♂ Georg Bernhard GL©·UCK
Eigenschaften
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Name
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Georg Bernhard GL©·UCK |
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Notizen zu dieser Person
Salmenwirt in Wolfach. Aus der 1.Ehe 5 Kinder. "Jerg". Schulthei©マ 1609-1703. Disch S.334: "Der E.rat wachte ©·angstlich dar©·uber, da©マ keine eheliche Verbindung stattfand, bevor alle herk©·ommlichen Vorbedingungen erf©·ullt waren. Trozdem gelingt es 169 8 dem Schulthei©マen Georg Lienhard Gl©·uckh, Hochzeit (2.Ehe) zu halten, obwohl weder der Geburtsbrief seiner Braut, noch die 100 Reichstaler bares Verm©·ogen dem E.Rat vorgewiesen worden sind. Er heiratet ganz stille in seinem Hause. Dar©·uber beschwert sich die B©·urgerschaft, weil dies gegen die Privilegien versto©マe. Der E.Rat sucht "Satisfaction" beim Oberamt und "stellt bis Austrag der Sach die Ratst©·ag ein". In der Folge wird dem Schulthei©マen das B©·urgerrecht aufgek©·undet. Auf die Klage desselben beim Amt wird die Angelegenheit in der Weise gschlichtet, da©マ Gl©·uck, welcher durch seine Eigenm©·achtigkeit "die Ehre des E.Rats angegriffen", Abbitte leistet. Seine Hausfrau mu©マ vor Rat erscheinen, daselbst ihren Geburtsbrief vorweisen, "auch mit Aydt bekunden, da©マ die den Burgermeistern vorgewiesenen 150 Gulden ihr Eigentum sind". Doch finmdet sie vorerst noch keine Anerkennung als B©·urgerin; denn 1700 "begehrt der Amtsb©·urgermeister Hildtbrandt von E.E.Rath die Resolution, ob des Schulthei©マen Leonhardt Gl©·uckh Hausfrau bei l©·obl. Stadt Wolfach vor Burgerin angenommen seye". Der E.Rat will die Frage durch die Gemeinde entscheiden lassen, "weil sie die Privilegien ber©·uhre". Der Beschlu©マ der B©·urger ist ungenau und unklar ausgedr©·uckt ; der Eintrag der ©·uber den Schulthei©マen verh©·angten Strafe ist im Protokollbuch nur angefangen. Seine Stellung scheint er sich aber durch sein eigenm©·achtiges Handeln sehr erschwert zu haben; mindestens tritt er 1703 vom Amt zur©·uck".
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