Notizen zu dieser Person
urk. 1519-1535, er erscheint ertstmalig 1519 als Flenders Johenchin in der Dienstgeldliste der Gemeinde Bottenbach. Er ist der älteste und wichtigste Träger des Namens Flender. Die auffallende Namensform, Nachname im Wesfall vor dem Vornamen, ist damit zu erklären, daß der Zuname ursprünglich Hausname war. Daher hieß der im Flenderhaus geborene Johann in der engeren Dorfgemeinschaft "Flenders Johenchin" und noch nicht Johenchin Flender. Mit der Zeit oder außerhalb des Dorfes wurde der Hausname zum Familienname. Die Verkleinerungsform Johenchin ist damit zu erklären, daß der junge Flender zum Unterschied von seinem Onkel Johann Busch, der ebenfalls im Flenderhaus wohnte und wohl Flenders Johann genannt wurde, Johenchin, also kleiner bzw. junger Johann, genannt wurde.
Ganz anders war die Lage in Allenbach, wo er seit 1523 in amtlichen Listen erscheint. Dort war der Buschhüttener Hausname ebenso unbekannt wie der inzwischen verstorbene Johann, und dort hieß unser Johenchin ganz normal Johann Flender.
Ob Johenchin im Buschhütter Flenderhaus geboren ist oder im späteren Wohnort seiner Eltern, in Dilnhütten, ist unsicher. Seine Jugend hat er in Dilnhütten verlebt. Dort hat er unter Anleitung seines Vaters den bei seinen Buschvorfahren üblichen Hammerschmiedberuf erlernt, um vielleicht als Nachfolger seines Vaters dort Hammergewerke zu werden. Aus seiner Erwähnung als Dienstgeldpflichtiger 1519 geht hervor, daß er damals einen eigenen Hausstand hatte, also verheiratet war. Gründe für seine Übersiedlung nach Buschhütten waren geringe Aussicht auf lohnende Beschäftigung im Dilnhütter Hammer und Mangel an Wohnmöglichkeit. Dazu kam, daß sein Vater offensichtlich noch Anteile am Hammer Buschhütten hatte, die Johenchin bewirtschaften sollte. So war seine Niederlassung in Buschhütten verständlich. Als Buschhütter Hammerschmied hat er dann auch im alten Gewerkenhaus, dem Flenderhaus, gewohnt, wie sich aus der Dienstgeldliste von 1519 ergibt. Die wirtschaftliche Lage in Buschhütten und besonders am Hammer war Jedoch schlecht und so zog Johenchin nach Allenbach im Kirchspiel Hilchenbach. Als Johann Flender mit 4 Schilling Abgabe wird er dort in der Dienstgeldliste 1523-25 aufgeführt. Wie es sich für einen mit harten und schweren Gegenständen arbeitenden Hammerschmied jener Zeit gehörte, scheint er eine rauhe Art und eine feste Hand gehabt zu haben. Laut dem Hilchenbacher Bußenregister von 1525 ist Johenchen Flender zur Allenbach bestraft worden, weil er Kolben Hannes "swerlich gewondet" hatte. 1535 mußte er büßen, weil er "syn flegling" vermutlich recht kräftig geschlagen hatte.