Christian VICK.

Christian VICK.

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christian VICK.
Beruf Schleusenknecht, ab 1764 Schleusenmeister zu Berkenthin

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt ~03.09.1733 Kählsdorf nach diesem Ort suchen
Konfirmation 1746 Berkenthin nach diesem Ort suchen
Tod 2. Oktober 1777 Berkenthin nach diesem Ort suchen
Heirat 29. Juni 1764 Berkenthin nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
29. Juni 1764
Berkenthin
Sophie TIEDEMANN.

Notizen zu dieser Person

Tz Asmus Sedemund, Jürgen Vick beyde von Großberkenthin, Christian Sedemund (*1708 sein Halbbruder) von Kählsdorf, Magdalena Steffens vom Klempauer Hof, Dorothea Dorendorf von Kleinberkenthin.
+ der im Waßer verunglückte Schleusenmeister 40-50J.

http://www.rondeshagen.com/Texte%20allgemein/Sonderdruck%20DWhG%20Band%2013%20Wellbrock.pdf
Kai Wellbrock, Wasserwirtschaftliche Untersuchungen an der historischen Stecknitzfahrt:
Die Berkenthiner Schleuse existierte schon vor 1390, was aus dem Vertrag zur Errichtung der Stecknitzfahrt hervorgeht. Dem Verlauf der Stecknitz aufwärts folgend war sie die erste Schleusenanlage. Bis ins 18. Jahrhundert gab es an diesem Standort insgesamt vier Ersatzneubauten und drei größere Reparaturen. 1680 wurde die zuvor hölzerne durch eine
massive Stauschleuse ersetzt.

Actum Ratzeburg (vmtl. Entwurf)
(? = nicht entziffert, … = teilweise entziffert)
1766, den 17 Junü
Der Schleusenmeister Christian Vick zeuget dem Amt an:
Er sey zwar nur Vogt auf der Berckenthiener Schleuse seit 2 Jahr Schleusenmeister (Schm), habe aber bey dem vorigen Schm von Jugend auf gedienet, und wiße an daß der an der Stecknitz Anleger so genannte Coppel Busch jederzeit an der Schleuse gehört, und bereits der vorige Schm seine Pferde daselbst hüten laßen, ohn daß jemahls dieserhalber der geringste Streit vorgefallen sey; bis vor dem Busch aber , verlief auf der Coppel selbst hätte der Hr. Obrist Lieutenant von Toden seine GuthsLeute das Graß gemehet, niemals sey aber ein gleiches in der Busch Coppel unternommen worden, und habe selbige ein bereits ermahnet , der Schm für seine Pferde genauhig genutzet.
Er der gegenwärtige Schm Vick habe alle Anordnung zu weiden seiner Pferde daselbst beständig gefüdert damit selbige auf der Coppel selbst nicht zu Schaden gehen mögten.
Gestern Nachmittag aber müssen einige von des Herrn Obrist Lieutnants GutsLeute namlich
Hinrich Dorendorf
Claus Kahns und
Hans Hinrich Thoren
sämte aus Kl. Berckenthien gekommen, hätten seine beyden Pferde von der ? los gemacht, und damit durch die Stecknitz, Gr. Berckenthien und über die Brücke nach Kl. Berckenthien hingetrieben, hätten zu ihm gesagt: daß sie ordre dahn hätten. Selbigen Abend wäre diese Brut wieder zu ihm gekommen, und hätten von ihm a Stück 1 S Pfand-Geld gefordert, als dann seine Pferde wieder bekommen könne, und ihm so zu gemuthet, daßso das Graß bezahlen solle, welche seine Pferde in der Busch Coppel abgeweidet hätten.
Der klangende Vick könne sein Angab, das diese Busch coppel von jahren dem Schm zugehöret habe, mit den ältesten Leuten aus Gr. Berckenthien Hinrich Voss und Hinrich Erdmann aus Kl. Berckenthien, auch übrige erwiesen. add
Es hätten zwar des Herrn Obrist Lieutnant von Toden GuthsLeute vor 2 Jahren den Busch aus dieser Busch Coppel ausgerodet, er wäre aber der Zeit noch Knecht und der vorige Schm todt gewesen daher sei keiner der Sache angenommen.
- Latein -
Wurde vernommen der Zeuge
Hinrich Voss
und vermahnd die Wahrheit zusagen, was ihn von diese Busch Coppel bekannt sei.
? er wolle an Eides statt dieserhalb aussagen, und sey so bald 77 Jahre alt. Zu Gr. Berckenthien bereits 50 Jahr Hauswirth und sey dieses bereits der 5.te Schm so er denken könne.
Selbige Schm hätte jedesmal diese Busch Coppel für sich gehabt und genutzet, wie sie gewollt hatten, auch der vorhin daselbst gestandene Busch mit genutzet, worauf der Schm eben nicht gemehet, und mal andere Leute auch Busch daselbst mit geschnitten hätten jedoch ? er Zeuge auch war, daß wenn ein oder anderer Busch geschnitten, mal ? der Schm solche nicht zu gönnen hätten oder eben nicht Freund mit ihm gewesen wäre, daß er selbigen den Busch niemalen abgenommen
Der Zeuge hat bey dem Vater des Herrn von Toden als Knecht gedienet 2 Jahr lang und niemals anderes gehöret, als das diese Busch Coppel den Schm zu gehöre, sey auch niemahls Streit deshalb gewesen.
- Latein -
und wurde vorgelaßen der zweite Zeuge
Hinrich Erdmann atatis 68 Jahre
nach vorgängiger Ermahnung die Wahrheit zu sagen
vernommen wurde wie folget:
Er habe bereit 37 Jahr in Kl. Berckenthien als Hauswirth gewohnt und vorher in Gr. Berckenthien gedienet: So mal er wißen und denken könne so sey der Schm vor jahr berechtiget gewesen, in der Coppel, Busch für sich zu nutzen und sein Vieh zu hüten. Alle Schm, die er gekannt, hätten ihr Vieh hineingehen und auch Busch hauen laßen. Andere der Eingeseßenen zu Berckenthien hätten auch wol den Busch gehauen, aber nicht anders, als mit Verwilligung des Schm, die Weide hingegen habe derselbe jederzeit für sich allein genutzet.
Demnächst wurden sämtliche annoch jüngere Wirthe aus Kl. Berckenthien nahmentlig
Jochim Schütt 40Jahre alt
Johann Hinrich Wulff alt 26 Jahre
Jacob Wulff etwar 27 Jahe
Hinrich Erdmann über 30 Jahr
wegen den Coppel Busch vernommen und bezeugten unamiter daß so wol die Weyde in gedachter Busch Coppel als auch der darin stehende Busch den Schm zustehe und daselbst sein Vieh darin zu führen, und den Busch zu schneiden jederzeit berechtigt gewesen.
Auch die Ermparentes hätte auch mal aus dem Busch geschnitten wen ihnen der Schm solches erlaubt hätte, ehe dessen Wissen und Willen habe niemand in der Busch Schächte schneiden dürffen.
- Latein - und ward resolvirt der Herr Obrist Lieutnant von Tode mittels communicirung als gegenwärtiges Protokolli zu ersuchen, die Erlaßung der gepfändeten Pferde ohne das Pfand-Geld zu verpfügen, eins der Versicherung des letzteres ins Wolle erfolgen solle, wenn die pratendirte und durch die Aussage der Zeugen völlig begründet scheinen. Gerechtsamer des Schm in der Folge als ungegründet befunden, und erkannt werden sollte.
- Latein -
Chappujeau

1766 d. 13.07. an von Toden: (vmtl. Entwurf)
(? = nicht entziffert, … = teilweise entziffert)
Er habe die bisherigen übrigen Amts Arbeiten behindert, zu eydliger Abhörung des
Erdmanns
, wegen des " dem Schleusenmeister privative zugehörigen Wiesen Platzes terminum ansetzen zu können. Gegenwärtig aber haben wir die Ehre auf Eure Hochwolgeb. gestern uns angeehrte Schreiben diesertwegen gehorsamst zu vermelden, daß die Vereidung des Erdmanns nägsten Freytag seinen ... ad protocollum gegebenen Aussage gemäß geschehen könne, und werden Euer Hochwolgeb. Herr zu Kleinberckenthin wohnende Guths Leute zu Anhörung ... Eides besagten Tages morgens 9 Uhr ... zu beschieden belieben. Übrigens werden Euer Hochwolgeb. sich geneigtest entsinnen, daß bey der neuerl. persönl. Zusammenkunft dieser Erdmann sehr willig und bereit war, desjenigen würckl. zu beschwehren, was er bereits an Eidesstatt ausgesaget, daher an dessen würckl. Abstattung wol nichts zu Zweifeln seyn wird. Geben also ..., ob Eure Hochwolgeb. für dero Guths Leute nicht ge... finden, die an Eidesstatt geschehene Aussage gelten " und mithin den Schleusenmeister im ge... Besitz des ... Wiesen Platzes zu leztes, weil selbiger als denn Stege und Wege auch sonstige Unkosten zu bezahlen entübriget bleiben würden. Sollte dieser unseren Vorschlag beliebet werden, so were unserer seits der erste Tag der angenehmste, daß von beyden Seiten unpartheyische Amts Männer einen Wiesen Platz auf der Kl. Berckenthiener ihrer Wiese, zur Umtauschung für den Schleusenmeister angewiesen werde, als worüber wir uns gehorsamst Nachricht erbitten.
Wegen des auszubessenden. Kirch Weges in Klein Berckenthien haben wir bereits den
Amtsvogt Heinemann
aufgegeben, daß er mit Zuziehung eines Mauermeister zu Mölln ... Weg besehen, und den Kosten Anschlag dem Amte einreichen solle, .... demnägst zu communicieren mir ohn ..., und unserer seits hiesigen Unterthanen zu beybringung ihres antheils anhalten werden, welches von Eure Hochwolgeb. Seite wir uns ebenmäßig ungesichert halten.
Inzwischen müßten wir hirbey noch anführen, daß da die Unterthanen gegegenwärtig bekanntes wegen aufbringung desjenigen Geldes, welches zu ? des durch den letzten Krieg mitgenommenen Fürstenthümer Calenberg und Grubenhagen aufgebracht werden müssen, sehr belästigent sind, diese Sache, und daß die Unterthanen nicht auf einmahl mit Ausgaben zu sehr behelliget werden, ? einige ?halt dadurch bekommen dürffe.
usw.
Chappujeau

1766 den 19.07. an v. Toden (vmtl. Entwurf)
(? = nicht entziffert, … = teilweise entziffert)
Wir haben sie den gestrigen termino alles mögliche versuchet, s.. Hochwolgeb. Guths Leute in Kl. Berckentin, welche mit dem Schleusen Meister wegen der Buschkoppel ? streitig sind, in Gute und ohne große Kosten zur Ruhe zu bringen, und des Eides vorgestellet, wie des Schleusen Meisters durch ? als 2 unpartheyische Zeugen beygebrachter ?, ihr auf bloßens Hörsagen sich gründende Angaben hinlänglich wiederlegen. ?ohngeachtet aber bestanden selbige auf die Abnahme des Zeugen Eides, welche denn nach beygelegtem Protocollo geschehen mußte.
? auch die Parthyen nachgesuchet, daß die Umtauschung dieses dem Schleusen Meister zugehörigen Platzes, in dene erstere Tagen geschehen möchte. So haben wir veranstaltet, daß den 21ten huj: diesteils : wegen selbstiger Behinderung: der
Amtsvogt Beck
und 2 unpartheyische beydigte Achtsmänner sich an gehörigen Orte besagten Tages Morgens anfinden sollen, als wovon Euer Hochwohlgeb: durch die Kl. Berckentiner aufgetragener maßen bereits mündlich werden benachrichtiget worden seyn.
Die denn Kl. Berckentin, als verlierenden Theil, zur Last bleibende Kosten haben wir auf der Anlage Spezificant, um deren Berichtigung wir ersuchen.
Wegen Ausbesserung des bewusten Weges, haben wir dem
Amtsvogt Beck
aufgetragen: nächsten Mondtag unsere Unterthanen nöthige Anweisung und Befehle zu geben.
Die wir mit aller Hochachtung beharren,
Euer Hochwohlgeb.
Ratzeburg den 19 then Julü 1766
Chappujeau


1766 den 19.07. an v. Toden
Wir haben sie den gestrigen termino alles mögliche versuchet, s.. Hochwolgeb. Guths Leute in Kl. Berckentin, welche mit dem Schleusen Meister wegen der Buschkoppel ? streitig sind, in Gute und ohne große Kosten zur Ruhe zu bringen, und des Eides vorgestellet, wie des Schleusen Meisters durch ? als 2 unpartheyische Zeugen beygebrachter ?, ihr auf bloßens Hörsagen sich gründende Angaben hinlänglich wiederlegen. ?ohngeachtet aber bestanden selbige auf die Abnahme des Zeugen Eides, welche denn nach beygelegtem Protocollo geschehen mußte.
? auch die Parthyen nachgesuchet, daß die Umtauschung dieses dem Schleusen Meister zugehörigen Platzes, in dene erstere Tagen geschehen möchte. So haben wir veranstaltet, daß den 21ten huj: diesteils : wegen selbstiger Behinderung: der
Amtsvogt Beck
und 2 unpartheyische beydigte Achtsmänner sich an gehörigen Orte besagten Tages Morgens anfinden sollen, als wovon Euer Hochwohlgeb: durch die Kl. Berckentiner aufgetragener maßen bereits mündlich werden benachrichtiget worden seyn.
Die denn Kl. Berckentin, als verlierenden Theil, zur Last bleibende Kosten haben wir auf der Anlage Spezificant, um deren Berichtigung wir ersuchen.
Wegen Ausbesserung des bewusten Weges, haben wir dem
Amtsvogt Beck
aufgetragen: nächsten Mondtag unsere Unterthanen nöthige Anweisung und Befehle zu geben.
Diewir mit aller Hochachtung beharren,
Euer Hochwohlgeb.
Ratzeburg den 19 then Julü 1766
?Chappuzeau?

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Titel Bohnsack, Herzogtum Lauenburg ( S-H ) und Mecklenburg
Beschreibung Die Familiennamen mit Punkt am Ende sind meine direkten Vorfahren. 
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