Drewes I. REIMER

Drewes I. REIMER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Drewes I. REIMER
Beruf Ackermann, Schafmeister
Religionszugehörigkeit RK

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1530 Bredelem nach diesem Ort suchen
Tod etwa 1567 Bredelem nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1558

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1558
Anna (N., EHEFRAU REIMER\TA

Notizen zu dieser Person

Ackermann auf Hof Nr.-Ass. 1 (so 1567) und Schafmeister zu Bredelem.
Andreas (Drewes) ist offenbar der, neben einem wehrfähigen Knecht,
1548 anoym zu Jacob Reimer genannte, wehrhafte Sohn. Zur Beschreibung
seines Besitzes siehe Anmerkung zu Jacob; ferner liegt Henni
Borrentricks (Borntrinks) Kothof auf seinem Gut. - Um die
Erstellungszeit des Erbregisters von 1567, in dem er noch als Hofwirt
genannt wird, muß Drewes schon verstorben sein (vielleicht während der
Erstellung). Als Inhaberin einer von zwei Bredelemer Schafmeistereien
wird darin nämlich schon seine Witwe genannt, die diese Pfründe nur
von Drewes interimsweise übernommen haben kann.
Kurz danach muß sie den später als Stiefvater von Drewes' (Andreas')
Kindern bekannten Curdt Tacke geheiratet haben, der im
Kirchenbuchfragment auch als neuer Schafmeister kenntlich wird und
darin ab 1568 sowie im Erbregister 1579 als Hofnachfolger Drewes'
erscheint. Allerdings wird Andreas Reimers Witwe darin noch immer als
Schafmeisterin genannt (wohl nach der Vorlage von 1567, vielleicht,
weil die Pfründe von ihrem Erbe herrührt). Vormund von Drewes' Kindern
wird Heinrich Reimer, sicherlich sein Bruder, Bürger in Goslar.
Im Namen der Mündel gewährt dieser zusammen mit Stiefvater Curdt Tacke
1579 in Goslar ein Darlehen von 200 Talern dem �Vetter� Curdts, dem
dortigen Bürger und Kramer Christian Tacke nebst Frau. Zweck dieser
durchaus gängigen Praxis sicherlich auch die gewinnbringende Anlage
des Erbes bis zur Großjährigkeit der Kinder, die dabei einzeln
aufgezählt werden und (bis auf den inzwischen wohl verstorbenen
Andreas II.) das Geld 1589 von Niclaß Grevemeier (anstellle des
verstorbenen Schuldners und dessen Ehenachfolgers Johannes Detmer)
zurückerhalten.
Mitgeteilt von Herrn Gunnar Söffge, Goslar am 10.11. 2004

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