Christoph VON MANSTEIN

Christoph VON MANSTEIN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christoph VON MANSTEIN
Beruf Herr auf Popehnen und Gardeninken (Wehlau) seit 1540 auf Juckstein mit Mikehnen (Ragnit) 1574 auch auf Plauen (Wehlau) 1583 besitzt er auch Trappeln (Ragnit) - Pohiebels (Rastenburg)

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1526
Tod 1. Juli 1584 [1]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Ursula VON HUNDERTMARK

Notizen zu dieser Person

1. Juli 1584 erschossen. Herr auf Popehnen und Gardeninken (Wehlau) seit 1540 auf Juckstein mit Mikehnen (Ragnit) 1574 auch auf Plauen (Wehlau) 1583 besitzt er auch Trappeln (Ragnit) - Pohiebels (Rastenburg). (Popehnen und Gardeninken kam an seinen Bruder Valentin, und Plauen an dessen Sohn Hans. Pohiebels von jeher von Rechenberg'scher Besitz war wohl nur vorübergehend in Christophs Pfand)
Vermählt mit Ursula von Hundertmark, des Christoph v. H. (Ein in Ostpreußen schon 1350 ansässiger Zweig der Münsterländischen v. H., der mit dem Tode des Andreas Wilhelm von Hundertmark auf Markhausen 1639 erlosch), Herr auf Maldeiten, und der Ursula von Mosewitz a. d. Hause Hohenwalde, Tochter.

1558 beschwert er sich bei dem Landesherrn, daß ein Hofmann, dem früher von seinen und seiner Brüder Vormünder, nämlich Jorge von Rexin und Wolff von Hennig, der Manstein'sche Hof in Popehnen auf ein Jahr eingeräumt war, diesen jetzt nicht verlassen wolle. Ahasverus von Brandt, Hauptmann zu Tapiau, berichtet im selben Jahre an den Landesherrn: "Der Hoffmann so im mansteiner hoff wohnett ist für mir erschienen vnnd sich beklagt, daß Christoff manstein mit gewerter Hand vnnd gespannten Buxen im hoff kohmen vnnd zwey junge Klepper die der Hoffmann selber gezogen, vnnd nicht im Hofe gefunden, mit gewaldt gefordert vnnd hinweg genohmen, daneben sich vernehmen lassen, do er denn hoff nicht reuhmen wurde wollt er ihnen erschissen, oder aber im hause vorkrampffen rund inen mit hauß vnnd hoff vorbrennen, - das sich der arme mahn zum hohsten beschwerett, soches für ein gewalt geklagt vnnd vmb schuz gebeten." Balthasar Pupky "off hansen von Manstein hoff wonendt" wendet sich sodann in jener Angelegenheit selbst an den Herzog und fügt hinzu: "Chum andern bin ich zu Rexin, als dem vormundt, erschienen do dan der Hauptmann von Mymmel vnd der Burgraf von Tapiau vnd Christoff von Manstein auch gewessen, op man vns beyde vertragen könde. Da hat sich Manstein hören lassen mit etlichen vntroulichen drauworten, er wolle mit mir handeln, vnd solle er etliche Jhar dies Lanth reumen. Darauff im auff mein begern der Burggraff friden bei verlust hunderth hungarischen gulden gebotenn; dar vber ungeferlich acht tage darnach kam Manstein for den Hoff geritten, mit zweihen gespannenen büchsen vnd mich herausgefordert" etc.

1574, 17. Oktob. verschreibt ihm der Markgraff 12 Hufen zu Plauen (bisher im Besitz des Vogtländers Heinrich von Töpfer als Gatten der Erbtochter Dorothea von Plauen) - mit aller Nutzung an Acker Wiesen, Wäldern, Büschen, und Brüchen und Sträuchen samt der großen und kleinen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des Straßengerichts, zu magdeburgischem Recht. So auch die Hasen= und Fuchsjagd und die freie Fischerei in der Alle mit kleinem Gezeug.

1575, 13. Mai bittet er den Landesherrn um Getreide zur Aussaat, da er großen Mißwachs gehabt habe - "wie auch der Polenz (Progen) und die Stadt Allenburg."

1579, 23. Jan. schreibt er dem Markgrafen, daß seine Bauern nicht gehorsam wären und sich unterstanden hätten, sich über ihn zu beschweren. Er bittet, daß der Hauptmann zu Ragnit den Auftrag erhalte, die Leute zum Gehorsam zu bringen.
1581 ließ er einen Fremden, der ohne Benutzung der Landstraße über sein Gebiet fuhr, festnehmen und nach seinem Hofe bringen. Dort widersetzte er sich, Christoph ergriff eine an der Wand hängende Hakenbüchse und im Handgemenge fiel der Fremde. Christoph mußte seine Grenzen meiden und erlangte erst durch einen Kurfürstlichen Schutzbrief seine Rechte.

1584 berichtet Ursula von Hundertmark, seine hinterlassene Witwe ... "ich arme, elende und hochbetrübte Witwe kann mit höchstem weheklagen vnterthenigst nicht vorhalten, daß mein lieber Ehemann Christoff von Manstein den 1. July dieses 84. Jahres wie er auf der wiesen sein gesindlein zur arbeit gefordertt, vnd demselben auf einem Stobben sitzendt alß ein hausvater zugesehen, von seiner unterthanen einem, so sich durch die Flucht der thatt schuldig gemacht, rückwerdts ganz verreterischer mördtlicher weise mit fünff lauff Kugeln geschossen, vnd deromaßen tödtlichen verwundet worden, daß er nach wenig Tagen von solcher tötlichen verwundung von diesem Jammerthal abgeschieden." Sie bittet den Landesherrn einen Steckbrief auszustellen -- "damit ich solchen verreterischen Mörder meines treuen Mannes, wo derselbe anzutreffen, zur verhafftung bringen vnd vber ihn was seine böse thatt erfordert dem Rechten nach möge ergehen lassen."

("Chronik des Geschlechts von Manstein", E. von Manstein 1907, S.31-33)

Quellenangaben

1 "Chronik des Geschlechts von Manstein", E. von Manstein 1907, S.31

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Titel Bernhard-Münch
Beschreibung Vorfahren der Familie Bernhard-Münch, Dezember 2016
Hochgeladen 2016-12-03 21:43:17.0
Einsender user's avatar Claus Bernhard
E-Mail bernhardc@freenet.de
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