Thomas RICHTER

Thomas RICHTER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Thomas RICHTER
Beruf Bauer 1593 Hermersdorf (Heřmanov), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Wohnen 1581 Hermersdorf (Heřmanov), Nordböhmen nach diesem Ort suchen
Hochzeit vor 1581

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Er ist im 1581 beginnenden ältesten Bensener Taufregister am 4.1.1581 zusammen mit Adam Heide und der "Valten" Richterin Taufpate beim Sohn Gregor des Paul Dünnebier von Hermersdorf. Am 18.10.1584 ist seine Frau als die Thomas Richterinne Patin beim Sohn Martin des Georg Richter von Hermersdorf. Am 10.6.1589 ist Thomas Richter Pate bei der Tochter Anna des Andreas Richter von Hermersdorf. Die Thomas Richterin ist zusammen mit der "Valtin" Richterin am 16.9.1590 Patin bei einem Kind des Lorenz Kunert von Hermersdorf. Falls es sich um den gleichen Thomas Richter handelt, ist er am 22.2.1598 bei einem Kind des Martin Hache von Hermersdorf Pate. - Die Vornamen der Frauen sind in den 1580er und 90er Jahren fast nie angegeben, weder bei den Müttern der getauften Kinder noch bei den Patinnen (bei verheirateten Frauen werden nur die Vornamen der Ehemänner angegeben ("die Hans Krolopinne"), bei Töchtern (und Söhnen) nur der Vor- und Nachname des Vaters. - Am 2.3.1590 wird Thomas Richter von Hermersdorf begraben. Entweder gab es daher zwei verschiedene Thomas Richter in Hermersdorf (vielleicht einen jungen und einen alten oder zwei ungefähr gleichaltrige, von denen der eine 1590 starb und der andere um 1590 heiratete), oder aber es liegt ein ähnlicher Fall vor wie in der Notiz zu dem 1612 gestorbenen Georg Richter erklärt: der Schreiber des Kirchenbuches läßt bei einigen Sterbeeinträgen ganz offensichtlich die Bezeichnung Kind/Sohn/Tochter weg, was man am für die genannte Person gebrauchten Dativ-n erkennen kann. Andererseits verwendet er dieses Dativ-n bei Begräbnissen von Kindern bei den Vätern nicht immer (vgl. Aufn. 416: Georg Frieseling eine Tochter (1587); dagegen Aufn. 419: Georg Frißlingen von Hermersdorf ein Kind (1588). Daher ist möglicherweise 1590 nicht Thomas Richter selbst, sondern ein Kind gestorben. - Unter Vorbehalt hier in dieser Datei das ein Jahr nach dem Sterbeeintrag vom März 1590 geborene Kind noch dem gleichen Thomas Richter als Vater zugeordnet wie die in den 1580er Jahren geborenen, da die Abstände zwischen den Taufen auf nur einen Vater in den 1580er Jahren schließen lassen und sie sich nahtlos anschließen an die Taufe 1590. - Seine Frau wird am 28.6.1621 als "die Altte Thomas Richterin" von Hermersdorf "Lyda" (= Ludmilla) mit einer Leichenpredigt beerdigt. Da nicht klar ist, ob Thomas Richter zweimal verheiratet war und welche seiner Kinder von welcher Frau stammen, wurden alle Kinder hier in dieser Datei unter einer unbekannten Mutter eingetragen. Das Bensener Trauregister beginnt erst 1590 und ist sehr nachlässig geführt; der Jahrgang 1597 fehlt z. B. vollständig, und auch sonst scheinen nicht alle Trauungen eingetragen worden zu sein. - Wegen des großen zeitlichen Abstands zwischen der Geburt 1591 und der nächsten 1609 wurde der Vater Thomas Richter von 1609 hier in dieser Datei als eigene Person aufgefaßt. Allerdings ist seltsam, daß er nur ein einziges Kind taufen läßt; vielleicht handelt es sich daher doch um die gleiche Person, die vielleicht um 1608 noch einmal heiratete, möglicherweise eine verwitwete ältere Frau. - Bei den folgenden Sterbeeinträgen ist unklar, um wessen Kinder es sich handelt: Am 3.2.1597 wird Thomas Richter ein nicht namentlich genannter Sohn beerdigt, am 13.2.1597 ein Kind; am 7.1.1610 stirbt Thomas Richters Kind zu Hermersdorf (vielleicht der 1609 geborene Michael, den ich hier in dieser Datei einem zweiten Thomas Richter zugeordnet habe). - Am 31.1.1596 ist Thomas Richters Sohn Taufpate eines Kindes des Martin Hache von Hermersdorf, am 1.3.1597 bei einem Kind des Martin Schieler von Hermersdorf, am 25.5.1597 bei einem Kind des Martin Hache von Hermersdorf und am 25.5.1597 bei einem Kind des Philipp Stencken von Hermersdorf, am 28.2.1598 zusammen mit der Georg Richterin bei einem Kind des Martin Schieler von Hermersdorf, am 31.3.1606 bei einem Kind des Urban Hegenbart von Hermersdorf. Am 20.10.1596 ist Thomas Richters Tochter Patin eines Kindes des Ambrosius Dünbier von Hermersdorf, am 1.9.1597 bei einem Kind des Peter Dürre von Hermersdorf. Falls es einen noch älteren Thomas Richter gegeben haben sollte, könnte es sich auch um dessen Kinder handeln. - Wegen der großen Lücke zwischen den Taufen 1591 und 1609 wurde der 1609 getaufte Michael hier in dieser Datei vorläufig einem zweiten Thomas Richter zugeordnet, der dann allerdings nur ein einziges Kind gehabt hätte. - Nachtrag nach Onlinestellung der GB der Herrschaft Binsdorf: Im ältesten, 1616 angelegten GB heißt es auf fol. 210 f. (Aufn. 137) zu Thomas Richter, daß er, wie sich 1616 befand, sein Gut im Jahr 1593 für 420 Schock gekauft hatte. Bis Weihnachten 1616 hatte er davon 361 Schock abgezahlt, die der alte Richter und seine Geschwister empfangen hatten (unklar, wer gemeint ist: der 1612 verstorbene Richter Georg Richter oder ein früherer Richter vor 1593). Den Rest von 59 Schock hatten in jährlichen Raten zu heben: 2 Teile der Käufer (= Thomas Richter, der aus irgendeinem Grund also selbst zu den Erben zählte); 1 Teil der Richter und seine Geschwister (der Formulierung nach wieder der obige alte Richter, möglicherweise aber auch sein Sohn Georg Richter, der zu der Zeit Richter in Hermersdorf war, und dessen Geschwister, da sonst die beiden nächsten Erben nicht zu erklären sind; wenn man davon ausgeht, daß ursprünglich der alte Richter und seine Geschwister zu gleichen Teilen erbberechtigt waren (und andere Empfänger hat es ja 21 Jahre lang offenbar nicht gegeben), muß jedes Teil einem dieser Erben entsprechen; alle einen Teil geerbt habenden Personen müssen die Geschwister des alten Richters und dieser selbst oder ihre Nachkommen sein); 1 Teil Jakob Richter; 1 Teil Bartholomäus Keyser (aller Logik nach entweder ein Neffe des alten Richters oder ein Schwager, da bei Käufen/Erbschaften oft die Ehemänner für ihre Frauen auftraten). Jeder hatte auf sein Teil an jedem Termin 1 sß 24 g zu empfangen. Am 20.5.1621 kaufte dann Thomas Richters Sohn Matthäus von seinem Vater das Gut für 450 Schock. Er hatte weiterhin die "geschwiester oder alte Erben" auszuzahlen; als Empfänger sind angegeben sein Vater Thomas wegen erkaufter Gelder, Bartholomäus Kaiser, der Richter, Georg Richter (unklar, woher er plötzlich kommt; möglicherweise der Ehemann einer Schwester des Richters) und Jakob Richter. 1625 hat er alle alten Erben bezahlt. Außerdem zahlte er 1624 und 1625 das sog. Angeld (erste Anzahlung des Kaufpreises, bei größerern Summen in Raten gezahlt) an seinen Vater. Darunter sind im GB dann die Erben des Thomas Richter eingetragen unter der Überschrift Erben: Michael Richter, Georg Richter, Margaretha, Marita (= eigentlich auch Margaretha - trugen zwei Töchter den gleichen Vornamen? Oder ist Maria gemeint?), Matthäus Richter (= der neue Besitzer). Matthäus Richter ist eines der Kinder Thomas Richters, die nicht ins Bensener Taufbuch eingetragen worden sind. Auf fol. 211´ (Aufn. 139) ist dann der Erbkauf des Sohnes Christoph des verstorbenen Matthäus Richters eingetragen. Er kauft am 13.6.1636 als ältester Sohn für drittehalb Sechzig Schock = 150 Schock das hinterlassene Gut seines verstorbenen Vaters. Christoph soll den kleinen, unerzogenen Bruder zu sich nehmen und versorgen und ihm für die Arbeit auf dem Hof einen Lohn zahlen. Er soll seinem Bruder Georg (= der kleine Bruder?) später zur Hochzeit bestimmte Naturalien geben und eine Kuh. Der verstorbene Matthäus Richter hatte nach dem Tod seines Vaters noch viel an seine Geschwister abzuzahlen gehabt. Diese Zahlung an die alten Erben führt sein Sohn Christoph als neuer Besitzer fort. Je 9 sß 12 g stehen als Erbgelder zu: Michael Richters Waisen; diese empfängt zur Hälfte Simon Schieler anstatt seines Weibes (= Katharina, Tochter des Michael Richter), die andere Hälfte kommen ins Waisenbuch; Georg Richter sein Teil; Simon Hegenbarths Waisen ihr Teil (vermutlich der Ehemann der Erbin Margaretha Richter), dieses kommt ins Waisenbuch; der Marita, bei der aber die Auszahlung zurückgestellt wird bis zur Klärung der rechtlichen Angelegenheiten, weil die Matthäus-Richter-Erben, nämlich der Käufer Christoph und sein Bruder Georg, bei ihr zu Voitsdorf wegen mütterlicher Erbgerechtigkeit eine Anforderung haben (demnach war ihre Mutter eine Erbin auf den Hof des Christoph Tzschaschke in Voitsdorf, des Ehemanns der Margaretha/Marita Richter); dem Käufer und seinem Bruder ihr Teil, wobei die Hälfte des Bruders ins WB kommt (4 sß 36 g); Simon Hegenbarths Waisen. Bis 1651 werden Gelder gezahlt an Christoph Richter den Jüngeren, des Michael Richters Sohn; Christoph Richter, Käufer; den Bruder des Käufers Christoph Richter, so ins WB gehört (wohl Georg); Christoph Ctzaskin Teil, den der Verkäufer und sein Bruder je zur Hälfte einbehalten, wobei die Hälfte des Bruders wieder ins WB kommt. 1652 weitere an Georg Richter den Älteren (wohl der Bruder des verstorbenen Matthäus), Michael Richter, Matthäus Richter (gemeint dürften seine Erben sein, wie in den alten GB öfters so formuliert), Christoph Ctzaskyn, Simon Hegenbarths Waisen.

Datenbank

Titel König und Bauer
Beschreibung Nordböhmen zwischen Aussig und Böhmisch Leipa, nördlich bis das Rumburger Gebiet.
Hochgeladen 2024-05-24 14:57:44.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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