Johann Philipp SONNIER

Johann Philipp SONNIER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Philipp SONNIER
Beruf Abtshofverwalter/Müller
Religionszugehörigkeit katholisch

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 17. Januar 1680 Wildhof? nach diesem Ort suchen
Tod 1735 bis 1739
Heirat 22. November 1700 Mühlheim (Main) nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
22. November 1700
Mühlheim (Main)
Anna Maria GRAAF

Notizen zu dieser Person

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Taufpate war Grim Joannes Philippus, Einwohner in Heusenstamm, getauft von M. Wigand AW, Pfarrer.
Trauzeugen waren Johann Peter Winter aus Hainhausen; Nikolaus Winter, Müller in Hausen u. Johann Ritter aus Mühlheim.
Er war 1684 Taufpate bei Johannes Philipp Krangler und 1698 bei Johann Philipp Wilhelm jeweils in Heusenstamm.
Laut Dr. Hartmut Gries lagen die vorherigen Pächter des Abtshofes in Mühlheim, Melchior und Catharina Mey 1699 mit dem Kloster Seligenstadt wegen ausstehender Schulden im Streit. "(...) Insgeheim hatte sich das Kloster jedoch schon nach einem kapitalkräftigen Pächter umgesehen und machte daher den Eheleuten das Angebot, ihnen die 400 fl. [Gulden] durch Johannes Soigne, den Hofmann des Deutschen Ordens auf dem Wildhof bei Offenbach, gegen 5% Zinsen und die Auflage vorlegen zu lassen, daß sie den Hof bei Nichtzurückzahlung dieser Summe innerhalb eines Jahres verlassen müßten." Wie weiter zu lesen ist, war ihnen die Rückzahlung offensichtlich nicht gelungen.
Ein Balken im ehemaligen Abtshof in Mühlheim (Pfarrgasse 12) zeigt die Inschrift "Johannes Sunie Anno 1705". "Damit darf angenommen werden, dass das Fachwerkhaus unter Johann Philipp Sonnier erbaut wurde, der von 1700 bis 1731 hier Abtshofschultheis war. Wie der Name schon zeigt, der sich auch 'Sonnieu' und 'Sonje' geschrieben findet, dürfte die Familie ursprünglich aus Frankreich stammen [eher: Wallonien, siehe meine Anmerkung bei seinem Vater]. Sonniers Vater war Hofmann bei den Deutschherren auf dem Wildhof südlich von Offenbach, ein Onkel ebenfalls Hofmann in gräflich-schönbornischen Diensten auf dem Patershäuser Hof bei Heusenstamm. (...)
Wie aus späteren Urkunden hervorgeht, war er jedoch keineswegs der im juristischen Sinn rechtmäßige Inhaber des Hofs. Der Erbleihbrief war vielmehr auf seine Mutter ausgestellt, die auch offenbar das Geld für die Übernahme des Hofs vorgestreckt, sich selbst aber die dingliche Sicherung vorbehalten hatte und nach dem Tod ihres Mannes um 1705 auch nach Mühlheim gezogen war.
In ihrem Auftrag führte ihr Sohn Johann Philipp mehr als 20 Jahre lang die Hofgeschäfte. Erst 1722 gibt Anna Elisabeth Sonnier den Hof 'wegen hohen Alters' und weil sie des ständigen Streits zwischen Sohn und Schwiegersöhnen leid sei, an das Kloster zurück, das dann 'in freier Wahl' den Sohn zum Nachfolger bestimmt.
Dafür muss der eine Verpflichtung eingehen, deren Erfüllung ihm als Familienvater mit inzwischen 5 Kindern nicht leicht gefallen sein dürfte: er erhält die Auflage, bis Ostern 1723 seiner Mutter und seinen Schwestern 900 fl. Abstand für den Hof zu entrichten. Zwar war Ratenzahlung erlaubt, doch für den Fall, daß er in Rückstand geriet, war vereinbart, daß Mutter und Schwestern den Hof wieder an sich nehmen durften.
Den auf seinen Namen umgeschriebenen Erbleihbrief sollte er später zugestellt erhalten. Sonnier tat sich schwer, mit der Zahlung. Erst am 31. Mai 1726 bestätigten die Miterben, daß sie 700 fl. erhalten hätten, die restlichen 200 fl. sollten folgen, wenn die Mutter völlig versorgt sei, was auf den noch nicht erfolgten Abschluß eines Altenteil- oder Ausgedingevertrags mit einem der Schwiegersöhne hindeutet.
Zunächst schien alles gut zu gehen. Zum Haus von 1705 baut Johann Philipp Sonnier im Jahre 1717 eine Mühle unterhalb der Kretzermühle an der Rodau, die ab 1719 in Händen seines Schwiegersohnes Ulrich Hildebrand ist, später aber verkauft wird und noch oft den Besitzer wechselt, weil sie durch ihre Lage in der Hochflutzone des Mains nicht ganzjährig einsatzfähig war. 1716 entsteht ein Anlaß zu Streitigkeiten, der dem Kloster zunächst unbekannt bleibt. Johannes Zahn, Müller auf der Kretzermühle, hatte neben seiner Mühle ein neues Haus bauen wollen, dessen Platz aber unmittelbar neben dem Klostergut lag. Um dorthin gelangen zu können, hatten ihm die Mühlheimer Feldgeschworenen einen Weg über die Gemeindehecken gemessen, die er natürlich zuvor hätte ausroden müssen. Dagegen hatte ihm Sonnier einen leichteren Weg versprochen, nämlich über die abteilichen Äcker, dieses Versprechen aber nicht gehalten und sich erst nach Fürsprache des Rumpenheimer Bürgers Johann Konrad Walther zu einem Vergleich bewegen lassen.
Daß dieser Vergleich in der Zahlung von 100 fl. an Sonnier durch den Müller bestand, kommt freilich erst viel später ans Licht. Zur Entschuldigung von Sonnier muß allerdings gesagt werden, daß er sein Amt in einer Zeit bekleidete, in der die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in rascher Veränderung begriffen waren. So verteilten sich die rund 28 ha Klostergüter in Mühlheim und Dietesheim schon 1716 auf nicht weniger als 74 Bauernfamilien, ein deutlicher Hinweis auf überstarke Realteilung. (...)
Während dieser wirtschaftlichen Entwicklungen, deren Folgen jedoch nur allmählich fühlbar wurden, hatte Philipp Sonnier den Klosterhof 30 Jahre lang geleitet, als ein Gerichtsprozeß gegen ihn anhängig wurde der zu seinem Wegzug vom Hof führte.
Die Urkunden des Gerichts in Steinheim, das Hubengerichtsbuch von Mühlheim und die Kirchenbücher von St. Markus lassen eine Kette unglücklicher Begebenheiten erkennen, über die Sonnier schließlich nicht mehr Herr wurde, obwohl er wenigstens teilweise nicht ganz unschuldig daran war.
Paradoxerweise war er es selbst, der die Lawine gegen ihn ins Rollen brachte: am 21. Februar 1732 klagt er gegen Johannes Müller aus Mühlheim, daß dieser ihm bei einem durchgeführten Haustausch 157 fl. schuldig geblieben sei. Die Amtsverwaltung in Steinheim untersuchte den Fall, wobei sich zeigte, daß die geschuldeten 157 fl. bereits eine Vorgeschichte aufwiesen:
Im Frühjahr 1729 hatte das Kloster einen zweiten Hofmann auf den Abtshof genommen, wobei der Hof in zwei selbständige Hälften mit eigenständigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden geteilt wurde.
Der neue Hofmann hieß Ulrich Coy (...). Coy zog mit seiner Frau in das kleinere der beiden Häuser, in den umgebauten ehemaligen Speicher, der nun oder kurz danach den heute noch gut erkennbaren Anbau erhielt. Dort kam m April 1729 das erste Kind der Eheleute Coy zur Welt.
Philipp Sonnier, zu diesem Zeitpunkt etwa 55 Jahre alt, scheint sich angesichts der jungen Familie im Nachbarhaus mit dem Gedanken getragen zu haben, seinen Halbhof in die Hände seines Sohnes Johannes (geboren 1706) zu übergeben, der seit 1725 mit Anna Maria geb. Müller verheiratet war.
An diesem Punkt beginnen nun Sonniers Probleme.
Um sicherzugehen, daß Johannes den Sonnier'schen Teil des Klosterhofs auch tatsächlich bekommt, versucht Philipp Sonnier, das Kloster vor vollendete Tatsache zu stellen: am 06.01.1730 schließt er mit seinem Sohn einen Vertrag, in dem er ihm sein Hofgut für den Abstandspreis von 400 fl. überläßt; außerdem soll ihm Johannes das Haus, in dem er mit seiner Frau wohnt und das dem Vater von Anna Maria, Johannes Müller, gehört, im Tausch gegen das Wohnhaus auf dem Abtshof geben.
Weiter wird vereinbart, daß der Sohn seinen Eltern, so lange diese leben, jährlich ein Drittel aller auf dem Hof gewachsenen Früchte abgeben muß, außerdem von den Rodauwiesen die Hälfte des Heus. Dafür gibt ihm Philipp Sonnier von seinen jährlichen Getreidedrittel anderthalb Malter Saatkorn zurück. Als Zeugen dieses Vertrags, der wegen der fehlenden Zustimmung des Klosters juristisch nicht einwandfrei war, werden der Schwiegervater Johannes Müller und der Mühlheimer Schultheiß Peter Rau genannt.
Während der Sohn Johannes mit seiner Frau auf den Abtshof zieht, verkauft Johannes Müller das Haus, das nun Philipp Sonnier gehört, zur Vermeidung von Aufsehen in eigener Regie für 500 fl., zahlt Sonnier davon aber nur 343 fl. aus, was dann zu der schon erwähnten Klage vor dem Steinheimer Gericht führte.
Sonnier, der offenbar nicht die Absicht hatte, seinen Lebensabend in Mühlheim zu verbringen, hatte mit dem erhaltenen Geld gerade eine Mühle in Oberroden erworben und sich in Briefen schon als 'Müller' bezeichnet, als ihn zwei Schicksalsschläge trafen. Im März 1730 brachte seine Frau nach über dreißigjähriger Ehe noch einmal ein Kind, ein Mädchen zur Welt, das aber schon nach 12 Tagen an Schwäche starb.
Dazu starb im September 1731 plötzlich auch sein Sohn Johannes, der als Nachfolger vorgesehen war. Während der Mühlheimer Pfarrer, mit den örtlichen Verhältnissen vertraut, in das Sterbebuch bereits 'vilicus' = Hofmann einträgt weiß man in Seligenstadt von den vollzogenen Transaktionen noch nichts. Erst die Klage Sonniers in Steinheim macht die Klosterverwaltung hellhörig.
Im Grunde genommen hatte es sich bei allem nur um den Versuch Sonniers gehandelt, seinem Sohn die Nachfolge auf dem Hof zu sichern. Im Kloster ist man jedoch anderer Ansicht und stellt einen groben Verstoß gegen das im Erbleihbrief ausdrücklich verhängte Verbot der Verpfändung, Vertauschung oder Verleihung von Klostergütern fest.
Die Klosterverwaltung recherchiert weiter, setzt sogar den Seligenstädter Rechtsanwalt Albrecht zur Befragung von Mühlheimer Ortseinwohnern ein und wird fündig: Sonnier soll dem Dorfschultheißen Peter Rau zwei Morgen Hofwiesen sowie seinen Erbleihbrief gegen eine Leihsumme von 200 fl. und dem Mühlheimer Juden Samuel ein 3 Morgen großes Stück Hofacker im Dietesheimer Oberfeld verpfändet haben, das dieser dann an Bauern auf Zeit weiterverpachtet habe. Dem gleichen Samuel soll von Sonnier außerdem jährlich ein Stück Tabaksacker verliehen worden sein.
Mit diesen Argumenten klagte das Kloster vor dem Steinheimer Gericht und bat, Sonnier den Hof wegen Vertragsbruch abzuerkennen und ihn zur Zahlung der dem Kloster zustehenden, aber von Sonnier nicht abgeführten Gelder zu veranlassen.
Taktisch geschickt kommt Sonnier dem Ausgang des Prozesses zuvor. Am 14.11.1731 übergibt er während de jährlichen Hubengerichts sein Schultheißenamt an Ulrich Coy, doch gab sich das Kloster auch damit nicht zufrieden und klagte erneut.
In einem fünf Seiten langen Brief vom 27.08.1732 wehrt sich Sonnier, der inzwischen auf seine Mühle in Oberroden gezogen ist, gegen die Vorwürfe des Klosters. Sein überraschendes Argument, daß er später in anderem Zusammenhang wiederholt ist, alles sei mit Wissen des vorigen Abtes Peter Schultheiß (Amtszeit 1715 - 1730) sowie zweier Seligenstädter Stiftskanoniker geschehen. Daß hieran zumindest etwas Wahres gewesen sein muß, ist daran zu sehen, daß Abt Bonifazius den beiden Kanonikern später verbietet, überhaupt vor Gericht auszusagen. In den beiden folgenden Jahren wechseln Argumente und Gegenargumente, Auflagen und Rechtfertigungen. Nicht weniger als 14 mal muß das Steinheimer Gericht den beiden Parteien Fristen setzen, Nachfristen einräumen, Belege fordern und Zeugen benennen lassen. Endlich kommt ein Vergleich zustande: nachdem die Eheleute Sonnier am 21.02.1735 vor dem kurfürstlichen Gericht in Mainz bezeugt haben, daß sie dem Kloster 50 fl. an geliehenem Geld und 30 fl. für einen Ochsen schulden, was aus dem laufenden Prozeß ausgeklammert werden soll, ergeht noch am gleichen Tag das Urteil. Das Gericht spricht Johann Philipp Sonnier 'frei und ledig' bis auf die von Johannes Müller geschuldeten 157 fl., die bei Bezahlung nicht an Sonnier, sondern an das Kloster fallen sollen.
Daß selbst diese Abmachung in der Praxis nicht eingehalten wurde, belegt eine Notiz des Seligenstädter Notars Johannes Matthäus Kurz vom 16.12.1739.
An diesem Tag erscheint bei ihm nämlich Anna Maria Sonnier, wohnhaft in Dieburg, deren Mann erst vor kurzer Zeit verstorben war und bat, sie zum Kloster zu begleiten, um einer alten Streitigkeit ein Ende zu setzen. Kurz, der für seine Dienste 10 fl. erhielt, protokolliert nun, daß der Nachfolger auf der Sonnier'schen Hofhälfte ein Bernhard Weybach sei, der den Eheleuten Sonnier früher einmal 100 fl. geliehen, sie aber noch nicht zurückerhalten hätte. Umgekehrt schulde Weybach der nach seiner Verheiratung mit der Witwe des verstorbenen Sohnes Johannes Sonnier auch Rechtsnachfolger des Johannes Müller war, Anna Maria Sonnier immer noch 157 fl. von dem seinerzeit vertauschten Haus.
Die Differenz von 57 fl. wird durch die einmalige Lieferung von 7 Maltern Korn, 1 Malter Gerste und 1/2 Malter Bohnen durch Weybach an Anna Maria Sonnier beglichen, was diese, 'des Schreibens ohnerfahren', durch ein zittrig gemaltes Kreuz in der Niederschrift attestiert. (nach Dr. Hartmut Gries in 'Der klösterliche Herrenhof in Mühlheim')."
"Sonnier, der den Klosterhof mehr als 22 Jahre lang unter der Aufsicht seiner Mutter und dem Neid seiner Schwäger bewirtschaftete, versuchte mit dem Bau der Mainmühle, einer Erbauseinandersetzung um den Abtshof zuvorzukommen und sich den verständlichen Wunsch nach einem selbständigen Leben zu erfüllen. Wie wir heute wissen, sollte sich dieser Traum erst in seinen letzten Lebensjahren verwirklichen, nachdem er unter vielen Sorgen und Aufregungen den Abtshof 1730 hatte verlassen müssen, um dann schließlich doch noch Besitzer einer Mühle in Oberroden und damit Müller zu werden.
Seine Mainmühle in Mühlheim dagegen war schon als Neubau höchst problematisch und von der Lage her eine Fehlinvestition, denn die Rodau hat kurz vor ihrer Mündung in den Main kaum noch Gefälle. Die Leistung des Rades war deshalb von vornherein sehr schwach. Ein geringes Ansteigen des Mainpegels staute die Rodau zurück so dass das Rad praktisch keinen Antrieb mehr besaß und beinahe oder sogar gänzlich stillstand" (nach Hartmut Gries: "Mühlen und Müller in Mühlheim am Main").
Er kaufte eine Mühle in Oberroden die er ab 1732 bewohnte. Wahrscheinlich die "Mainzer Mühle" (im Gegensatz zur "Hanauer Mühle"). Bei der Auflistung der Mühlenbesitzer beider Mühlen in Oberroden im Mühlenbuch zu Urberach fehlt sein Name.

Quellenangaben

1 Gries Dr., Hartmut: "Der klösterliche Herrenhof in Mühlheim",1982, S. 53ff, dessen Quelle: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Signatur E 14 A/206,7, SignaturG 31 B/2c,9, Signatur E 14 A/206,7; Gries Dr., Hartmut: "Mühlen und Müller in Mühlheim am Main", 2002, Seite 18, 277, dessen Quelle: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Signatur G31B/2c, 9; Katholisches Kirchenbuch Heusenstamm 1649 - 1699, Seite 43, Abschrift durch Günter Hahn, Obertshausen; Geschichtsverein Mühlheim am Main e. V.: "Familienbuch Mühlheim und Dietesheim 1650-1875", 2010, Nr. 4436 und 4437; siehe auch: https://www.geni.com/people/Johann-Philipp-Sonnier/6000000020544043323

Datenbank

Titel Vorfahren Martin Jäger (väterlich)
Beschreibung Es handelt sich um eine stark verkleinerte Version meiner Datenbank. Ich habe alle Geschwister meiner väterlichen Vorfahren und deren Nachkommen entfernt. Auch habe ich bei den Anmerkungen und Quellenangaben Kürzungen vorgenommen. Ich erteile gerne umfangreich Auskunft. Ich habe Familiennamen und manchmal auch Vornamen in der Schreibweise vereinheitlicht. War kein Geburtsdatum in den Quellen angegeben, habe ich das Taufdatum als Geburtsdatum angenommen. Zum Beginn meiner Familienforschung vor ca. 25 Jahren habe ich noch keine Quellen notiert. Dies ist noch nicht in allen Fällen nachgetragen.
Hochgeladen 2022-05-13 20:27:58.0
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