♂ Jacob VON MANSTEIN
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
|
Jacob VON MANSTEIN |
|
|
|
Beruf
|
Herr auf Weßlienen und Rauschen, Ordenskämmerer |
|
|
|
Ereignisse
Art |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Geburt
|
etwa 1430 |
|
|
Notizen zu dieser Person
Herr auf Weßlienen (Heiligenbeil) und Rauschen (Fischhausen), 1479 Kämmerer des Komturs von Balga.
1497, Michaelis, erneuert zu Königsberg der Statthalter Flach von Schwarzenberg dem Kämmerer Jakob Mansteyn die Handfeste über sein Gut Woyßlin (Weßlienen) Reuschen Kammeramts, zu magdeburgischem Recht (lehnspflichtige Abhängigkeit zum Orden), zu beiden Kindern (männliche Lehenserbfolge auf weibliche erweitert), und beiden Gerichten (niedere und hohe Gerichtsbarkeit des Lehnsherren), das Straßengericht ausgenommen. Freie Fischerei im Haff mit 30 Säcken. Hiervon ist ein Dienst mit Hengst und Harnisch zu allen Geschreien und Heerfahrten zu stellen (der leichtere Platendienst wurde häufig mit Wallachen geleistet) und 1 Krampfund Wachs 1 köln. oder 5 preuß. Pfennige zu entrichten (symbolische Anerkennung der Landeshoheit des Ordens).
("Chronik des Geschlechts von Manstein", E. von Manstein 1907, S.23/24)
Herunterladen
Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.