Thomas Hinrich Christopher DANCKWART

Thomas Hinrich Christopher DANCKWART

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Thomas Hinrich Christopher DANCKWART

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1. Juni 1760 Klein Berkenthin nach diesem Ort suchen
Tod ca.1800 Hamburg nach diesem Ort suchen
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Anna HART

Notizen zu dieser Person

1776 Konfirmation in Berkenthin. + keine Kinder.

1801 (05.02.)
(? = nicht entziffert, … = teilweise entziffert)
Hochwohlgeborener, Hochgeehrter Herr,
Es ist hierselbst Thomas Hinrich Dankwart mit Hinterlassung einer Wittwen Anna geb. Hart, allein ohne Kinder verstorben. Unsere Statuten bestimmen für den fall, daß die Wittwe zwar ein Jahr in völligem Besitze und der Nutznießung der Güter bleibe, daß aber nach dieser Zeit die Wittwe das gesamte Vermegen, es mag herstammen, woher es wolle, mit dem nächsten Erben des verstorbenen Mannes teilen müsse. Nach dieser gesetzlichen Verfügung ist nun die Wittwe des verstorbenen Schleusenmeisters Hans Joachim Dankwart zu Klein Berkenthin geb. Sophie Tiedemann Erbin ihres Sohnes, des erwähnten in Hamburg verstorbenen Dankwart geworden. Da dieselbe nun zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsam eines Bevollmächtigten allhier bedarfe, so hat sie hierzu den hiesigen Bürger
August Joachim Franz Schacht
ausersehen.
Euer Hochwolgeboren werden erlauben, daß ich Ihnen diejeniegen Punkte welche außer den gewöhnlichen Inhalte einer Erbschaftsvollmacht, in den vorhabenden Falle in der Vollmacht aufgeführt werden müssen, angebe.
Es wäre gut, wenn die F… Substituendi ertheilt würde.
Auch wird erfordert, ausdrücklich den Mandatarinen zu anthawiesiren , um für die Wittwe Dankwart in Kl. Berkenthin die in den Hamburgischen Stadte Erbe und Landrenten Buche auf des Erblassers Nahmen ..gleichenden Posten, wie auch die in der Verlassenschaft etwa vorhandenen Komm…briefe für den Antheil seiner Mandantin zu kündigen, umschreiben und tilgen zu lassen, sodann die eingehenden Gelder in Empfang zu nehmen, und darüber zu ?, und überall so wohl gerichtlich, als auf Seegerichtlich die Gerechtsam seiner Mandantin allen ? wahr zu nehmen, bey vorkommenden Streitigkeiten, wenn er es gerathen findet, Vergleiche ein zu gehen, Eide zu der und ?, wenn die Wittwe des Erblasser unter aller Ver…fen mit dem Vermögen ihres verstorbenen Ehemannes nicht wirthschaftlich und ordentlich zu Werke gehen sollte, darin Einspruch zu thun, und nöthigenfalls sich mit seinen Beschwerden zur Abstellung der selben an die Obrigkeit zu wenden, und überhaupt alles und jedes, was der Sache Nothtuht erfordert, wenn auch im .hlandatum specialissimum dazu gehörte zu verhandeln, und zu verrichten. Wenn Curatores Hesens im Lauenburgischen eingeführt sind, so muß die Wittwe Dankwart einem Curatore die Vollmacht ausstellen.
Euer Hochwolgeboren werde nicht ermangeln die Vollmacht durch ihr Gerichtssiegel zu conroberiren.
Ich habe die Ehre, mit aufrichtiger Hochachtung zu seyn
Euer Hochwolgeboren ergebener Diener.
Hamburg
d. 5 Febr. 1801
J. N. Schaffshausen. J.U.D.
N.S.
Ich bitte in die Vollmacht auch einzurücken, daß der Mandatis befugt sein solle, nöthigenfalls sich der Erbschaft zu enthalten, oder dieselbe cum beneficio legis & inventari…. ? J.N.S.

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Titel Bohnsack, Herzogtum Lauenburg ( S-H ) und Mecklenburg
Beschreibung Die Familiennamen mit Punkt am Ende sind meine direkten Vorfahren. 
Hochgeladen 2022-04-01 10:54:39.0
Einsender user's avatar Astrid B.
E-Mail astridbohnsack@hotmail.com
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