Notizen zu dieser Person
Mutter im Taufeintrag: Maria. Paten: Junggeselle Hans, des Christophen Proschen, Bauern in Zautig eheleiblicher Sohn; Tobias Lorentz, Hausgenosse in Kleinwöhlen; Anna, des seligen Georg Zaschken, gewesenen Bauern in Zautig eheleibliche hinterlassene Tochter. - Trauzeugen: Georg Kusebauch; Johann Christoph Böhme; beide Bauern in Großwöhlen. - Nach der Chronik des Lehrers E. Neder 1891 (s. Notiz unter Franz Anton Krombholz) erbkaufte Johann Michael Böhm den Hof spätere Hsnr. 9 am 4.7.1751 für 156 Schock von seinem Vater Matthäus. - Gestorben in Hsnr. 9 an Seitenstechen als gewesener Bauer in Zautig. Angeg. Alter: 65 Jahre, wohl nur geschätzt. - Im MB 1737-40 der Herrschaft Bensen, Aufn. 147, ist Hans "Michel" 12 Jahre alt. - Grundbuch nun online, bei Familysearch unter "Landrecords: Tetschen. Grundbuchblätter 1679-1794". Hier auf S. 59 des Zautiger Teils (= 2. Teils) des Buches (Aufn. 221) der Erbkaufvertrag des Hans Michael Böhme um seines Vatern "Matthes" Böhmen Gut in Zautig für 156 Schock vom 4.7.1751. Das Gut lag demnach zwischen Christoph Zaschke und Christoph Kny (früherer Besitzer sein Schwiegervater, der sog. kleine Bauer Matthäus Böhme). Es wurde samt "Beylaß" (= Hausrat, Geräte, Vieh) verkauft. Der Verkäufer und sein Weib erhalten ein Ausgedinge, das genau geregelt ist. Des Käufers Bruder Hans Georg soll im Gut, solange er ledig bleibt, freie Herberge haben. Er soll zum "Vortheil" (= als Vorteilsgeld, wohl weil eigentlich er als jüngster Sohn das Gut hätte übernehmen müssen) 30 Schock und zur Ausstattung (also wenn er heiratet) 20 Schock bares Geld allen Erben zum Schaden ausgezahlt bekommen (also von der Gesamtsumme zu seinen Gunsten abgezogen) und einen Ochsen im Wert von 17 Gulden. Außerdem soll er zur Ausstattung 1 Strich gutes Korn und zwei "Ehmerle" Bier erhalten. Er darf sechs Jahre lang Lein ansäen und nach des Vaters Tod bis 10 Jahre ein Stück Acker bebauen, welches vom Hofwirt, wie gebräuchig, bearbeitet werden soll. Von den zwei vorhandenen eisernen Ofentöpfen erhält Hans Georg den kleineren, der Hofwirt den größeren. Er soll auch der nächste Käufer sein, wenn der Hofwirt das Gut nicht behalten will oder ohne Erben stirbt. 1757 wird auf die Beerdigung des Weibs des Verkäufers gezahlt. 1765 erhält der Bruder Hans Christoph Erbgeld ausgezahlt, 1767 die Schwester Maria, 1768 der Hofwirt selbst, 1769 die Schwester Anna Elisabeth, 1773 des Käufers Bruder Hans.