daß es dem Bache und zwar noch oberhalb des Brockmeyerschen Kolonats vollständig wieder zugeführt werde?. Die Mühle bestand aus zwei Mahlgängen, einer Öl- und Bockemühle, und wurde von einem Wasserrad getrieben. Infolge der Mühlenanlage und der damit notwendig verbundenen Stauerhöhung wurde Brockmeyer in Prozesse mit Pohlmann und Koke verwickelt. Nachdem einige Verhandlungen stattgefunden hatten, mußte Brockmeyer Pohlmann zugestehen, daß Pohlmann in der Zeit vom 1. März bis Ende Juni seine Wiesen unbeschränkt, in der Zeit vom 1. August bis Ende Februar nur soweit beflößen darf, als es derzum Betriebe der Mühle notwendige Wasserstand erlaubt. Seinem Nachbarn Koke mußte Brockmeyer das Waschbrett tiefer anlegen, damit Koke bequem waschen konnte, was jedoch alles nicht die freundlichen Beziehungen auf die Dauer trüben konnte. Der erste Pächter der Mühle war Hobelmann. Auf ihn folgte wahrscheinlich ein Brinkmeyer. Am 24.Juni 1883 pachtete Bernhard Sielschott die Mühle auf 10 Jahre. Inzwischen war ein Sägewerk angebaut worden. Die Pachtsumme betrug jährlich 1125 Mark, in die auch der Betrag für das zugehörige Land eingeschlossen war. Wichtig für die Wirtschaftsführung war der Inhalt des siebentenParagraphen: ?Dem Verpächter wird während der ganzen Pachtzeit vom Pächter sein Bedarf an Korn zum Verbrauche in seiner Wirtschaft unentgeltlich gemahlen, sein Öl unentgeltlich geschlagen, sowie sein Flachs und Hanf unentgeltlich gebockt und auch die nötigen Hölzer unentgeltlichgeschnitten?. Beim Ablauf des Pachtvertrages wurde dieser bis zum 1.Oktober 1906 verlängert. Es waren aber einige Änderungen eingetreten:Die Mühle umfaßte drei Mahlgänge, dagegen war der Betrieb der Öl- undBockemühle eingestellt. Ferner wurde die Vergünstigung des freien Holzschneidens nicht mehr in den Vertrag aufgenommen. Sielschott trat jedoch schon vor Ablauf des Pachtvertrages zurück und überließ etwa zu Beginn des Jahres 1906 Johann Theodor Brockmeyer die Mühle, der sie fastein Jahr innehatte. Da dieser aber einer selbständigen Verwaltung nicht gewachsen war, wurde am 20. Dezember 1906 ein Vertrag mit dem MüllerFranz Nauber aus Glane-Visbeck geschlossen, der vom 1. Oktober 1906 bis 1. Oktober 1916 gelten sollte, aber seitdem immer wieder verlängertworden ist. Der jährliche Pachtzins betrug vor dem Weltkriege 1000 Mark. Auch heute noch ist die Vergünstigung des Kornmahlens in den Vertrag aufgenommen. Ebenso hatte bis zum Jahre 1921, in dem auf dem Hofe Elektromotoren angeschafft wurden, der § 14 besondere Bedeutung, der lautete: ?Das sog. Sägemühlenrad bleibt zur freien Benutzung des Verpächters zum Häcksel- und Rübenschneiden sowie zum Karren?. Im Sommer des Jahres 1913 wurde für die Mühle eine Turbine, nachdem schon vorher für das Sägewerk eine Lanz-Dampfmaschine beschafft war, angelegt. Obwohl Brockmeyer und die liefernde Firma es versäumt hatten, bei der Regierung in Osnabrück für das Wasserbuch die erforderlichen Eingaben zu machen, wurde die Turbine eingebaut. Gleichzeitig entfernteman das Wasserrad. Die Wirren des Weltkrieges hinderten die Regierung,die Konzessionsunterlagen für die Turbine nachzufordern. Erst sechs Jahre nach dem Kriege gingen die Nachforschungen weiter, so daß der Mühlenbesitzer 1925 einen Antrag auf Verleihung des Wasserrechtes stellte. Das Verfahren aber gelangte nicht zum Abschluß, weil die Zeichnungenund Unterlagen nicht genügten. Die Angelegenheit ruhte einige Jahre lang, bis der Regierungspräsident von Osnabrück im Jahre 1934 die Unterlagen für die 1913 eingebaute Turbine zwecks Eintragung in das Wasserbuch. In dem immer noch das Wasserrad verzeichnet war, verlangte. Am 1.Juli 1935 wurden die Antragsunterlagen der Regierung in Osnabrück zugestellt. Die Kosten mußte der Mühlenbesitzer tragen. Die Bearbeitung dieses Aktenmaterials war am 3. Juni 1956 soweit gediehen, daß die Verleihungsurkunde von dem Regierungspräsidenten, Abt. Wasserverleihungsbehörde, ausgestellt werden konnte. Am 29. August 1936 wurde als Abschluß dieser langwierigen Angelegenheit in das Wasserbuch Nr. 4 für die Wasserläufe südlich Iburg und deren Nebenflüsse eingetragen: ?Auf Grundder Verleihungsurkunde des Regierungspräsidenten zu Osnabrück vom 3. Juni 1936 hat der Mühlenbesitzer Johannes Brockmeyer zu Glane-Visbeck das dauernde Recht, . . . 1. das Oberwasser des Glaner Baches vor der Mühle . . . bis auf 98,94NN aufzustauen, 2. das angestaute Wasser des Glaner Baches für den Betrieb einer Turbine zu benutzen, 3. das benutzte Wasser in den Glaner Bach weiterzuleiten, 4. das Wasser des Glaner Baches, wenn erforderlich, durch die Umflut .. . abzuleiten und wieder in den Glaner Bach einzuleiten?.

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Titel Brockmeyer - Vorfahren von Thilo und Luisa Brockmeyer
Beschreibung ein kleiner Stammbaum mit den Vorfahren von Thilo und Luisa Brockmeyer
Hochgeladen 2013-04-10 17:40:25.0
Einsender user's avatar Dirk Brockmeyer
E-Mail DirkBrocky@aol.com
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