Dorothea BECKER

Dorothea BECKER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Dorothea BECKER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1537 Kirchhundem nach diesem Ort suchen
Bestattung Bilstein nach diesem Ort suchen
Taufe
Tod Mai 1609 Bilstein nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1560

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1560
Franz VON DER HARDT

Notizen zu dieser Person

urk. 1575-1609, am 3.6.1575 wiederruft Joan Frone aus Saalhausen vor dem Gericht in Bilstein, vor dem er als Zauberer angeklagt ist, seine in einem peinlichen Verhör gemachten Aussagen über Dorothea Becker aus Hundem. Er hatte angegeben, Dorothea sei bei seinen Zaubereien, Hexentänzen und dergleichen dabei gewesen. Das Gericht in Bilstein erkennt in einem neuen Verfahren am 19.9.1575 die Unschuld von Dorothea Becker an. Es führt dazu aus, dass die Beschuldigungen des hingerichteten Zauberers böses Geschwätz gewesen seien und dass sich Dorothea nach kanonischem Recht durch einen Purgationseid gereinigt habe.
Als 1587 die Gattin des Drosten von Fürstenberg plötzlich verstirbt, wird sie als Urheberin verdächtigt und von anderen "Hexen" unter der Folter belastet, sie habe diese während deren Krankheit besucht und sollte sie dabei hexerisch vergiftet haben. Auch wurde sie immer wieder verleumdet, an Zaubersprüchen und Hexentänzen teilgenommen zu haben. Sie verläßt Bilstein, um weiterer Verleumdung zu entgehen und besucht ihren Sohn Friedrich in Welschen Ennest, was ihr als Flucht ausgelegt wird; ihre Schwester Agnes Stamm wird derweil angeklagt, gesteht unter der Folter die Hexerei und wird verbrannt; im Oktober 1590 wird Dorothea gefangengenommen und bleibt bis zum 6.2.1593 in Haft auf der Burg Bilstein. Nachdem sie am 3. und 6. November gefoltert wurde, wird sie am 7. nochmals aufs "allerhärteste und schärfste torqirt, mit Schrauben auf und abgezogen, elevirt, deponiert, in beizenden Rauch gehängt, an ihren Haaren aufgehängt und mit brennenden Lichtern abgemartert". Dann müssen die Folterknechte von ihr ablassen. "Und wenn ihr mich gleich hundertmal martert und zu Tode quält, so kann ich doch von der Zauberei nichts bekennen", so ruft sie dem der Tortur beiwohnenden Richter und den Amtspersonen zu. Da sie nicht gesteht, kann man sie nicht zum Feuertod verurteilen, so daß sie später freigelassen wird. Sie muß aber die Kosten des Prozesses tragen und wird außer Landes verwiesen, nach Begnadigung durch den Kurfürsten 1595 kommt sie nach Bilstein zurück. Im Mai 1609 liegt sie im Sterben und wird von ihrem Sohn Eberhardt gepflegt.

Datenbank

Titel Genealogie Bernd Josef Jansen
Beschreibung
Hochgeladen 2023-10-09 17:41:57.0
Einsender user's avatar Bernd Josef Jansen
E-Mail berndjosefjansen@freenet.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person