Johann SOMMERCALF

Johann SOMMERCALF

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann SOMMERCALF

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1300
Taufe
Tod nach 1353

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Adele N

Notizen zu dieser Person

urk. 1324-1353, 1324 Knappe, 1352 bekunden Johannes und Udo Sommercalf, dass sie an dem Ouergut zu Heerse nichts zu fordern haben:
"Wir, die Brüder Joannes und Udo, genannt Sommerkalf, Knappen, bekunden in der vorliegenden Urkunde, indem wir öffentlich bezeugen, dass das Gut, welches Dat Ouer Gueth heißt, das gelegen ist im Dorf und außerhalb des Dorfes Nygenheerse, von uns zurückgekauft und wiedererlangt worden ist mit allen seinen Rechten, wie es uns zustand, so dass wir oder unsere Erben nicht irgendein weiteres Recht an den genannten Gütern auf irgendeine Weise für uns beanspruchen können. Zur Bezeugung dieser Aussagen sind unsere Siegel an die vorliegende Urkunde angehängt worden. Als Zeugen dafür wurden hinzugebeten Henricus de Wolte, Bertoldus de Driburg und mehrere andere. Gegeben am Tag der Enthauptung des heiligen Joannes des Täufers, im Jahr des Herrn 1352."
1353 verkaufen Johannes und und Udo Sommercalf die Ländereien zu Delinghusen, das Hachholt, die halbe Sundere und Schottelhoue zu Altenheerse:
"Im Namen des Herrn, Amen. Wir, Joannes und Udo, Brüder de Sommercalf, Knappen, bezeugen mit vorliegender Urkunde öffentlich, dass wir mit gutem Willen und mit der vollen Zustimmung unserer Schwester Gertradis; meiner, des Joannes, Gattin Adele; meiner Tochter Catharina und aller unserer Erben und Miterben, um deren diesbezüglicher Zustimmung zu Recht ersucht werden musste; verkauft haben und anerkennen, dass wir unter dem Rechtstitel des Verkaufs unsere Äcker allesamt und einzeln verkauft haben, die in den Feldern des Dorfs von Delinghusen liegen, die innerhalb und außerhalb des Dorfes ebendort und wo auch immer gelegen sind; den Hachholt genannten Wald und den Sundere genannten Wald, dessen Hälfte der ehrwürdigen Herrin Äbtissin des Herisier Stifts gehört; ebenso einen Hof, genannt Schöttelhove, gelegen unterhalb der Dörfer Oltenhierse und Ghuntersen auf der Feldflur, die Oldeveld heißt, mit all ihren Rechten, Feldern, Wiesen, Weiden und Wasserläufen, Wäldern, gepflügten und ungepflügten Äckern, mit den Zehnten, den Rodungen und mit allem, was dazugehört, an die vorher genannte ehrwürdige Herrin Äbtissin, an die Pröpstin, die Dekanin, an das Kapitel und das vorher erwähnte Herisier Stift. Von dieser Äbtissin und vom Stift hatten wir bisher die genannten Güter inne mit all dem, was zu ihnen gehört, für eine bestimmte jährliche Zahlung, durch welche die Verkäufer von denselben abhängen; für deren Nachfolger, die Herinnen, das Kapitel und Stift, verzichten wir durch diese vorliegende Urkunde auf den Besitz und das Nutzungsrecht der vorher genannten Güter. Gleichfalls geben wir auch auf, und zwar mit diesem Brief, jegliches Recht für uns an dem, was zu den genannten Gütern gehört. Und ich, die vorher genannte Adela, verzichte auf jegliches Nutzungsrecht, das mir wie auch immer zusteht, indem ich mein Wort gebe an Eides statt, in Zukunft nicht zu fordern oder zurückzufordern nach vorliegender Urkunde, und diesbezüglich auf alle Verfahren kanonischen und weltlichen Rechts, die uns auf irgendeine Weise zustehen könnten gegen die Beachtung vorstehender Urkunde. Im Übrigen versprechen wir, die vorher genannten Brüder, zusammen mit Bertoldus de Dryborgh und Heinricus de Nedere, Knappen, mit gegebenem Wort, mit Handschlag und ganz und gar betreffs der vorher beschriebenen Äcker, Hufen, Wälder und betreffs all ihres Zubehörs den genannten Herinnen, dem Kapitel und dem Stift festen Frieden, Garantie, wenn wir deretwegen von denselben ersucht werden. Zum deutlichen Beweis dieses Vertrages sind unsere Siegel zusammen mit den Siegeln unserer Bürgen für uns, für unsere Schwester, Gattin, Tochter und für unsere Erben vorliegender Urkunde angeheftet. Und wir, Bartoldus de Dryborg und Henricus de Nedere, Knappen, erkennen an, dass das oben Geschriebene wahr ist und dies mit gegebenem Wort, mit Handschlag, wie vorher geschrieben steht, in seinem ganzen Formular versprochen hat. Wir auch, die vorher erwähnten Geradis/Bertradis, Adela und Catharina, gebrauchen, da wir keine eigenen Siegel haben, die Siegel der Verkäufer und der Bürgen. Diese haben wir, die Brüder als Verkäufer die vorher genannten Bürgen Bartoldus und Henricus, für uns und für eben diese diesem Brief angeheftet. Gegeben im Jahr des Herrn 1353, am Montag nach dem Fest der Erscheinung in demselben Jahr."

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Titel Genealogie Bernd Josef Jansen
Beschreibung
Hochgeladen 2024-06-17 19:53:55.0
Einsender user's avatar Bernd Josef Jansen
E-Mail berndjosefjansen@freenet.de
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