Christoph HELLER GEN. ALTER KNORR-BAUER

Christoph HELLER GEN. ALTER KNORR-BAUER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christoph HELLER GEN. ALTER KNORR-BAUER
Beruf Bauer (spätere Nr. 41) 1685 Algersdorf (Valkeřice), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1650
Marriage 6. Mai 1674 Algersdorf (Valkeřice), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Eltern

Thomas HELLER

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Ludmilla KROMBHOLZ

Notizen zu dieser Person

Hochzeitseintrag mit NB hervorgehoben, da die Braut schwanger war. Die Zeugen sind nicht angegeben. Ort wohl Algersdorf. Der Bräutigam wird bezeichnet als Christoph Heller, des Thomas Hellers, Richters, Sohn. - Lt. MB 1685 31 Jahre alt, vermutlich einige Jahre älter wie fast alle Erwachsenen im MB. Seinen Hof besitzt lt. Urbar von 1735/39 Christoph Krombholz. Von späterer Hand ist im Urbar die Hausnummer 41 nachgetragen. - Im Algersdorfer Bauern-GB findet sich ab Aufn. 186 die Besitzgeschichte des Hofes Fol. 13, der späteren Hausnummer 41, beginnend mit dem Erbkauf des Christoph Krombholz am 16.2.1725. Dieser kauft für 408 Gulden und 20 Kreuzer des seligen Christoph Hellers in Nutzen gehabtes Bauerngut in Algersdorf. In der Überschrift wird Christoph Heller als sein Schwiegervater bezeichnet, er war aber der erste Mann seiner Frau. Im Text wird der 1685 geborene Christoph Heller dann als seliger Knor Bauer bezeichnet, sein Vater als alter Knor Bauer. Sollte der Name Knorre, offenbar der Hofname, etwas zu tun haben mit der Familie Krombholz genannt Knorre? War die Ehefrau Ludmilla geb. Krombholz des alten Knorre-Bauern, deren Vater lt. Traueintrag Christoph hieß, die 1649 geborene Ludmilla des Christoph Krombholz genannt Knorre? Doch den Hof dieser Familie (Nr. 52) erbte der jüngste Sohn Balthasar, er ist nicht identisch mit Nr. 41. Im GB ist zunächst festgehalten, wer alles vom Angeld bezahlt wurde. Es erhielten auch zwei ältere Erben hiervon ihre Ausstattung bezahlt: 11 Gulden 40 Kreuzer gingen auf die Ausstattung "des alten Knor Bauers Casper" (wohl Kaspar Heller, geb. 1689), je 3 Gulden auf die Ausstattung der Kinder Anna und Maria des seligen Michael Heller (1674-1700). Dann folgt eine Auflistung der Ansprüche der alten Erben und Gläubiger. Der Rest, 104 Gulden 41 Kreuzer, stehen der Stiefmutter (= Susanna geb. Ringelhan) mit ihren vier Kindern zu. Die Liste der alten Erben, die aus den früheren Verkäufen des Hofes Ansprüche hatten, die immer noch nicht beglichen worden waren, umfaßt verschiedene Gruppen. Einem Christoph Krombholtz und einer Anna Krombholtzin gehörten je 4 Gulden 15 Kreuzer in die Waisentruhe gezahlt. Die genau gleichen Anteile lassen vermuten, daß es sich um Geschwister handelt, die noch Anspruch auf eine letzte Ratenzahlung hatten. Da das Geld in die Waisenkasse gezahlt werden sollte, waren sie 1725 noch unverheiratet bzw. verschollen. Dies könnte ein Hinweis auf die Herkunft der Ludmilla Krombholz sein, falls es sich um ihre Geschwister handelt. Nach diesen Krombholz folgen zwei Personen mit Nachnamen Knorr im GB: Einer Maria Knorin zu Petrowitz standen 16 Gulden 35 Kreuzer zu, einer Ludmilla Knorin zu Mertendorf 9 Gulden 20 Kreuzer. Am 22.1.1696 hatte der Witwer Christoph Heller von Mertendorf die Tochter Ludmilla des verstorbenen Georg Knor geheiratet; ob es sich um diese Person handelt, ist aber fraglich. Die nächste Gruppe im GB sind Martin Hellers Söhne. Dem Sohn Christoph stehen 28 Gulden 14 Kreuzer zu, dem Sohn Martin 26 Gulden 34 Kreuzer. War Martin Heller ein Schwager der Ludmilla? Dann folgen die alten "Knor Päurische Erben", 7 Personen, deren Vornamen leider nicht angegeben sind. Es handelt sich aber um die Kinder des alten Christoph Heller, da ja oben sein Sohn Kaspar als alter Knor Bauers Kaspar bezeichnet wurde. Ihnen stehen zusammen 30 Gulden 20 Kreuzer zu. Nun folgen verschiedene Personen, denen der Vorbesitzer noch Geld schuldig war, ohne daß es sich um Erbansprüche handelte, darunter Kaspar Heller, Bruder. Der Beilaß verbleibt beim Gut (1 Pferd, 1 Ochse, 1 Pflug, 1 Egge etc.). Die vier Kinder nach dem seligen "Knor Pauer", nämlich Anton, Katharina, Dorothea und Stephan, sollen später je eine gute Kuh oder 10 Gulden bares Geld bekommen. Weil der Käufer sie als seine eigenen annimmt, wird er ihnen Kleidung, Nahrung etc. wie seinen eigenen Kindern geben. Wenn die beiden Söhne Knechtarbeit werden verrichten können, sollen sie Lein und Hafer im guten Acker aussäen dürfen. Die Töchter sollen guten Flachs zur Ausstattung erhalten. Wenn ein Kind davon stirbt, fällt sein Erbteil aber der Stiefmutter zu samt den Kindern der ersten Ehe. Diese Kinder sollen mit des jetzigen Käufers Kindern nach seiner (des Käufers) Verlassenschaft gleiche Erben sein, aber es dürfen nicht die Kinder des jetzigen Käufers etwas von der Erbschaft der ersten Kinder genießen. Der Sohn Anton soll später ein Stück guten Ackers erhalten. Des alten Knor Bauers Sohn Kaspar soll vermöge vorigen Kaufzettels freie Herberge haben, solange er unverheiratet bleibt, die Erlaubnis, 3 Viertel Leinsamen nach und nach zu säen, und das Fleckel Acker unter der "Pfarrtey". Der Sohn "Baltzer" (geb. 1682) hat die im alten Kaufzettel auf seinem Häusel angesetzten 15 Schock laut einer Abrechnung bezahlt; daher gibt er dem jetzigen Besitzer nichts mehr als zu jeder Steuer 1 Kreuzer und jährlich 5 Tage Handrobot. Nach seinem Tod sind dessen Kinder die nächsten Käufer (des Häusels). Die Kinder vom ersten Vater (hier sind wieder Christoph Hellers vier Kinder gemeint) sind nach Erkenntnis der Obrigkeit die nächsten Käufer, wenn der Käufer und sein Weib den Hof einmal übergeben werden. Von ihnen soll ihm dann ein billig Ausgedinge vermacht werden. - Es folgt im GB das Testament des Christoph Krombholtz vom 26.2.1767. Darin wird bestimmt: Rechtmäßiger Erbe der "Nahrung" ist des seligen Anton Hellers Sohn Franz Anton. Er soll den Hof für 500 Gulden übernehmen. Davon hat er je 15 Gulden Ausstattung zu zahlen an Katharina Hellerin, Dorothea Hellerin, sich selbst und 30 Gulden dem Hans Christoph Krombholz. Da der Erbe noch nicht die mündigen Jahre erreicht hat, soll der Sohn Hans Christoph des seligen Verkäufers für 9 Jahre von 1767 bis 1776 den Hof bewirtschaften. Weil der Sohn Hans Christoph (Krombholz) dem Vater lange Jahre als Knecht gedient hat und ihm wenig zugelassen worden, erhält er jetzt bestimmte Mengen an Getreide. Vom Vieh haben die alten Erben, als Katharina, Dorothea und des seligen Anton Hellers Kinder jedes noch eine Kuh zu fordern oder 10 Gulden. Dem Sohn Hans Christoph (Krombholz) gebührt ein Zugochse. Die Dorothea Hellerin hat lebenslang freie Herberge und Saatgut zu empfangen. Weil die Witwe des seligen Anton Heller als gewest rechtmäßiger Erbe dieser Nahrung eben mit Tod abgangen, verspricht der jetzige Wirt den zwei unmündigen Mädchen durch 5 Jahre beiden jährlich 2 Achtel Lein zu säen. Das Weib Anna Maria des jetzigen angetretenen Wirts soll, falls ihr Mann stirbt, das nämliche Ausgeding haben wie der Dorothea Hellerin zuständig, bis ihr jüngstes Kind das 12. Jahr erreicht (danach unter anderen Bedingungen).

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Titel König und Bauer
Beschreibung Nordböhmen zwischen Aussig und Böhmisch Leipa, nördlich bis das Rumburger Gebiet.
Hochgeladen 2024-05-24 14:57:44.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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