Notizen zu dieser Person
Hammerschmied, Gewerke und Hausbesitzer zu Münkershütten, Besitzer der "Munckershutte", Haingerichtsschöffe und Schultheiß-Amtsverwalter des Haingerichtes
Nach dem Tode seines Vaters übernimmt Jost Muncker mit seinen Geschwistern das Erbe, den "Dielman Monckershamer".
Im "Türkensteuerverzeichnis" von 1546 erscheint er als Hammerschmied und zahlt 3 Gulden 1 Albus Steuer. Vor 1563 wohnte Jost M. wahrscheinlich im elterlichen Hause in der Marburger Straße zu Siegen. Dann wird er Eigentümer des größten Hauses zu Münkershütten, das er 1563/64 erbaut hat.
Aus der "Reichs- und Türkensteuerliste" von 1566 ist zu ersehen, daß sein Vermögen bei weitem das der anderen Bewohner des Hüttenortes übersteigt. Unter seinem Namen ist dort aufgeführt: 1 Haus und eine Scheune 150 Gulden, Garten 40 Gulden, Wiese 500 Gulden, Feld 320 Gulden, Hauberg 140 Gulden, 11 Kühe, 5 Rinder, Vorrat: an Kohlen 90 Gulden, an Eisen 300 Gulden. Forderung: 300 Gulden, Gesamtvermögen: 1840 Gulden, Steuer: 20 Gulden, der Höchstbesteuerte. Es werden bei seinem Hausstand noch aufgezählt: Jost (Knecht), Hanns (Knecht), Hans Oistheller, Philipp von Buschhütten und Elsa (Magd).
Jost Muncker ist 1559 wie sein Bruder Jakob Käufer des Heiligen-Geist-Hofes. Mit seiner Frau Feighe erwirbt er 1573 den gräflichen Hauberg in der Engsbach.
1567 ist er als einer der vier Vertreter der Hammerschmiede und Massenbläser bei Verhandlungen mit dem nassauischen Grafen Johann VI. genannt. Von 1563 bis 1584 ist Jost M. Schöffe am Haingericht und 1577/78 Schultheiß-Amtsverwalter daselbst.