Elisabeth LICHTSCHLAG
Characteristics
Type | Value | Date | Place | Sources |
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name | Elisabeth LICHTSCHLAG |
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occupation | Arbeiterin |
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Events
Type | Date | Place | Sources |
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death | after 1885 | Ratingen
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birth | 29. May 1834 | Ratingen
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marriage | 16. November 1861 | Ratingen
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[2]
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??spouses-and-children_en_US??
Marriage | ??spouse_en_US?? | Children |
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16. November 1861
Ratingen |
Johan MATHEISEN |
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Sources
1 | Geburtsurkunde |
No.64 Im Jahr eintausend achthundert neun und dreißig, am dreizehnten Mai,Vormittags um eilf Uhr, erschien vor mir Anton Klein Bürgermeister derSammtgemeine Ratingen, der Taglöhner Heinrich Lichtschlag wohnhaft inRatingen, mit der Anzeige, daß am Donnerstag den neun und zwanzigstendes Monats Mai des Morgens um ein Uhr, ihm von seiner Ehefrau AnnaSibilla Reeders ein Kind weiblichen Geschlechts geboren sei, welchem erden Vornamen Elisabeth beigelegt habe. Zeugen bei dieser Handlung waren : Ludger Pickartz, ein und sechszigjährigen Alters, Hufschmidt wohnhaft in Ratingen und Johann Brün, sechsund dreißig Jahre alt, Taglöhner wohnhaft in Ratingen. Nach geschehener Vorlesung haben die Erschienenen außer dem LudgerPickartz, welcher diese Urkunde unterschrieben, erklärt Schreibensunerfahren zu sei. | |
2 | Heiratsurkunde |
No.37 Bürgermeisterei Ratingen Kreis Düsseldorf Regierungs-DepartementDüsseldorf Im Jahre eintausend achthundert ein und sechszig, am sechszehntenNovember Morgens eilf Uhr, erschienen vor mir August Prell Bürgermeistervon Ratingen als Beamter des Personenstandes, der Johann Matheisen,ledig, zwei und dreißig Jahre alt, geboren zu RathRegierungs-Departement Düsseldorf, Standes Tagelöhner wohnhaft zuRatingen Regierungs-Departement Düsseldorf, großjähriger Sohn des zuDerendorf wohnenden Tagelöhners Phillip Matheisen und der zu Rathverlebten gewerblosen Gertrud Rieters, ersterer wohnhaft zu DerendorfRegierungs-Departement Düsseldorf, welcher anwesend war und zu dieserHeirath seine Einwilligung ertheilte ; und die Elisabeth Lichtschlag, ledig, sieben und zwanzig Jahre alt,geboren zu Ratingen Regierungs-Departement Düsseldorf, StandesFabrikarbeiterin wohnhaft zu Ratingen Regierungs-Departement Düsseldorf,großjährige Tochter des Tagelöhners Heinrich Lichtschlag und dergewerblosen Anna Sibilla Reeders, beide wohnhaft zu RatingenRegierungs-Departement Düsseldorf, welche anwesend waren und zu dieserHeirath ebenfalls ihre Einwilligung ertheilten ; Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließn : und in Erwägung, daß die vorgeschriebenenöffentlichen Ankündigungen dieser heirath wirklich vor der Hauptthüredes Gemeinde-Hauses von Ratingen Statt gehabt haben, nämlich die ersteam dritten und die andere am zehnten November dieses Jahres daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlichangeschlagen gewesen, und endlich daß mir kein Widerspruch gegen dieseVerheirathung eingereicht worden ist ; habe ich, um besagterAufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenen inGegenwart der nachbenannten vier Zeugen die mir überreichten,beziehuungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezähltenUrkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelndenTitels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen. Jene Urkunden sind : 1. die von dem Bürgermeister zu Eckamp am sechs und zwanzigsten Oktoberdieses Jahres ausgefertigten Urkunden über die Geburt des Bräutigams undüber den Tod der Mutter desselben 2. die Geburts-Urkunde der Braut vom dreißigsten Mai achtzehnhundertvier und dreißig, Nummero vier und sechszig des Registers von Ratingen Die Brautleute erkklärten sodann, daß sie ein Kind weiblichenGeschlechts mit einander gezeugt hätten, welches am neunzehntem März desJahres achtzehnhundert neun und fünfzig geboren und in dieGeburts-Register von Ratingen unterm zwanzigsten März desselben Jahresunter Nummero zwei und vierzig mit dem Namen Gertrud Lichtschlageingetragen worden sei, daß sie dieses Kind als ihre rechtmäßige TochterGertrud Matheisen hiermit anerkennten. Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Brautbefragt : ob sie einander ehelichen wollten ? - und da jeder der beideninsbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat : so erkläre ich imNamen des Gesetzes, daß Johann Matheisen und Elisabeth Lichtschlaghierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind. Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des WilhelmWenders, drei und sechszig Jahre alt, Standes Kleidermacher zu Ratingenwohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Anton Bröckers,zwei und dreißig Jahre alt, Standes Tagelöhner zu Ratingen wohnhaft,welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Anton Spiecker, vier undzwanzig Jahre alt, Standes Stuhlmacher zu Ratingen wohnhaft, welcher einBekannter der neuen Ehegatten und des Heinrich Lichtschlag, fünf undzwanzig Jahre alt, Standes Tagelöhner zu Ratingen wohnhaft, welcher einBruder der neuen Ehegattin zu sein erklärten. Nach geschehener Vorlesung haben die Brautleute und die Zeugen dieseUrkunden unterschrieben, der Vater des Bräutigams und die Eltern derBraut erklärten nicht schreiben zu können. |
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Id | 2810 |
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