Otto I. "das Kind" VON BRAUNSCHWEIG

Otto I. "das Kind" VON BRAUNSCHWEIG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Otto I. "das Kind" VON BRAUNSCHWEIG
Beruf Herzog von Braunschweig

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 9. Juni 1204 Harzburg, Landkreis Goßlar, Niedersachsen nach diesem Ort suchen
Tod 9. Juni 1252 Lüneburg, LK Lüneburg, Niedersachsen nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1228 Braunschweig, Niedersachsen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1228
Braunschweig, Niedersachsen
Mathilde Mechthild VON BRANDENBURG

Notizen zu dieser Person

Otto I. (Otto das Kind) (* 1204; † 9. Juni 1252 in Lüneburg) aus der Familie der Welfen war seit 1235 erster Herzog von Braunschweig und Lüneburg.

Otto war der Sohn von Herzog Wilhelms von Lüneburg und der dänischen Königstochter Helena († 1233), der Tochter Waldemars I. von Dänemark. Otto war noch unmündig, als sein Vater im Jahre 1213 starb, so dass seine Mutter bis 1218 die Regierungsgeschäfte leitete, woher sich sein Beiname ableitet.[1]

Im Jahre 1223 wurde Otto von seinem Onkel, dem Pfalzgrafen Heinrich dem Älteren († 1227), zum Erben der welfischen Allodialgüter eingesetzt. Als Ende April 1227 das Braunschweiger Erbe mit dem Tod des Pfalzgrafen fällig wurde, machten der in Italien weilende Kaiser, über seinen Sohn und Mitregenten, Erbansprüche geltend. Es kam im Mai in Braunschweig zu Straßenkämpfen mit kaiserlich gesinnten Ministerialen. Herzog Otto wurde hierbei tatkräftig von seinen brandenburgischen Schwägern Johann I. und Otto III. militärisch unterstützt, so dass er sich durchsetzen konnte. An der Schlacht bei Bornhöved am 22. Juli 1227 nahm er auf der Seite seines königlichen Onkels Waldemar II. von Dänemark teil. Im Zuge der schweren dänischen Niederlage geriet er in Gefangenschaft des Grafen von Schwerin und wurde erst im Januar 1229 durch Fürsprache des englischen Königs und des Papstes freigelassen, musste dafür aber vertraglich geregelte Lösegeld­verpflichtungen eingehen. Noch im August des gleichen Jahres versuchte der römisch-deutsche Mitregent Heinrich VII. mit einem Aufgebot erneut die staufischen Erbansprüche an Braunschweig durchzusetzen. Erneut traten ihm die brandenburgischen Markgrafen, beide damals noch Teenager, mit einem Heer entgegen, so dass der König nicht über die Linie Goslar hinaus vordrang und das Vorhaben endgültig abbrach. In der Zeit während und unmittelbar nach seiner Gefangenschaft, schien die Lage des welfischen Hauses prekär, da verschiedene politische Rivalen die Situation auszunutzen versuchten.[2] Es gelang ihm in der Folgezeit, eine durchaus geschickte Politik zu betreiben und sowohl seinen ererbten Besitz zu konsolidieren als auch weitere Besitzungen zu erwerben. In diesem Zusammenhang kam es zum Ausgleich mit dem Erzstift Bremen und Magdeburg, mit denen er in Konflikt geraten war und wo hinsichtlich der Magdeburger Fehde, zum dritten Mal die Schwäger mitwirkten, diesmal auch aus partikularen Interessen, in der Schlacht an der Plane jedoch empfindlich geschlagen wurden.

Im Jahre 1235 wurde auf dem Mainzer Hoftag durch englische Vermittlung der welfisch-staufische Streit beigelegt. Otto erhielt von Kaiser Friedrich II. seine Besitzungen um Braunschweig und Lüneburg als neu geschaffenes erbliches Herzogtum. Ottoförderte seine Residenz Braunschweig durch Bestätigung der Stadtrechte für die Bürger der Altstadt im Jahre 1227 („Ottonianum“). 1239/40 nahm Otto an einer sogenannten Preußenfahrt mit 700 Panzerreitern teil.

1241 bestätigte Otto die bereits bestehenden Rechte der Stadt Hannover, wobei die Privilegierung im Rahmen seiner Politik der Herrschaftssicherung zu betrachten ist.[3] So privilegierte er auch die Städte Braunschweig, Göttingen, Osterode, Lüneburg und Münden.

Nach dem Tod Herzog Ottos erhielt dessen ältester Sohn Albrecht das Territorium. Doch Herzog Albrecht I. konnte sich nicht gegen seinen Bruder Johann durchsetzen, so dass es im Jahre 1267 zu einer Erbteilung dieses Territoriums kam. In der neueren Forschung wird die Politik Ottos insgesamt positiv bewertet; von einer problematischen Ausgangslage aus gelang es ihm, die Stellung seines Hauses zu konsolidieren.[4]

Der Chirurg von der Weser widmete ihm sein Manuskript Cyrurgia domini et magistri Willehelmi de Congenis mit den Worten „domino meo O. duci“.[5]
Nachkommen

Otto heiratete 1228 Mathilde, Tochter Markgraf Albrechts II. von Brandenburg, aus deren Ehe 10 Kinder hervorgingen:

Mechtild († 1295/96) ⚭ 1245 Graf Heinrich II. der Fette von Anhalt (1215–nach 1266); später Äbtissin zu Gernrode
Helene (ca. 1231–1273)

⚭ 1239/40 Landgraf Hermann II. von Thüringen (1224–1241)
⚭ 1247/48 Herzog Albrecht I. von Sachsen-Wittenberg (1212–1261)

Otto († 1247)
Elisabeth († 1266), römisch-deutsche Königin ⚭ 1252 Graf Wilhelm II. von Holland (1228–1256, gefallen) Römisch-deutscher König (Gerulfinger)
Albrecht I. der Große (1236–1279)

⚭ 1252 Elisabeth von Brabant (1243–1261), Tochter Herzog Heinrichs II. von Brabant
⚭ 1266 Adelasia von Montferrat (1253–1285)

Johann I. von Lüneburg (um 1242–1277) ⚭ 1265 Liutgard von Holstein († nach 1289)
Otto I. († 1279), Bischof von Hildesheim
Konrad I. († 1300), Bischof von Verden
Adelheid († 1274) ⚭ 1263 Landgraf Heinrich I. das Kind von Hessen (1244–1308), Sohn Herzog Heinrichs II. von Brabant
Agnes († nach 1302) ⚭ 1263 Fürst Wizlaw II. von Rügen († 1302)

Quellenangaben

1 https://gw.geneanet.org/rijacobs?n=von+braunschweig+luneburg&oc=&p=otto+i. https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_I._(Braunschweig) https://gw.geneanet.org/pmlhennings?n=von+braunschweig&oc=&p=otto+das+kind

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