Johann Heinrich HEMME

Johann Heinrich HEMME

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Heinrich HEMME
Beruf Köthner und Holzhändler

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 24. April 1799 Winsen Aller nach diesem Ort suchen
Taufe 28. April 1799 Winsen Aller nach diesem Ort suchen
Tod 9. Oktober 1848 Winsen Aller nach diesem Ort suchen
Heirat 30. Dezember 1830 Winsen Aller nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
30. Dezember 1830
Winsen Aller
Dorothee Marie EICKE

Notizen zu dieser Person

Vielleicht an einem Unfall verstorben als Notiz stand in KB beerdigt "still "



Übersetzung einer Handschrift


Actum zu Winsen an der Aller vor der Königlichen Amtsvoigtey d. 17ten December 1830


Ehestiftung


Zwischen dem Reinboldtschen Köthner Johann Heinrich Hemme zu Winsen a/d. Aller
Und
Dorothea Maria Eicke daher.


Vorstehende Brautleute erschienen heute vor der hiesigen Amtsvoigtey, der Bräutigam im Beyseyn seines Bruders Köthners Heinrich Christian Hemme von Winsen; die Braut mit ihrer Mutter Dorothea Maria Eicke geborene Narjes (welche die Zustimmung ihres wegen Kränklichkeit nicht erschienenen Ehemannes, des Vaters der Braut bezeugte) ferner der Wittwe Sophia Maria Gehrs geboreneGudehus und im Beystande des Gastwirths Friedrich Gudehus von Winsen und baten folgende unter ihnen verabredete Ehestiftung zu protocolliren und Amtswegen zu confirmiren:
§: 1.
Der Bräutigam nimmt nach vollzogener priesterlichere Trauung die Braut zu sich in seine käuflich erstandene vom Gute Winsen relivirende Kothstelle hieselbst und verschreibt ihr alle sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen.
§: 2.
Die Braut bringt gleichfals in die Ehe alle ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen, insbesondere aber zu einem wahren Brautschatze:

a, ein gewöhnliches Kistenpfand nach Vermögen der Eltern, welches diese nach Versicherung der Mutter der Braut geben werden.

b, als Abfindung aus der verkauften väterlichen Brinksitzer-Stelle laut Kaufsbrief vom 18ten Decbr. 1812 den 3ten Theil desjenigen was von der Kaufsumme nach Bezahlung der Schulden übergeblieben ist, und die Wittwe Gehrs geborene Gudehus zu zahlen hat. Die Wittwe Gehrs geborene Gudehus unter Assistenz des Gastwirths Friedrich Gudehus hieselbst liquidierte das dieser Ueberrest der Kaufsumme 91 (Thaler?) 2 gute Groschen?) 1 (?) alte Caßen-Münze betrage wovon die Braut 1/3 mit dreißig Thaler 1 7 (g Gr.?) 3 (?) alte Caßen-Währung Ostern 1831 erhalten werde, welches Bräutigam und Braut aquescirten und .....(?).

§:3
Die Regel Längst Leib längst Gute soll in Sterbefällen unter den Verlobten dermaßen gelten, dass wenn der zuerstversterbende keine eheligen Kinder nachlässt, ihn der übrelebende allein beerbt; hinterlässt der zuerstversterbende aber ehelige Kinder so erbt der überlebende Kindestheil.
Vorgelesen und genehmigt.
Ward mit Vorbehalt der zu erwürkenden und beyzubringenden gutsherrlichen Genehmigung vorstehende Ehestiftung falvis falvandis Amtswegen confirmirt und deren Jugvostation (?) erkannt.
Actum et supra
Gez. Unterschrift (Siegel)
Vorstehende Ehe-Stiftung wird hierdurch gutsherrlich von mir con firmirt. Winsen an der Aller, den 8ten September 1832
Gez. C. Reinbold
Ober-Amtsmann (Siegel)

Gebührenaufführung

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Titel Familie Knop
Beschreibung
Hochgeladen 2022-10-07 14:27:26.0
Einsender user's avatar Rainer Knop
E-Mail Knop-Winsen@T-online.de
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