Margaretha EBERLER

Margaretha EBERLER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Margaretha EBERLER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1425 Basel nach diesem Ort suchen
Heirat 1450

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1450
Heinrich SINNER

Notizen zu dieser Person

‎Margaretha Eberler‏‎
Tochter von Heinrich "gen. Grünenzwig" Eberler und Elisabeth Schlierbach‏.
Geb. ‎in Basel, Basel, BS, CHE
ihr Ehemann verzeichnet 1450 selbst die Hochzeit
1481 von ihrem Bruder Mathys Eberler enterbt (dieser prozessierte 1468 gegen den Ratsherrn Friedrich Tichtler, den zweiten Ehemann seiner Stiefmutter Anna zem Tor, Witwe des Heinrich Eberler)

Heinrich Eberler, des Mathis schon mehrfach genannter jüngerer Bruder, ein Weinmann und wohnhaft «zum Hasen Marktplatz», trat politisch gar nicht hervor, das einzige Amt, das er - und zwar nur von 1442-1443 - bekleidete, war dasjenige eines Mitgliedes des Stadtgerichts. Er scheint daher in letzterem Jahre gestorben zu sein; 1448 jedenfalls ist er tot. Wie noch mehr als 20 Jahre nach seinem Tode seine Schwester Anna, die Witwe Henmans von Tunsel, einer seiner Töchter berichtete, war ihr Vater, von jeher ein «wunderlich letz man» gewesen. Was die von Tunsel zu diesem harten Urteil über ihren längst verstorbenen Bruder veranlaßte, war eine merkwürdige Bestimmung, die er trotz allen Abratens von seiten seiner Verwandtschaft in den Ehekontrakt mit seiner zweiten Ehefrau Anna hatte aufnehmen lassen. Diese, die Schwester des Junkers Peter zum Thor von Neuenburg am Rhein, und bedeutend jünger als ihr Mann, hatte er erst kurz vor seinem Tode - jedenfalls frühestens 1441 - geheiratet. Von seiner ersten Ehefrau Elsa, - wohl einer gebornen Schlierbach und Schwester Heinrichs,33) -hatte er nämlich außer drei Töchtern - Margaretha, der Ehefrau Heinrich Sinners, Agnes, der Ehefrau Bartholome Studlins, und Magdalena, der Ehefrau des Ratsherrn Ulrich zum Luft - auch noch einen offenbar damals noch ganz jungen Sohn Mathis, den er nun seiner zweiten Ehefrau zur Morgengabe vermachte. Als nun im Jahre 1468 Anna zum Thor, Heinrich Eberlers Witwe, starb, verlangte ihr Stiefsohn Mathis auf Grund ihres Ehekontraktes mit seinem Vater von ihrem sie überlebenden zweiten Ehemanne, dem Goldschmied und Ratsherrn Friedrich Tichtler, Herausgabe eines Erbes, oder genauer ausgedruckt: eines Kindteiles, was dieser aber rundweg verweigerte. Als nun darauf Mathis Eberler die Angelegenheit vor Gericht zog, ergaben die verschiedenen Kundschaften wohl einesteils die Richtigkeit von Mathis Eberlers Behauptung, daß er nämlich seinerzeit von seinem Vater seiner Stiefmutter sei zur Morgengabe gegeben worden, andererseits aber war augenscheinlich das Gericht nicht darüber im klaren, was darunter zu verstehen sei, d. h. welche rechtlichen Folgen diese Ubergabe nach sich gezogen habe. Der Fall war eben für die Basler Gerichte ein ganz neuer, noch nicht dagewesenen. Es verlohnt sich daher, die wichtigsten Zeugenaussagen im Wortlaute wiederzugeben. Zunächst sagen die drei Schwestern des Klägers übereinstimmend aus, wie sie stets gehört hätten, daß ihr Bruder ihrer Stiefmutter zur Mörgengabe sei übergeben worden, ebenso auch eine alte Magd, die bei der Frau von Tunsel in Diensten stand. Am ausführlichsten sprechen sich von den Schwestern Margaretha, die Ehefrau Heinrich Sinners, und Agnes, die Ehefrau Bartholome Studlins, aus. Erstere erzählt unter anderem wie ihre Base, eben die von Tunsel, ihr einst auf ihre Frage, warum sie ihrem Bruder Mathis «lypdinge» kaufe, geantwortet habe: «Wann Mathias stirbt, so wird in syn stieffmuter erben ... din vatter was ein wunderlich letz man und wolt niemer volgen, und hat. Mathisen, dinen bruder, siner stieffmuter zu morgengab geben. und ist sin erb, ob si in überlebt.» Eben diese letztere Eventualität, daß nämlich die junge Stiefmutter den ihr zur Morgengabe übergebenen Stiefsohn lange auf ihren Tod könnte warten lassen, ja ihn vielleicht sogar überleben könnte" war der Grund gewesen warum die von Tunsel bei Aufrichtung des Ehevertrags ihrem Bruder von dieser Ubergabe abgeraten hatte, und eben diese Befürchtung hatte sie auch dazu angetrieben, ihrem Neffen, der nun offenbar seine rechte Mutter nicht auch noch beerbt hatte, eine Leibrente auszusetzen, damit er doch wenigstens etwas erhalte. Da. Heinrich Eberler selbstverständlich seinem Sohne durch diese Übergabe einen Vorteil hatte verschaffen wollen, so müssen wirannehmen, daß seine zweite Ehefrau Anna zum Thor sehr vermöglich gewesen ist, jedenfalls vermöglicher als die erste, da diese Bestimmung ja sonst keinen Zweck gehabt hätte. Die andere Schwester berichtet, sie wisse zwar nichts näheres in der Sache, « wol habe sich gemacht das dieselbe ir stieffmuter alleweg me liebe zu Mathisen, irem bruder, dann zu ir hett; sprech sie einsmals. min muter, wie kompt das dir min bruder lieber ist dann ich und ander min geschwisterte?, antworte sy ir: da ist er min kint und mir von dinem vatter geben.Darnach sprech sy zu irer großrnutter, der alten Grünenzwigin: wie kompt, dz min vatter Mathisen miner stieffmuter geben hat, ich wolt wenen, er wer im das allerliebst so er sust dhein knaben hat,' sprech ir großmuter: Hy du böser vogel, du weist nit, was du seist; stirbt din stieffmuter, so würd er sy erben, darum ist dz gescheen».

Quellenangaben

1 http://www.hfls.ch/humo-gen/family/1/F84105?main_person=I246906 August Burckhardt, In : Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, IV. Band, 1905

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