Notizen zu dieser Person
Nach der Schlacht bei Nördlingen im Jahre 1634, und der danach einsetzenden Rekatholisierung verlor er alle seine öffentlichen Ämter. Neben seiner mannigfachen Amtstätigkeit, dem Mühlenbetrib und der Bäckerei bewirtschaftete er auch noch einen umfangreichen Grundbesitzt. Er dürfte damals zu den reichsten Bürtgern in Rohrbach gehört haben. Er wurde am 25.07.1609 als Gerichtsschöffe in Rohrbach genannt; 1612 war er Schultheiß und 1619 hatte er neben dem Schultheissenamt - wie sein Vater - auch noch das Amt des Zentgrafen in der Kirchheimer Zent inne. 1626 auch noch das Amt des Landschreibers in Heidelberg. 1626-1634 war er noch Schaffner des kurpfälzischen Waisenhauses inn Handschuhsheim. Fast alle Gemeinden längs der Bergstrasse waren diesem Waisenhaus zinspflichtig, das in diesen Orten Besitz an Äckern, Wiesen und Weinbergen Hatte. Die jährliche Pachtzins mussten auf Martini ( 11.11 ) an das Waisenhaus abgeliefert werden. Den wirtschaftlichen Teil besorgte der Waisenhausschaffner zusammen mit seiner Frau. Ihm oblag aber auch die Oberaufsicht über das ganze Haus. Dazu waren ihm der Kindervater und die Kibermutter zugeordnet, aber nur der Schaffner durfte die Kinder züchtigen, sofern seine ökonomischen Aufgaben es zuliessen, war er auch noch Erzieher.