Jobst VON SCHAUMBURG

Jobst VON SCHAUMBURG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Jobst VON SCHAUMBURG

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Bestattung Gemen nach diesem Ort suchen
Tod 29. Mai 1581 Gemen nach diesem Ort suchen
Heirat 16. Dezember 1561

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
16. Dezember 1561
Elisabeth VON PALLANT

Notizen zu dieser Person

Quelle: Hauptsstaatsarchiv Düsseldorf
Signatur: AA 002, 1621 Aktenzeichen: E 605/1926 Beteiligt als (2) Kläger: Äbtissin des Stifts Essen, Irmgard geb. Gräfin von Diepholz, und Konsorten: Lic. Niclas Reppelmund. Beteiligt als (3) Beklagter: Erzbischof Salentin von Köln. Beteiligt als (4) Prokuratoren (Kl.): Dr. Laurentius Wildhelm 1571 - Dr. Georg Weiniger 1571 - Lic. Philipp Seiblin 1571. Sachverhalt des Falls:Streitgegenstand: Klage wegen unbefugten Arrests auf Güter und Gefälle der Kläger im Vest Recklinghausen durch Jobst, Grafen von Holstein und Schaumburg, Amtmann des Beklagten. Ursache der Auseinandersetzung ist der von der Äbtissin nicht akzeptierte Anspruch des Beklagten auf die geistliche Gerichtsbarkeit im Stift Essen. Prozessart: (5) Prozeßart: Mandati de relaxando arresto Instanz: (6) Instanzen: RKG 1571 - 1573 (1568 - 1572) Beschreibung: (8) Beschreibung: 2,5 cm, 60 Bl., lose; Q 1 - 9, Q 6 und 8 fehlen, 2 Beilagen.
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Quelle: Ahnenliste Schröder
Jobst II., * um 1519?, + 29.05.1581 in Gemen
1533 Jobst v. Schaumburg, Schreiber und Halter der Horneburg, St. A. R., R 9. Jost regierte von 1557 - 1581 die Grafschaft Gemen. Er erhielt bei der Teilung vom 21.05.1557 in Stadthagen die Herrschaft Gemen mit allen Rechten und Einkünften, Gemen, Abt. E 1, Nr. 3. Nach dem Tode Erichs eilte er zur Horneburg und teilte von dort dem Kurfürsten Friedrich v. Wied mit, dass er gemäß Vereinbarung mit seinem Bruder Erich Pfandherr des Vestes Recklinghausen sei. Am 22.12.1563 übernahm er im Beisein des Notars Johann Molmann die Verwaltung des Vestes Recklinghausen, Gemen, Abt. E 6, Nr. 1. Sein Bruder Otto verlangte die Pfandschaft zurück. Auf sein Bitten wandte sich sein Bruder Ernst 1570 an das Reichskammergericht, um den Streit zu beenden. Um Übergriffe der schaumburgischen Beamten zu verhindern, ernannte der Erzbischof die Licentiaten Heinrich Hesehaus, Johann Averdunck und dessen Sohn Heinrich zu Verwaltern des Vestes. Im Vertrag zu Rinteln vom 28.05.1571 wurde der Streit beigelegt. Otto erhielt die Pfandschaft zurück.
Nach einer Visitation der 12 Landpfarreien vom 22.08.1569, Vest. Kalender 1992, über die Kapelle St. Marien in Horneburg teilte der Rector Johann Steenwegh mit, dass zu den Kommunionsempfängern auch der Graf Jost v. Holstein-Schawnburg mit Familie und dem Licentiaten Johann Hesehaus, Rat des Grafen, gehörten, die die Kommunion in beiderlei Gestalten empfangen. Zum Empfang zum Osterfest begaben sich die Familie in die Herrschaft Gemen. Getraut am 16.12.1561 mit Elisabeth, Tochter des Freiherren von Pallant.

Quellenangaben

1 Recklinghäuser Familien Bd. 2, S. 238
Autor: Edmund Schröder
Angaben zur Veröffentlichung: Recklinghausen 1993

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Hochgeladen 2024-05-19 16:10:13.0
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