Johann(es) MATTHÄI (MATTIAS)

Johann(es) MATTHÄI (MATTIAS)

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann(es) MATTHÄI (MATTIAS)
Beruf Küster und Lehrer 1601 (ermittelt aus der ursprünglichen Angabe "ungefähr seit 1601") Visselhövede nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt berechnet 1561/62
Tod 1641 Visselhövede nach diesem Ort suchen

Eltern

Johann TYAS

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

BIOGRAPHISCHES: Im März 1585 als ‚Johannes Mathias Roedenburgensis‘ und nochmals im April 1586 als ‚Johannes Mathias Verdensis‘ an der Universität Helmstedt immatrikuliert; zwischen 1600 und 1623 mehrfach als ‚notarius publicus‘ genannt, spätestens seit 1601 Küster und Lehrer in Visselhövede. 1641 stiftete er der St. Johanniskirche in Visselhövede eine geschnitzte und gefasste Kanzel im Spätrenaissance-Stil mit der Inschrift: ‚Johannes Matthäi, 80 Jahre alt, 40 Jahre das Kirchenamt verwaltet, lässt zum Gedächtnis diesen Stuhl Gottes setzen 1641.

Quellenangaben

1 DIE VORFAHREN DES HEINRICH GEORG JOACHIM STANGE (1814-1908)
Autor: Stange, Helmut; Hamburg

Identische Personen

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Datenbank

Titel LUCAS
Beschreibung Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, NÖLDEKE, NÖLDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gemäß dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei: 1. GEDBAS.genealogy.net 2. GeneaNet.org und 3. www.familie-noeldeke.de Die eigentliche Forschung liegt überwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese können von allen Beteiligten bearbeitet werden. Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgeführt werden. Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollständige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden. Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen
Hochgeladen 2024-01-14 12:51:07.0
Einsender user's avatar Christian W. Heermann
E-Mail mail@cwheermann.de
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