Hans Heinrich KNOP

Hans Heinrich KNOP

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hans Heinrich KNOP
Beruf Halbmeier

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1733 Südwinsen nach diesem Ort suchen
Tod 26. August 1800 Südwinsen nach diesem Ort suchen
Heirat 23. Juni 1762 Südwinsen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
23. Juni 1762
Südwinsen
Ilse Marie GUDEHUS

Notizen zu dieser Person

Heinrich Christian Wicker aus Oldau war sein Schwager.

Ann unten gesetzten Tage erschien Hans Heinrich Knop aus Südwinsen , ein Sohn Friedrich Knop's, adlich Spörckischer Halbhöfner daselbst, nebst deßen Schwager Heinrich Christian Wicker aus Oldau und Friedrich Kothe aus Hornbostel, einem Schwiegersohn Jürgen Gudehus daselbst als Zeugen, und zeigte ersterer an , wie er als der älteste Sohn den väterlichen Gutsherrlichen Hofannehmen, und sich darin befreien wollte, maßen er sich denn zu solchen Ende mit Ilsen Marien Gudehus einer ehelichen Tochter Jüregn Gudehus, Herrschaftlichen Meiers zu Hornbostel. Mit Bewilligung beiderseits Anverwandten ehelich verlobet hätte, ersuche in diese Verehelichung und Annahme des Hofes, auch was deshalb verabredet wäre, Gutsherrlich zu concentieren. Es bestünde nämlich das was dieser Ehe halber verabredet wäre in folgendem:
1
Nimmt der Bräutigam seine Braut gleich nach der Copulation zu sich in seinen Väterlichen Hof um sie darin als seine Ehefrau zu lieben und zu ehren, und mit einander als christliche Eheleute gebühret, fleißig zu arbeiten und schied- und friedlich zu leben,dagegen bringet
2
Die Braut ihrem Bräutigam, laut des inder Königlichen Amtsvogtey Winsen unterm 29 April dieses Jahres erteilten Consens- Schein zum Brautschatz zu, welchen der Brautvater Jürgen Gudehus auslobet
Sechzig Reichsthaler gold in alter Müntze, so nach Gelegenheit bezahlet werden sollten.Sechs Rinder , Sechs Schweine, dreissig Schafe, ohnsteuerlich Kisten Pfand
3
Da der Bräutigams Vater die Regierung im Hofe dem Bräutigam gleich nach der Einfreyung übergiebt, so ist wegen des Altentheils verabredet, daß der Vater mit den jungen Leuten an den Tischgehen, und nach Vermögen in der Haushaltung behülflich seyn will, daneben aber jährlich vom Hofe genießen soll:
Ein Stück Rocken und 1 Stück Buchweitzen,beide vom Wirth bestellet und besäet. Eine Wiese in den Zeller Wiesen belegen, welche der Vater neu zugekaufft, und eine Immenstette im Holtz belegen, zur Hälffte.Wegen des Altentheils der Bräutigams Stiefmutter, bleibt es aber lediglich dabey, wie solcher in den Ehestifftungen fest gesetzet worden.
4
Was die Sterbefälle anbetrifft, so ist verabredet,daß zwischen dem Bräutigam und der Braut gleich nach beschrittenem Ehebette in Ansehnung ihrer eigenthümlichen Güter die Regel längst Leib, längst Gut gelten, mithin einer des anderen Nachlaß beerben solle. Weil nun bey dieser Eheberedung Gutsherrlichen seits nichts zu erinnern gefunden, so ist Nahmens meines Sohnes Georg Wilhelm Gottfried Freiherr von Spörcke der Gutsherrl. Consens von mir als deßen Vormünderin hiermit ertheilet und gegenwärtige Ehestiftung unter meiner Hand und unter meinem Adel.Pettschafft ausgefertigt Geschehen Celle, 4 May 1762 Lit.D.A. von Spörcke geb. von Bülow confirmiret Winsen d. 2ten Juny 1762 Königliches Amt
Hans Heinrich Knop aus Südwinsen ein sohn Friedrich knops,Adellich Spörkischen Halbhöfners daselbst,(…) mit Ilsen Marien Gudehus, Herrschafftlichen Meiers zu Hornbostel proclamieret worden, maßen man Gutsherrlicher Seits dabey nichts zu erinnernfindet. Zelle den 4t.Mey 1762 Carstens Spörkischer Curator.

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Titel Familie Knop
Beschreibung
Hochgeladen 2022-10-07 14:27:26.0
Einsender user's avatar Rainer Knop
E-Mail Knop-Winsen@T-online.de
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