Walram V. VON LIMBURG

Walram V. VON LIMBURG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Walram V. VON LIMBURG

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Tod 14. Oktober 1279
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Kunigunde VON BRANDENBURG

Notizen zu dieser Person

Walram V. (Limburg) aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie     Zur Navigation springenZur Suche springen   Siegel Walrams V. von Limburg Walram V. († 14. Oktober 1279) war von 1247 bis 1279 Herzog von Limburg. Als Letzter seines Stammes regierte Walram von 1247 bis 1279 das Herzogtum Limburg, das nach dem Tod seines Vaters Heinrich IV., an Walram übergegangen war. Walrams älterer Bruder Adolf wurde Graf von Berg. In erster Ehe war Walram mit Jutta von Kleve (eigentlich: Judith) verheiratet. Mit ihr hatte er einen Sohn, der vor oder mit seiner Mutter starb, und eine Tochter, Ermengard (Irmgard), die Rainald I., Graf von Geldern, heiratete. Nach Juttas Tod heiratete Walram 1273 Kunigunde von Brandenburg, Tochter von Otto III. von Brandenburg. Die Ehe wurde von Siegfried von Westerburg, dem Erzbischof von Köln, vermittelt. Nach seinem Tode brach der Limburger Erbfolgestreit aus. Limburger Erbfolgestreit     Zur Navigation springenZurSuche springen Der Limburger Erbfolgestreit war ein politischer Konflikt in den Jahren 1283 bis 1289, der die weitere Entwicklung des Rheinlandes und Westfalens stark beeinflusste. Inhaltsverzeichnis 1Ausgangslage 2Grundlagen des Konfliktes 3Verlauf 4Ergebnisse 5Siehe auch 6Anmerkungen 7Weblinks Ausgangslage[Bearbeiten 

 Quelltext bearbeiten] Als Herzog Walram V. von Limburg, ein Bruder von Graf Adolf IV. von Berg, im Jahre 1280 ohne männlichen Nachkommen starb, wurde über seine Tochter Irmgard von Limburg deren Ehemann Graf Rainald I.von Geldern Nachfolger. Dieser Lehnsübergang wie bei einem Kunkellehen wurde vom Deutschen König Rudolf von Habsburg bestätigt. Als Irmgard1283 vor ihrem Ehemann starb, erhob Adolf V. von Bergtrotz der Bestätigung des Lehen für Rainald von Geldern Einspruch gegen diese Vererbung. Seinerseits stellte er Erbansprüche an das Herzogtum Limburg. Allerdings gab es mit Graf Heinrich VI. von Luxemburg und Walram von Valkenburg noch weitere Verwandte aus dem Hause von Limburg, die ebenfalls Erbansprüche stellen konnten.[1] Grundlagen des Konfliktes[Bearbeiten 

 Quelltext bearbeiten] Formal ging es bei dem Konflikt um die Vererbung des Herzogtums Limburg. Der Streit betraf jedoch im Grunde die Territorialordnung in Niederlothringen mit dem Rheinland und Westfalen. 953 wurde von Otto dem Großen sowohl das Erzbistum Köln wie auch das Herzogtum Lothringen an seinen Bruder Brun vergeben. Seit dieser Zeit war der Erzbischof von Köln im Grunde auch der weltliche Vertreter des Deutschen Königs in den Gebieten Kurkölns.[2] Er vergab einzelne Gebiete als Lehen an seine Vasallen. Konrad III. erweiterte die bischöflichen Rechte im „ducatus Coloniensis“ 1151 neben anderen Rechten um das Befestigungsrecht von Ortschaften im Machtbereich von Kurköln.[3] Im 12. und 13. Jahrhundert versuchten einige seiner Lehnsnehmer, sich von der Oberhoheit des Erzbischofs von Köln zu lösen. Zusätzlich wurde in dieser Zeitperiode die ursprüngliche starke Reichsgewalt der Deutschen Könige deutlich schwächer. Dadurch wurde die Unterstützung der kirchlichen Herzöge durch den König bei Streitfällen geringer. Diese Situation wollten sowohl die Grafen von Berg im Rheinland wie auch die Grafen auf der Mark in Westfalen zur Vergrößerung ihrer Macht und zur Unabhängigkeit vom Erzbischof ausnutzen.[4] Johann I.von Brabant seinerseits war bestrebt, seinen Machtbereich nach Osten mit dem Herzogtum Limburg und Gebieten an der Maas zu vergrößern. Diese Gebiete waren durch ihre wirtschaftliche Entwicklung mit einem hohen Steueraufkommen von Interesse. Dies führte besonders auch mit dem Bischof von Lüttich zu ständigen Streitigkeiten, da der Herzog Pfründen im Gebiet von Bistum Lüttich für sich beanspruchte. Er nutzte deshalb die Bestrebungen der Berger für seine Ziele und kaufte Adolf V. seine Erbansprüche 1283ab.[5] Zusätzlich gelang es mit großem diplomatischen Geschick, den Bischof von Lüttich als Befürworter für die Ansprüche auf Limburg zu gewinnen, obwohl dieser eigentlich sein Gegner war. Am 20. Oktober 1283 wurde ein entsprechender Bündnisvertrag zwischen dem Herzog und dem Bischof geschlossen.[6] Da Kölns Erzbischof Siegfried von Westerburg gegen einen Machtzuwachs für die Grafschaft von Berg war – der Ausbau der eigenen Vormachtstellung im Rheinland wurde dadurch behindert – erhob er Einspruch gegen den Erbanspruch. Es entstand daraus der Limburger Erbfolgestreit um das Herzogtum Limburg. Adolf V. sah keine Möglichkeit, seine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Er verkaufte deshalb seine Erbansprüche an Herzog Johann I. von Brabant.[7] Der Anspruch durch Brabant wurde von Kurköln aber aus den gleichen Gründen wie für die von Berg abgelehnt. Es bildeten sich zwei Gruppen in diesem Streit und zwar mit folgenden Hauptparteien:[8] Auf der Seite Kurkölns Erzbischof Siegfried von Westerburg mit den Verbündeten Graf Reinald I. von Geldern, Graf Heinrich VI.von Luxemburg, Graf Adolf von Nassau und Graf Dietrich von Altena-Isenberg. Auf der Gegenseite standen Herzog Johann I. von Brabant mit Graf Adolf V. von Berg, Graf Eberhard I. von der Mark, Graf Walram von Jülich und die Kölner Bürgerschaft und Adeligen, die eine Trennung vom Kurfürstentum erreichen wollten, sowie Bergische Bauern.[9] Verlauf[Bearbeiten 

 Quelltext bearbeiten] Die kriegerischen Wirren, die nun besonders im Herzogtum Limburg nach 1283 ausbrachen, endeten mit der Schlacht von Worringen 1288 nördlich von Köln. Es war eine der größten mittelalterlichen Ritterschlachten im Bereich Niederlothringen und dem Rheinland mit etwa 4500 bis 6100 Rittern zuzüglich einer Vielzahl nicht berittener Kämpfer.[10] Kurköln wurde mit seinen Verbündeten geschlagen und der Erzbischof gefangen genommen. Erst nach Unterzeichnung des Sühnevertrages vom 19. Mai 1289 und der Zahlung eines hohen Lösegeldes an Graf Adolf V. von Berg wurde der Erzbischof wieder freigelassen. Ergebnisse[Bearbeiten 

 Quelltext bearbeiten] Im Vertrag vom 15. Oktober 1289 verzichtete Reinald von Geldern auf Limburg. Nach einer weiteren Auseinandersetzungen mit Walram von Valkenburg um das Herzogtum wurde dieses mit der Lehnsbeleihung 1292 durch König Adolf von Nassau rechtskräftig mit dem Herzogtum Brabant vereinigt.[11] Es verblieb danach bis 1406 unter der Oberhoheit von Brabant. Diese Niederlage Kurkölns undseiner Verbündeten führte zu vielen weiteren Veränderungen in Niederlothringen, dem Rheinland und Westfalen. Einige Beispiele hierzu: Eberhart I. und damit die „Mark“ wurde unabhängig von Kurköln, das auf seine Zuständigkeit für die Lehnsvergabe verzichtete Adolf V. festigte und erweiterte die Macht der Grafen von Berg im Rheinland und begrenzte dort die Macht von Kurköln; die Befestigungsanlagen einiger linksrheinischen kurkölnischen Burgen wurden abgebrochen Köln wurde eine Freie Reichsstadt, wenn dies formal auch erst 1476 durch den Deutschen König bestätigt wurde;[12] der Erzbischof musste seinen Wohnsitz in der Stadt aufgeben und diese gehörte nun rechtlich nicht mehr zum Kurfürstentum Köln.[13]

Datenbank

Titel KELLER+WENDELER+2021
Beschreibung KELLER: Ründeroth; Gladenbach (Hessen) WENDELER: Lindlar DREYDOPPEL u.a.in Neuwied: BIRKELBACH uj KUCKELSBERG  in Elberfeld/Barmen,  Verbindung in Adelsfamilien über RETZ von MELGES (MALGASS) SEVENICH QUAD
Hochgeladen 2021-02-02 16:57:14.0
Einsender user's avatar Lothar Keller
E-Mail lothar.keller@infonetwork.de
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