Philipp HERLYN

Philipp HERLYN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Philipp HERLYN
Beruf Kaufmann zu Bremen und (ab 1630) zu Emden
Religionszugehörigkeit ev.

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1575 Antwerpen, Flandern, Belgien nach diesem Ort suchen
Tod März 1659 Emden, Ostfriesland, NI, D nach diesem Ort suchen
Heirat 12. August 1612 Bremen, D nach diesem Ort suchen
Heirat zw. 1620 u. 1623
Heirat 6. Februar 1627 Altona, Hamburg, D nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
12. August 1612
Bremen, D
Tanneke (Anne) DE POTTÈRE
Heirat Ehepartner Kinder
zw. 1620 u. 1623
Anne STAAS
Heirat Ehepartner Kinder
6. Februar 1627
Altona, Hamburg, D
Anna STRUYFF

Notizen zu dieser Person

Philipps Eltern flüchteten wegen ihres hugenottischen Glaubens etwa anno 1567 von Arras nach Antwerpen in die damaligen Vereinigten Niederlande. Als Antwerpen anno 1885 von den katholischen Spaniern eingenommen wurde, zogen (flüchteten?) sie mitden bis dahin geborenen Kindern, so auch Philipp, weiter nach Bremen. Philipp gründete dort später eine eigene Familie. Er verdiente seinen Lebensunterhalt als Kaufmann in Bremen. Dort erhielt er am 09.11.1615 auch die Bürgerrechte. Im Bremer Bürgerbuch ist unter dem vorgenanntem Datum vermerkt: "Philip(p) Herlin ...... mit einer Muskete (musq.) und einem Seitengewehr (Sittgewehr)". Im Jahre 1630 verließ er mit seiner Familie Bremen und verzog nach Emden, wo er seine Geschäfte fortsetzte. Der Umzug nach Emden erfolgte möglicherweise im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Reformierten und Lutheranern in Bremen.
Bemerkung: Recherche (Febr. 2010) durch Hilda Bruns: Philipp Herlin hat entgegen der bisherigen Angabe (in seiner Stammtafel) nicht bis 1662 gelebt. Im ref. Kirchenarchiv Emden findet sich ein Buch mit den Einnahmen für das Totenlaken. Darin istvermerkt, dass am 27.03.1659 "Philippus Herlins Graftlaken" bezahlt wurde. Das bedeutet, das Philipp zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war. Da dieses Datum dem bisherigen - aus seinem sogenannten Testament abgeleiteten - Sterbejahr (1662)widerspricht, habe ich (hier: Hilda Bruns) mir die Kopie dieses 'Testaments' aus dem Staatsarchiv besorgt. Dabei stellte sich heraus, daß es sich hierbei nicht um ein Testament im juristischen Sinn, sondern um ein 'Codicillum' (eine jederzeit widerrufbare letztwillige Verfügung) handelt. Dieses Kodizill wurde auf Veranlassung von Philipp Herlin bereits am 09.03.1659 durch den Notar P. von Arsten im Beisein von sechs Zeugen aufgenommen. Allerdings wurde es der Stadt Emden (Stadtprotocollo contractuum) erst am 07.10.1662 durch den Notar Dr. M. Martijn vorgelegt (daher das bislang angenommene Todesjahr). Durch die jetzigen Nachforschungen ist erwiesen, dass das Sterbedatum von Philipp Herlin zwischen dem 09.03.1659 (Datum des Kodizill) und dem 27.03.1659 (Datum für das Graftlaken) liegt. ---Quelle 1: Recherche durch Hilda Bruns in den Kirchenbüchern (Graftlakenbuch) in Emden. Quelle 2: Kodizill des Philipp Herlin (als DOC-Datei angehängt).

Quellen zur St. 3.06:
- Herrmann Post, Stemmata familiarum Bremensium (Bremer Staatsarchiv)
- Trauregister der reformierten Kirche zu Emden
- Eheprotokolle der Stadt Emden
- Emder Contracten Protokolle
- Bremer Bürgerbuch
- Geburtsregister der Ansgarikirche zu Bremen

Gläubiger der Stadt Emden 2.000,00 Rthlr

Quellenangaben

1 Stammbaum Herlyn ; Familiendatenbank Herlyn

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Beschreibung
Hochgeladen 2020-02-03 15:21:46.0
Einsender user's avatar Günter Bargmann
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