Christoph KREIBIG

Christoph KREIBIG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christoph KREIBIG
Beruf Hausgenosse (lodger) 1670 Kamnitzer Neudörfel, Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1636
Marriage 21. November 1655 Markersdorf (Markvartice), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Maria HACKEL (HÄCKEL)

Notizen zu dieser Person

Im Hochzeitseintrag nur als Christoph Kreibich vom Kamnitzer Neudörfel bezeichnet. Er dürfte aber auch ein Sohn des Georg Kreibig von dort gewesen sein. Ganz sicher ist dies jedoch nicht; im GB wird in Aufn. 26 erwähnt, daß ein gewisser Valentin Schultz am 11.6.1652 sein Häusel im Kamnitzer Neudörfel von seinen Stiefkindern, des Christoph Kreibichs, erkauft habe - demnach gab es auch einen vor 1652 verstorbenen Häusler Christoph Kreibich im Ort, der Kinder hatte. 1672 verkaufte Schultz es an Christoph Kreibich, möglicherweise den bisherigen Hausgenossen des MB. - Im MB von 1670 ist er unter den Hausgenossen eingetragen, angebl. 33 Jahre alt, seine Frau Maria 31, die Kinder Anna 10, Maria 8, Christoph 6 und Dorothea 4 Jahre alt. - Vielleicht ist er der am 20.4.1636 in Böhmisch Kamnitz getaufte Sohn Christoph des Georg Kreübig und seiner Frau Barbara von Steinschönau, Paten Simon Michel, Christoph Piltz und Dorothea Beckin. Steinschönau als Wohnort der Familie könnte ein Irrtum des KB-Schreibers gewesen sein (oder die Familie lebte damals kurzzeitig in Schönau); in Schönau gab es sonst lt. Taufregister kein Elternpaar Georg Kreibig und Barbara (sondern Georg und Justina sowie Georg und Dorothea Kreibig). - Nachtrag 2021: Wenn ich den Text in Aufn. 26 des GB richtig verstehe, erwarb Christoph Kreibig 1672 vom Häusler Schultz für 35 Gulden dessen Häusl (das dieser 1652 von seinen Stiefkindern, den Kindern des Häuslers Christoph Kreybig gekauft hatte) und zusätzlich von der Obrigkeit Äcker, Wiesen und Wald (Busch) im gleichen Umfang, wie es die beiden anderen Gärtner besaßen (gemeint sind die ehemaligen Bauern May und Valentin Kreybig, die ihre Güter an die Obrigkeit verkauft hatten, wobei sie ihre Häuser, ihr Vieh und den Hausrat behielten, und die dann ein Stück Acker, Wiese und Wald von der Obrigkeit zurückerwarben und dadurch zu Gärtnern wurden). Für dieses Land hatte er 130 Gulden an die Obrigkeit zu zahlen, wovon sein Vater für ihn 100 Gulden übernahm, den Rest hatte Christoph Kreybig terminweise (ratenweise) an die Obrigkeit zu zahlen. Der Vater kann nur Georg Kreybig gewesen sein, da der Häusler Christoph Kreybig ja vor 1652 gestorben war. Auch Schultz als Stiefvater kann nicht gemeint sein, da er ein Häusler, aber kein Gärtner war. Im Text heißt es zu den 100 Gulden noch genauer, daß sie sein Vater der Obrigkeit geliefert hätte für die 100 Gulden, die er von der Obrigkeit noch zu empfangen gehabt hätte für den Verkauf seiner Äcker und Wiesen. Ein Verkauf von Wiesen und Äcker durch Georg Kreibig an die Grundherrschaft ist aber im GB nicht eingetragen. Dafür ist in Aufn. 11 beim Verkauf des Bauerngutes des Valentin Kreybig an die Grundherrschaft erwähnt, daß diesem für das Einbehalten von Haus, Vieh, Hausrat und den Erwerb von einem Stück Acker, Wiese und Wald, wodurch er zum Gärtner wurde, von der Obrigkeit 200 Gulden abgezogen wurden vom Verkaufspreis 450 Gulden für sein Gut. Außerdem wurden ihm verschiedenste Schulden abgezogen, die offenbar noch auf dem Gut hafteten und die die Obrigkeit für ihn bezahlte. Unter dem, was ihm abgezogen wurde von den ihm noch zustehenden 250 Gulden Verkaufspreis waren auch 100 Gulden, die sein Vater (dessen Name nicht genannt wird) der Obrigkeit zediert (überlassen) hatte dafür, daß seinem Sohn, der sich ein Häusl gekauft hatte, von der Obrigkeit soviel Acker, Wiese und Wald überlassen wurde, wie es die anderen beiden Gärtner auch hatten. Es kann sich nur um die in Aufn. 26 erwähnten 100 Gulden handeln, die für den Kauf des Landes für Christoph Kreibig von dessen Vater der Obrigkeit geliefert wurden. Da sie vom Kaufpreis des Gutes des Valentin abgezogen wurden, muß irgendwie ein Zusammenhang bestanden haben zwischen den von Georg der Obrigkeit verkauften Äckern und den Äckern, die sein Sohn Valentin verkauft hatte. Vielleicht stand Georg für die nicht im GB enthaltene Übergabe seines Bauerngutes an den Sohn Valentin ein von diesem noch an ihn zu zahlendes Grundgeld zu, das Valentin nun nicht mehr an seinen Vater, sondern an die Obrigkeit zahlen mußte dafür, daß sein Vater für den Ackerkauf seines zweiten Sohnes Christoph seinen Grundgeldanspruch der Obrigkeit abgetreten hatte.

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Titel König und Bauer
Beschreibung Nordböhmen zwischen Aussig und Böhmisch Leipa, nördlich bis das Rumburger Gebiet.
Hochgeladen 2024-05-24 14:57:44.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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