Heinrich III. MÜLLER

Heinrich III. MÜLLER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich III. MÜLLER
Beruf Brauer

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1602 Astfeld nach diesem Ort suchen
Tod etwa 1633 Goslar nach diesem Ort suchen

Notizen zu dieser Person

Bürger und Brauer zu Goslar (ab 1627).
Heinrich III. erlangt als Auswärtiger das Bürgerrecht für �50 fl. in
Raten und will den Rest von erst Kommender Brauzeit geben, wie auch
200 fl. für die Braugerechtigkeit�. Als Bürge tritt Hans Walm auf. Da
er in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts der einzige Neubürger
dieses Namens in Goslar ist, steht fest, daß er mit dem posthum in
Osterwieck genannten Vater Pancraz II. Ulrichs und daher mit dem Sohn
des Vorbesitzer des Mahlumer, Hochstedter und Pockenhäuser Erbes,
Pancraz I. Müller, identisch ist.
Im Herbst 1628 (9. 11. - 17. 12.) zahlt Heinrich 20 Gulden Hausschoß
bar und wird dabei als �Heinrich Müller von Astfelde� bezeichnet,
nämlich zur Unterscheidung von einem älteren (aus einer Privatakte
1619 bekannten) Namensvetter in Goslar. Der Bestimmungszusatz mit
Hinweis auf den Herkunftsort zeigt, daß es sich um seinen ersten
Eintrag im Schoßregister handelt, sonst wären die zwei Heinrich Müller
und ihre verschiedenen Abgabepflichten bei den Schoßeinnehmern als
bekannt vorauszusetzen.
Da aber Brautleute für ein Jahr nach der Heirat Schoßfreiheit genießen
(siehe Bonhoffs Vorwort zu seiner Edition der Schoßlisten von 1600),
ist damit diese Befreiungsfrist für den Astfelder Heinrich Müller auf
zwei Monate genau zu datieren. Demnach hat seine Hochzeit mit
Catharina Klinge tatsächlich, wie in zahlreichen Parallelbeispielen,
sehr zeitnah zu seinem Bürgerrechtserwerb im Herbst 1627 stattgefunden
(zugleich ist die Identität des Neubürgers von 1627 mit dem Astfelder
Heinrich endgültig bewiesen).
Die nicht primär belegte Heirat muß aber im Frankenberger, Markt- oder
Thomas-Sprengel zu Goslar stattgefunden haben, weil die
Heiratsregister der zwei anderen Pfarren zu dieser Zeit bereits
überliefert sind. Da laut kirchlichem Recht die Trauung am Wohnort der
Braut stattzufinden hat, scheint es sich um die Frankenberger Pfarre
zu handeln, wo mindestens 1600 - 1610 (laut Schoßregistern) ein Peter
Klinge als wohl einzig in Frage kommender Schwiegervater Heinrichs
genannt wird.
Hier im Frankenberg-Sprengel wird aus dem gleichen Grund die Taufe des
Sohns Pancraz II. Ulrich stattgefunden haben (Heinrich erscheint nicht
in den schon begonnenen Taufregistern der Markt-, Stephani- oder
Jacobi-Parochien). Demnach dürfte der Umstand, daß Heinrich Müller
laut Bürgerbucheintrag etwa gleichzeitig mit Bürgerrechtserwerb und
Heirat auch Brauer, also Inhaber eines Brauhauses wird, geklärt sein:
Er scheint sogleich das Haus von Schwiegervater Peter Klinge in der
Fruekenstraße (Fräulein-, später Kettenstraße) übernommen zu haben.
1631 erscheint allerdings kein Heinrich Müller in der Goslarer
Altschoßliste für nachgezahlte Abgabenschulden, wohl weil Heinrich
zuvor den Schoß pünktlich bei Fälligkeit hatte leisten können.
Heinrichs Nichterscheinen in den Seesener Erbenzinsregistern dürfte
auf seinen frühen Tod zurückzuführen sein; da sein Vater Pancraz ihn
überlebt, fällt das Erbe direkt an den Enkel Pancraz Ulrich und andere
(�Pancraz Müllers Erben�), später an diesen allein.
Mitgeteilt von Herrn Gunnar Söffge, Goslar am 10.11. 2004

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