Hynrick I. MÖLLER

Hynrick I. MÖLLER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hynrick I. MÖLLER
Beruf Halbspänner, Müller

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1525 Mahlum-Hochstedt nach diesem Ort suchen
Tod vor 1578 Mahlum-Hochstedt nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1552

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1552
(N.N., EHEFRAU MÜLLER)

Notizen zu dieser Person

Mitgeteilt von Herrn Gunnar Söffge, Goslar am 10.11. 2004
Halbspänner und Müller auf dem Mühlenhof in der (zu Mahlum gehörigen)
wüsten Feldmark Hochstedt vor Mahlum.
Hat im angabenarmen Erbregister von 1558 den inzwischen vom Kot- zum
Halbspannhof aufgewerteten, aber an den 20 Morgen von Crammeschen
Landes kenntlichen Mühlenhof inne, auf dem um 1550 noch Tilecke Müller
saß. Wird den Hof kurz nach der Letzterwähnung seines Vaters und
Vorgängers 1552 übernommen haben.
Im Herbst 1571 Pate bei Jacob Rüdemans Sohn Hynrick in Mahlum, zu
welcher Gemeinde Hochstedt mit seiner Mühle kirchlich offenbar noch
nicht gehört, da sonst im dortigen Kirchenbuchfragment von den
Bewohnern nichts verlautet. Bald danach scheint er aber verstorben zu
sein.
Schon im Folgejahr sitzt nämlich ein Interimswirt auf dem Mühlenhof,
über den im Frühsommer 1572 in Mahlum Beschwerde geführt wird:
�Olderleut klagen über Hans Bunne, Müller daselbst, weil der etliche
Kirchenländerei habe und ganz dabei verarme, auch i[h]ne noch schuldig
sei 11 Himpten Roggen und 5 Himpten Hafer; klagen weiter, daß
gedachter Müller die Kirchenländerei liggen und unbebauet lasse, und
haben die Vermutung, daß er's zuletzt müsse verkaufen; bitten
deswegen, daß die Länderei diesem Bunne müge genommen und unter die
Gemeine geteilt werden� (Spanuth/Wolters, a.a.O., Jg. 44/1939, p. 68).
Hier geht es um die acht Morgen Mahlumer Kirchenland, die um 1550
schon zu Hynricks Vater Tyle erwähnt werden. Bunne scheint aber nicht
eingeheiratet, sondern die Mühle samt Hof gepachtet zu haben; Andreas
Bunne, mit dem hier fremden Zunamen sicher sein Sohn, wird nämlich
noch 1599 neben Pancraz Müller genannt, bald danach aber von diesem
wohl wieder abgelöst. Als Zwischenwirt vermutlich in die
Pächterfamilie Bunne, nicht aber die Familie Müller, hat demnach auch
der den in der Umgebung verbreiteten Müllerfamilien Lindenberg
zurechenbare Hans Lindenberg eingeheiratet, der ca. 1595/96 auf dem
Mühlenhof sitzt (Erbregister von angeblich 1578, das tatsächlich eine
jüngere Abschrift darstellt, siehe Quellenkritik in der Anmerkung zu
Pancraz I. Müller).
Vergleiche andere Müller namens Müller um 1600:
M., Busse, Müller zu Tiddische, ca. 1600 (Geh. Ratsakte StAv WF 2 Alt
13583, bisher nur Findbuch durchgesehen).
M., Hans, Klostermüller zu Brunshausen bei Gandersheim, 1599 (Geh.
Ratsakte ebd. 2 Alt 9279, dgl.).
M., Heinrich, Müller auf der Neuen Mühle bei Badenhausen, 1630 (Geh.
Ratsakte ebd. 2 Alt 6045, dgl.).
Vergleiche den 1578 auf dem Mühlenhof genannten Interimswirt

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Hochgeladen 2011-12-15 10:41:58.0
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