Jochim FRAMHEIN

Jochim FRAMHEIN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Jochim FRAMHEIN
Religionszugehörigkeit evangelisch-lutherisch

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Langenhorn nach diesem Ort suchen
Bestattung 20. September 1716 St. Johannis zu Eppendorf nach diesem Ort suchen
Taufe 15. März 1646 St. Johannis zu Eppendorf nach diesem Ort suchen
Tod Langenhorn nach diesem Ort suchen
Heirat 17. November 1679 St. Johannis zu Eppendorf nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
17. November 1679
St. Johannis zu Eppendorf
Margreta HINSCH

Notizen zu dieser Person

Jochim Framhein war Eigentümer der Hufe V von 1702 bis zu seinem Tode.
Nachdem 1332 Langenhorn in den Besitz von Nicolaus vom Berge übergegangen war, blieb es ununterbrochen in hamburgischer Hand. Die Besitzer wechselten. 1514 erwirbt das Hospital von St. Georg (Sunte Jürgen) Langenhorn zur Hälfte, ab 1615 bis 1830 ist es alleiniger Besitzer.

Hospitäler, dem St. Jürgen geweiht, gab es überall in Norddeutschland. Sie sind wohl alle im 12. Jahrhundert gegründet, als durch die Kreuzzüge orientalische ansteckende Krankheiten eingeschleppt wurden. Besonders gefürchtet war der Aussatz, dem man in alter Zeit völlig ratlos gegenüber stand, der für unheilbar galt, dessen Ansteckungsgefahr so groß und unvermeidbar erschien, daß nur strengste Isolierung der "Aussätzigen" seine Ausbreitung verhindern konnte. Im Süden schickte man die Kranken einfach in die Wüste. Hier im Norden ging es des Klimas wegen nicht. Fromme mitleidige Menschen stifteten deshalb draußen vor den Toren der Städte Siechenhäuser oder Hospitäler für diese Kranken. Milde Stiftungen sorgten für den Unterhalt. Einzelne Hospitäler besaßen neben bedeutenden regelmäßigen Einkünften an Geld und Naturalien auch großen Landbesitz.

Die Aufsicht über das Hospital zu St. Jürgen, vermutlich gegründet von Adolf III. von Holstein, führte in alter Zeit der Rat der Stadt gemeinsam mit dem Domkapitel. Nach der Reformation waren die beiden Bürgermeister der Stadt Hamburg die Patrone oder Vorsteher des Hospitals, das im Laufe der Jahrhunderte, da es keine Aussatzkranke mehr gab, zu einem Altersheim für alte kranke Frauen - "Seeken" - umgewandelt worden war.

Die jeweiligen Besitzer Langenhorns - seit 1615 also das Hospital St. Jürgen - waren sowohl Grund- als auch Gerichtsherren. Das bedeutete für die Hufner vor allem, daß sie an das Hospital St. Jürgen eine Art Grundsteuer zu zahlen hatten, die bald Schatt, bald Pach, bald Hure genannt wurde. Dazu kam eine besondere Pacht für die Eichelmast in den Wäldern. War keine Mast vorhanden, wurde ein Laubgeld erhoben. Die Kätner zahlten eine besondere Wiesenpacht (Wiskehure). Auch ein besonderes Schafgeld mußte entrichtet werden.

Außerdem mußten die Langenhomer Bauern eine gewisse Anzahl von Hand- und Spanndiensten leisten. So mußten sie das Dienstholz für die beiden Patronen des Hospitals unentgeltlich fahren. Als Entschädigung erhielten sie anfangs nur eine kleine Beköstigung und eine halbe Tonne Bier (Collation), zuweilen auch ein geringes Entgelt. Das Holz wurde anfangs nicht immer aus den Wäldern Langenhorns entnommen. Wiederholt ist vermerkt, daß das Holz aus Kaltenkirchen, Kisdorf und Wakendorf stammte. Wurde das Holz in Langenhom geschlagen, erhielten die Einwohner für 1 Faden Holz einen Schilling.

Nach 1665 scheint das erforderliche Holz ausschließlich aus Langenhorn entnommen worden zu sein.

Die Bauem hatten aber auch Naturalien zu liefern. Am Nicolaitag - 7. Dezember - mußten sie Roggen und je nach Größe des Besitzes 1 oder 2 Rauchhühner bringen. Bis 1657 mußten von der Framhein-Hufe jährlich 2 Rauchhühner abgeliefert und 2 Mark 4 Schillinge gezahlt werden. Eine Roggenabgabe leisteten die Framheins zunächst nicht.

Im Jahre 1702 klagte Jochim Framhein gegen die Hospitalverwaltung. Das Hospital hatte nämlich dem Hof eine Roggenabgabe auferlegt. Framhein legte Verwahrung dagegen ein und berief sich darauf, daß sein Hof seit „unvordenklichen“ Zeiten nie eine Roggenabgabe geleistet hätte. Seine Vorfahren hätten einen Freibrief gehabt, der aber leider nicht aufzufinden sei. Als Zeugen für die Existenz des Freibriefes und der Abgabenfreiheit des Framheinschen Hofes treten auf: Harmen Lauw, 74 Jahre alt, der früher unter dem Großvater des jetzigen Besitzers gedient und den Brief gesehen hat. Dasselbe bekundet sein Bruder Hinrich Lauw, 73 Jahre alt. Jochim Timm, 45 Jahre alt, bekundet, daß der Hof nie Roggen geliefert hat. Weitere Zeugen sind Chriistopher Soltau, der Schmied, 66 Jahre, und Hans Cordes, 44 Jahre. Alle bezeugen, daß seit unvordenklicher Zeit der Framheins-Hof frei von der Roggenabgabe gewesen sei.

Trotzdem verliert Jochim Framhein den Prozeß. Er muß von nun an die Abgabe leisten.

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Hochgeladen 2022-02-13 20:53:23.0
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