Adrian HELLER

Adrian HELLER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Adrian HELLER
Beruf Bauer auf dem väterlichen Hof GB Fol. 1 (spätere Hsnr. 39) 1739 Algersdorf (Valkeřice), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Algersdorf (Valkeřice), Nordböhmen nach diesem Ort suchen
Wohnen 1776 Algersdorf (Valkeřice), Nordböhmen nach diesem Ort suchen
Marriage 27. Oktober 1737 Mertendorf (Merboltice), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Er wohnte lt. Hochzeitseinträgen seiner Kinder in Algersdorf Nr. 39. - Siehe zu ihm das Algersdorfer GB von 1752 (so der Titel, tatsächlich beginnend schon in den 1730er Jahren, Velkostatek Konojedy Nr. 65). Der Hof ist als Fol. 1 eingetragen, die spätere Hausnummer ist 39. Am 26.2.1739 kauft Adrian Heller das Bauerngut seines seligen Vaters Christoph Heller für 900 Gulden (Aufn. 8 ff.). Ihm und seinem Bruder Florian stehen noch Ausstattungsgelder im Wert von je 30 Gulden zu. Der Mutter Elisabeth und den Kindern Anna Maria, Joseph, Maria Elisabeth, Sylvester, Florian und Adrian gehören je 99 Gulden 42 Kreuzer 5 1/2 Pfennige Erbanteil. Eine Tochter, Anna Katharina, ist bereits verstorben. Weil der selige Vater sie in seinem letzten Willen nicht bedacht hat, überlassen die Erben gütlich ihrem Mann Heinrich Wäber in Naschwitz 42 Gulden. Dazu kommen Schulden, die vom Angeld bezahlt werden: die Algersdorfer Kirche bekommt 57 f 35 x auf eine Fundation des seligen Vaters Christoph Heller für sein erstes Weib Ludmilla und nach deren Absterben auch für das zweite Weib Elisabeth; Amts- und Gerichtsgebühren sind 42 f 25 x zu zahlen; die Mutter ist für geborgte Waisengelder noch in die Waisenlade 122 f 30 x schuldig, wofür ihr Erbteil verwendet wird (den Rest übernimmt der Käufer auf sein Erbteil). Beim Gut verbleiben dem Käufer: 2 Pferde, 1 Ochse, 1 Wagen samt Zugehör, 2 Pflüge, 2 Paar Eggen, 8 Hühner, 1 Hahn. Das Ausgedinge der Mutter wird ausführlich beschrieben. Der Käufer erhält außerdem die Kuh des jüngst verstorbenen Kindes Jakob und seinen Korn- und Weizenstrich, muß es aber bezahlen. Das Geld gehört zu gleichen Teilen der Mutter und den Kindern. Der Hof hatte lt. GB in der Rolla von 1654 24 Strich Steuergründe. In der "Redificationsbekanntnustabella" von 1713 wurden die Strich noch genauer nach der Bodenqualität etc. unterschieden, auch diese Angaben werden im GB zitiert. Der Hof mußte folgende Abgaben leisten: a) Königliche Kontribution: alle Anlagen oder Monatssteuern, so oft es geboten wird, zu 51 x samt der Soldateneinquartierung und Marschunkosten, auch anderes. b) Gnädige Obrigkeit: Standhafte Zinsen: zu St. Georgi 4 x 4 d, Galli 4 x 4 d. Zinsgänse S. Galli 1 Str. oder dafür 10 x. Geschlissene Federn 8 Lot, Flaumfedern 2 Lot (oder 10 x 3 d). c) Obrigkeitliche Robot: vierspännige Zugarbeit mit zwei Pferden allwöchentlich 3 Tage, zu Fuß aber Zeit dauernden Schnitts samt im Heu und im Grummet "[fechßen?]" die ganze Woche, ansonsten aber von St. Georgi bis St. Martini wöchentlich 3 Tage zu verrichten. Wenn er aber Richter oder Schenker dabei zugleich ist, so ist er von solcher Robot befreit. d) Geistlicher Decem dem Algersdorfer Herrn Pfarrer: von Großmaß 2 Vr. 0 ap. 2 ml, Haber ebenso. Opfergeld zu jeder Heilzeit a 3 x, zusammen 9 x; zum Grünen Donnerstag und Heiligen Abend, so mit dem Schulmeister geteilt wird, a 3 x, zuammen 6 x. e) Dem Schulmeister: Brot 3 Laib ("Lab"), Kollatschen zur Kirmes 1 str., Wettergarben vom Wetterläuten: 4 Garben. f) Dem Wächter zu Algersdorf am Gelde jährlich 12 x, Korn 1/2 Achtel, Brot 1 Laib. g) Übrigens in der Gemeinde mithelfen, heben, legen und tragen gleich anderen Nachbarn. Adrian Heller zahlt bis 1775 ab, dann übergibt er seinen Hof Nr. 39 am 20.12.1776 für 900 Gulden seinem Sohn Florian Heller. In diesem Kaufkontrakt (Aufn. 12 ff.) wird festgelegt, daß die ledigen beiden Schwestern Regina und Magdalena beide je 26 f zur Ausstattung erhalten, der Bruder Anton ebenfalls. Von den alten Erben sind noch nicht alle ausgezahlt: es stehen immer noch Erbanteile zu des Christoph Röhrichs Kindern nach der seligen Anna Maria Heller, dem Fleischhacker Florian Heller, Franz Heller nach dem seligen Joseph Heller, Sylvester Heller. Letzterer erhebt auch für die verstorbene Maria Elisabeth Heller. Die beiden ledigen Schwestern erhalten Wohnrecht, so lange sie ledig sind. Der Vater Adrian wird Ausgedinger. - Hochzeit in der Mertendorfer Kirche als Junggeselle und Sohn des verstorbenen Christoph Heller mit Jungfrau Katharina, Tochter des Johann Kaspar Krombholtz, beide von Algersdorf. Zeugen: Balthasar Röllich und Wenzel Riedel, beide aus Algersdorf.

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Titel König und Bauer
Beschreibung Nordböhmen zwischen Aussig und Böhmisch Leipa, nördlich bis das Rumburger Gebiet.
Hochgeladen 2024-05-24 14:57:44.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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