Notizen zu dieser Person
Lt. dritter Ehe seines Sohnes Anton 1802, bei der dessen Eltern angegeben sind, war er Bauer in Nr. 1 in Großwöhlen und seine Frau Anna die Tochter des Christoph Matzke, Häuslers in Großwöhlen Nr. 45. - Er übernimmt laut Grundbuch der thunischen Herrschaft Bensen (Velkostatek Benešov nad Ploučnicí), Signatur OS Benešov nad Ploučnicí 27, Aufn. 71 ff., am 3.1.1752 das Bauerngut seines Stiefvaters Christoph Kusebauch, dermaligen Richters zu Großwöhlen, gelegen zwischen Georg Kusebauch und Christoph Rasche, für die frühere Kaufsumme 150 Schock. Der Verkäufer Christoph Kusebauch wird samt seinem Weib Ausgedinger. Seine noch ledige Stieftochter Elisabeth Böhm, Schwester des Käufers, soll in diesem Gut ihre Herberge und ihren Aufenthalt haben, solange sie unverheiratet bleibt. Ihre Lagerstatt soll sie bei Lebzeiten der Eltern samt diesen auf der Stube haben, nach dem Tod der Eltern soll ihr der Hofwirt die hintere Kammer einräumen. Zu ihrer Ausstattung soll sie 10 Schock bares Geld und Fleisch, Bier und Brot erhalten. Die übrigen Notwendigkeiten will ihr ihr Stiefvater verschaffen gleich wie er sie seinen übrigen Stieftöchtern verschafft hat. Falls des Verkäufers Weib ehender stirbt, darf er wieder heiraten. Diese Frau hat aber nach seinem Tod auf dem Gut nichts zu hoffen; wohl aber freie Herberge bis zu ihrem Tod. Ihr "Verhaltnus" (= wohl Aufenthaltsort, Schlafraum) soll sein auf der Kammer, welche vorher die Tochter Elisabeth in Brauch (= in Gebrauch) hatte. Und weil Verkäufer seinen fünf Stiefkindern dasjenige, welches ihr seliger Vater Georg Böhm in das Gut bezahlt hat, völlig zu ihrer Gleicherteilung überläßt, als will gedachter Verkäufer Christoph Kusebauch hingegen dasjenige, welches er in solches Gut bezahlet, zu seiner Deposition vorbehalten haben. Zeugen dieses Vertrages waren: Richter Christoph Kusebauch als Verkäufer; Georg Matzke, Georg Kusebauch und Michael Böhm als Gerichtsgeschworene; der Käufer. Bei den Zahlungen werden als die sechs Erben des seligen Georg Böhm genannt: die Kinder mitsamt ihrer Mutter. Wenn beim Tod der Mutter von deren Erbanteil (Kindsteil) noch etwas übrig sein sollte, fällt es an ihren Mann. Bei den Ratenzahlungen werden dann auch die Namen der Töchter des verstorbenen Georg Böhm genannt, nämlich Maria, Sabina, Anna und Elisabeth. Bis 1781 hat ihr Bruder Johann Christoph Böhm alles abgezahlt. Permalink zu dieser Grundbuchstelle: http://vademecum.soalitomerice.cz/vademecum/permalink?xid=5EFDCF6D6B2711E4BD6C7446A0B26E0A&scan=02edb5acb3d24143be47c351fe3d2ba5