Notizen zu dieser Person
Das Gut des Martin Kuhne schätzt man 1612 auf 60 scho und an Vieh 5 scho, insgesamt 65 scho(schock). Dies löst 32 g 6 Pf Steuern aus. 10 Jahre später ist die Bewertung seines Gutes und des Viehes dieselbe. Die Steuerlast ist aber um 33 & gestiegen auf 48 g 9 Pf. Dies ist wohl die Folge des 30-jährigen Krieges. 1617 zinst Martin Kuhne an ausgedroschenem Korn einen Eilenburger Scheffel Korn und einen Scheffel Hafer. Außer-
dem gibt er 14 g Erbzins von einem wüsten Garten. Im folgenden Jahre wird er auch zu
Huffengeld herangezogen. Das Erbbuch des Amtes 1623 nennt Martin Kühne unter 21 Koßnern von Naundorf. Außer mannigfaltigen Diensten und Pflichten muß er zahlen:
6 Pf 1 Heller Erbgeschoß an Geld den Termin Pfingsten, 3 g voneinerHuffe Trifftgeld ins Amt für Ablösung des Hütungsrechtes des Amts Schäferei auf der Dorfmarke und Wü-
stungen, 9 g 4 pf Pflugdienstgeld, 5 Pf Kalpgeld ins Amt, Erbzinsen an Korn und Hafer zu Michaelis 3 sch Korn und 13 sch Hafer. Als Erbzins an Kapaunen muß er ein Rauchhuhn
liefern. Laut einer nachträglichen Notiz im Erbbuch von 1623 besitzt späterhin - wohl zu Ausgang des 30 jährigen Krieges - Matthes Bormann (Bermann) das Gut des Martin Kühne.