Hinrich WEGENER

Hinrich WEGENER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hinrich WEGENER
Beruf Knecht, ab 1677-ca.1697 Bauernvogt und Inhaber in Kühsen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 13. September 1646 Panten / Nusse nach diesem Ort suchen
Heirat 21. Oktober 1677 Nusse nach diesem Ort suchen
Heirat 14. Oktober 1681 Nusse nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
21. Oktober 1677
Nusse
Elske FLÖGELS
Heirat Ehepartner Kinder
14. Oktober 1681
Nusse
Anke KNACK
Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Tz Hinrich Reimers, Drewes Pluß, Grete Wegener
Hinrich Plus (+09.05.1685) war BV einer 1 1/2 Hufenstelle in Kühsen um 1659-1677. Auf Grund von Krankheit des Plus, wird Hinrich Wegener, "welcher nicht allein von Mütterlicher seiten am nahesten Berechtiget, besondere auch deshalb annoch Ein Hundert Rthlr. und dann vor seine eigene Persohn 90 Mark Lübsch, so er ihnen an Saat-Korn vorgestrecket, von der Stäte zu fordern hätte, .."
Das Amt Ratzeburg, das hierüber zu entscheiden hatte, meinte, man könne den Wegener wegen seiner "angezogenen Verwandtschaft" und der zu fordernden Summe nicht von der Stelle "verstoßen". 614 Mark Lübsch 8 Schillinge waren an weiteren Schulden auf der Stelle. Hinrich Wegener erkennt diese Summe an und übernimmt die Bezahlung.
Er erhält dafür das auf Amtsbefehl taxierte:
"Haus (8 Fach und 9 Gebind).
2 Pferde, wovon einer die Fistell und der andere ein schiefes Bein hat,
2 Pferde, ein schimpflich Wallach und ein brauner Hengst,
2 Pferde als ein gar altes und eines so schwer hinket und gantz hager,
2 Stier,
Summe : 83 Rthlr."
Weiter bekam er alles "eingerndte Korn, so im Strohe liegt und eingewunden Heu, damit abgeregte Schulden zu bezahlen".
Nach Abzug des Altentheils für Plus und Frau Ließebeth soll alles übrige Land und Kruggerechtsame an Hinrich Wegener und dessen zukünftige Erben und Nachkommen:
" Erb- und Eigenthümlich eingeräumet und überlassen, doch dergestalt, daß der- und dieselben alle Dienste, Pächte und andere Gelder, und was sonst vor diesem davon Laut Hochfürstlich Ambts-Buchs gethan und gegeben worden, gleichfalls gehorsamlich abstatte, und sich als ein Geschworener Bauer Voigt und Getreuer Gehorsamer Unterthan gegen seine Hohe Obigkeit jederzeit verhalte. Wogegen von seiner Gnädigsten Hochfürstlichen Landes Herrschaft und Obrigkeit Er Gnade, Gunst, Recht, Gerechtigkeit und Schutz hinwieder unterthänigst zu gewarten hat".
Gekürzt aus : Lauenburgische Heimat, Heft 100, S. 64-66 von Erwin Rickert (Konrektor der Waldschule Gr. Grönau, mein Mathe- und Geschichtslehrer).

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Datenbank

Titel Bohnsack, Herzogtum Lauenburg ( S-H ) und Mecklenburg
Beschreibung Die Familiennamen mit Punkt am Ende sind meine direkten Vorfahren. 
Hochgeladen 2022-04-01 10:54:39.0
Einsender user's avatar Astrid B.
E-Mail astridbohnsack@hotmail.com
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