Notizen zu dieser Person
Die Trauzeugen waren Hans Ties von Steinförde (Onkel),Carsten Knop von Wittbeck und Hans Giesicke aus Südwinsen Bräutigams Seite.Auf Seiten der Braut Friedrich Bockhorn Thören , Berendt Rickmann Oldau.
Friedrich Knop zu Suedwinsen mit Maria Tieß von Oldau Kund und zuwißen sey hiemit , daß zwischen Friedrich Knop zu Suedwinsen und Maria Tieß von Oldau Heute dato eine Christliche und zuläßige Ehe verabredet und beschlossen auch wegen des zentlichen folgendes Verglichen worden, Eß wollen nemlich beyde Verlobte einander zur Ehe haben und dieses Ihr angefangenes Ehe und Ehrenmerck durch priesterliche Copulation mit dem ehesten vollziehen laßen, alß dann der Bräutigamb diese seine Braut zusich nimbt in seinen zu Suedwinsen habenden halbhoff selbige alß seine Haußfraue zu lieben und zu ehren, Dagegen bringet die Braut dem Bräutigamb zum Brautschatz zu welche ihr gegenwärtiger Vatter Heinrich Tieß derselben mitZugeben Verspricht,Siebenzig Thaler an Golde, acht Stück Hornvieh, achte Schweine, viertzig Schaaffe, Vier Immen und eine halbe Tonne Honig. Ein Pferd oder zehen Thaler, Zwantzig Himbten Rogken kleiner Maaße, wie auch den halbscheid von der gekauften Wiese, so inden Zeller Wiesen hinter den großen Kolcke belegen, so erblichen Knops Hoffe verbleiben soll, nebst Kist und Kisten Pfand und die halbe Hochzeit Kosten.
Weile ferner des Bräutigambs Eltern noch beyde am Leben der Vatter aber kranck und schwächlich und nicht fortkommen kann, so behält jedoch der Vatter nebst dem Bräutigamb die Regierung zusammen, in Hoffnung, daß wie sie bis anhero auch ferner hin sich darunter Vertragen werden.
Sollten aber obgedachte seine Eltern ihr eigen Wesen nächst diesen Verlangen, sollen selbige was Kirchspiels gebräuchlich ist und zeitige Obrigkeit Vor Recht und billig erkennen wird, ausdem Hoffe haben und genießen.
Todesfälle betreffend, ist der hiesigen Landes üblichen Gewohnheit zu folge , nach geschehener Copulation und beschrittenen Ehebette einer des anderen völliger Erbe, undt heißet unter Ihnen längst Leib, längst Guht, derogestalt, daß wenn auch der Bräutigamb vor der Zeit der völligen Regierung, und der Eltern ableben, nach Gottes Willen etwann Vorbey kommen und sterben sollte, die Braut dennoch den Hoff begeben solle und möge, Weilen nun Bey solcher Ehe Beredung und Contracte alß Zeugenmit und zugeben gewesen, auff Bräutigambs Seiten Hanß Ties von Sreinförde, Carsten Knop von Wittbeck, und Hanß Giesicke von Suedwinsen und auff der Braut Seiten, Friedrich Bockhorn von Thören und Behrend Rickmann von Oldau, Alß ist dieser Ehe Receß zu mehrer Uhrkunde dem hiesigen Ambtes Ehepacten Buche eingetragen worden.
So geschehen Winsen an der Aller den 30t. October Ao. 1716.