Notizen zu dieser Person
Quelle: Hauptsstaatsarchiv Düsseldorf
Signatur: AA 002, 1621Aktenzeichen: E 605/1926Beteiligt als (2) Kläger: Äbtissin des Stifts Essen, Irmgard geb. Gräfin von Diepholz, und Konsorten: Lic. Niclas Reppelmund.Beteiligt als (3) Beklagter: Erzbischof Salentin von Köln.Beteiligt als (4) Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentius Wildhelm 1571 - Dr. Georg Weiniger 1571 - Lic. Philipp Seiblin 1571.Sachverhalt des Falls:Streitgegenstand: Klage wegen unbefugten Arrests auf Güter und Gefälle der Kläger im Vest Recklinghausen durch Jobst, Grafen von Holstein und Schaumburg, Amtmann des Beklagten. Ursache der Auseinandersetzung ist der von der Äbtissin nicht akzeptierte Anspruch des Beklagten auf die geistliche Gerichtsbarkeit im Stift Essen.Prozessart: (5) Prozeßart: Mandati de relaxando arrestoInstanz: (6) Instanzen: RKG 1571 - 1573 (1568 - 1572)Beschreibung: (8) Beschreibung: 2,5 cm, 60 Bl., lose; Q 1 - 9, Q 6 und 8 fehlen, 2 Beilagen.
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Quelle: Ahnenliste Schröder
Jobst II., * um 1519?, + 29.05.1581 in Gemen
1533 Jobst v. Schaumburg, Schreiber und Halter der Horneburg, St. A. R., R 9. Jost regierte von 1557 - 1581 die Grafschaft Gemen. Er erhielt bei der Teilung vom 21.05.1557 in Stadthagen die Herrschaft Gemen mit allen Rechten und Einkünften, Gemen, Abt. E 1, Nr. 3. Nach dem Tode Erichs eilte er zur Horneburg und teilte von dort dem Kurfürsten Friedrich v. Wied mit, dass er gemäß Vereinbarung mit seinem Bruder Erich Pfandherr des Vestes Recklinghausen sei. Am 22.12.1563 übernahm er im Beisein des Notars Johann Molmann die Verwaltung des Vestes Recklinghausen, Gemen, Abt. E 6, Nr. 1. Sein Bruder Otto verlangte die Pfandschaft zurück. Auf sein Bitten wandte sich sein Bruder Ernst 1570 an das Reichskammergericht, um den Streit zu beenden. Um Übergriffe der schaumburgischen Beamten zu verhindern, ernannte der Erzbischof die Licentiaten Heinrich Hesehaus, Johann Averdunck und dessen Sohn Heinrich zu Verwaltern des Vestes. Im Vertrag zu Rinteln vom 28.05.1571 wurde der Streit beigelegt. Otto erhielt die Pfandschaft zurück.
Nach einer Visitation der 12 Landpfarreien vom 22.08.1569, Vest. Kalender 1992, über die Kapelle St. Marien in Horneburg teilte der Rector Johann Steenwegh mit, dass zu den Kommunionsempfängern auch der Graf Jost v. Holstein-Schawnburg mit Familie und dem Licentiaten Johann Hesehaus, Rat des Grafen, gehörten, die die Kommunion in beiderlei Gestalten empfangen. Zum Empfang zum Osterfest begaben sich die Familie in die Herrschaft Gemen. Getraut am 16.12.1561 mit Elisabeth, Tochter des Freiherren von Pallant.