Michael LULEY

Michael LULEY

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Michael LULEY

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Tod vor 1639
Wohnen Sonderbach, Heppenheim a.d.B., Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat vor 1608

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
vor 1608
Margaretha ...

Notizen zu dieser Person

HL1623: Sonderbach 5 (Huldigungsliste von 1623)
C1626: Sonderbach 1, 200 fl. (Contributionsliste von 1626
KB1628: Sonderbach 4 (Die Pfarrkinder von 1628)

------

2.4.1.1 Huldigungsliste 1623 (HL 1623)
Nach der Wiedergewinnung der Bergstraße durch Kurmainz (s. Tabelle im Abschnitt
3) mussten die Untertanen Starkenburger Amts dem Erzbischof von Mainz die
Huldigung leisten. Das Original des zu diesem Zwecke angefertigten Verzeichnisses
liegt im Staatsarchiv Darmstadt, Abt. I, Verhältnisse mit Kurmainz, Konv 50, und
wurde von F. Koob in der Reihe 13 seiner Quellenveröffentlichungen, S. 1 - 3
wiedergegeben. Alle dort erwähnten Einwohner Heppenheims und der Dörfer sind
im Familienbuch, Abschnitt 5, aufgeführt. Außerdem werden sie in der Wiedergabe
der Liste C 1626 unter 2.4.1.4 zum Vergleich angeführt (s. dort).
Die Huldigung fand am 25.10.1623 statt.

2.4.1.2 Contributionsliste 1626 (C 1626)
Im Heppenheimer Stadtarchiv befindet sich ein Schatzungsregister des Oberamtes
Starkenburg, das an verschiedenen Terminen in den Jahren 1626 und 1627 aufgestellt
wurde. Es ist schon von Winter bearbeitet, aber nicht veröffentlicht worden. Auf S. 1
bis 39 (spätere Seitenbezifferung) dieses Registers wurde am Donnerstag, dem
25.6.1626 [Gregor. Kalender!] für die Einwohner Heppenheims und der sechs Dörfer
das Vermögen festgelegt, aus dem die Steuer je Monat mit 1½ Batzen für 100 Gulden
(fl.) Kapital errechnet werden sollte. Da ein Gulden etwa 16 Batzen war, entspricht
diese Abgabe etwa 1,1% im Jahr. Wie die Vermögen ermittelt wurden, ist nicht
angegeben. Vermutlich geschah es in ähnlicher Weise wie im Salbuch 1668 (S 1668).
Siehe unter 2.4.5.
Bei einigen Namen sind, offensichtlich später, Ortsnamen beigefügt. Man erkennt
dies deutlich an dem von der ursprünglichen Liste abweichenden Schriftbild. Die
Angaben sind nicht so klar ausgeschrieben und auch meist etwas blasser in der Tinte.
Bei dem Ratsherrn Nikolaus CLOßMAN (R 2) steht: „Seine Mutter ist aus
Fehlheim“. Diese Angabe ist eindeutig. Dagegen ist zunächst nicht recht ersichtlich,
warum Ortsnamen ohne näheren Hinweis, wen sie betreffen sollen, manchmal links
und manchmal rechts von den Familiennamen stehen. In einigen Fällen stehen auch
verschiedene Orte links und rechts, z.B. bei Hans Becker (StUV 33) links Hambach,
rechts Bürstadt. Auf Grund der Nachprüfung aller solcher Einträge spricht eine starke
Vermutung dafür, dass der links genannte Ort die Herkunft des Mannes, der rechts
die seiner Frau bezeichnet. Alle Herkunftsbezeichnungen von Witwen stehen
folgerichtig rechts. Allerdings kann das auch bedeuten, dass die Frau zwar nicht von
dem angegebenen Ort stammt, sondern dort verheiratet war. In einem einzigen Fall
steht die Herkunftsbezeichnung bei einer Witwe links, und zwar bei Lorenz Ilges
Witwe (UVUV 1). Dort ist aber vor dem Namen des Mannes ein † eingetragen,
sodass man annehmen kann, dass er selbst von Hambach stammte und gerade zur
Zeit der Listenaufnahme gestorben war.

2.4.1.3 Die Pfarrkinder 1628 (KB 1628)
Mit dieser Liste beginnt das erste erhaltene Kirchenbuch. Sie wurde von den Jesuiten,
die von 1624 bis 1628 zur Rekatholisierung eingesetzt waren, sozusagen als
„Bestandsaufnahme“, als Ersatz für das im Krieg verloren gegangene Kirchenbuch
aufgestellt. Hierzu wurden, wie es auf dem Titelblatt geschrieben steht, im März
1628 „Alle Pfarrkinder von Haus zu Haus durch fleißige Nachfrage und umständlich
verzeichnet“.
Die Liste wurde von dem verstorbenen Regierungsrat Rudolf Schäfer, dem früheren
Vorsitzenden der Hessischen Familiengeschichtlichen Vereinigung, in Band 8, Heft 4
und 5, der Mitteilungen der HFGV 1949/50 veröffentlicht. Sie weist einige Lücken
auf. Daher habe ich das Original erneut durchgearbeitet.
Bei jeder Familie ist zunächst der Familienname, dann sind die Vornamen des Vaters
und der im März 1628 lebenden Frau verzeichnet. Es folgen alle im Haus
befindlichen Kinder, getrennt nach Söhnen und Töchtern, jeweils mit ihrem Alter
und ihren Paten.
Die bei einer Familie genannte Ehefrau muss nicht die Mutter der angegebenen
Kinder sein. Sie kann auch die Stiefmutter einiger oder aller Kinder sein. Sie war
vielleicht auch früher schon anderweitig verheiratet. In Einzelfällen ist das infolge
der Angabe von Stiefkindern, Kindern früherer Ehe oder „der Frauen Kinder“
erkennbar.
Der Zeitpunkt, zu dem die 1628 bestehende Ehe geschlossen wurde, ist nicht zu
ermitteln, wenn nicht andere Hinweise z. B. Patenvorkommen helfen. Haushalte ohne
Kinder können so alt sein, dass die Kinder nicht mehr im Elternhaus weilten. Sie
können aber auch so jung sein, dass eben noch keine Kinder geboren waren. Um nun
eine zeitliche Einordnung zu ermöglichen, wurde, soweit besondere Hinweise nicht
vorlagen, als Ehedatum etwa ein Jahr vor der Geburt des ältesten angegebenen
Kindes angenommen. Zur Ermittlung der Geburtsjahre der Kinder, wurde ihr jeweils
angegebenes Alter von 1628 abgezogen.

Quellenangaben

1 Sippenbuch Heppenheim a.d.B. Band I, Seite 158
Autor: Hans Joachim Bügge, Hans Rittersberger, Manfred Bräuer

Datenbank

Titel
Beschreibung Aktuallisierungen und Behebung kleinerer Fehler.
Hochgeladen 2021-12-24 13:50:39.0
Einsender user's avatar Christoph Caina
E-Mail christoph@caina.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person