Eduard Bernard FREIHERR VON BOCHOLTZ

Eduard Bernard FREIHERR VON BOCHOLTZ

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Name Eduard Bernard FREIHERR VON BOCHOLTZ
title Freiherr

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Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 2. Oktober 1649 Lobberich (Nettetal), Norrhein-Westfalen nach diesem Ort suchen

Notizen zu dieser Person

Eduard Bernard, Freiherr von und zu Bocholtz, Herr zu Lobberich, Kanonikus und Scholaster an der Kollegiatkirche zu Aachen, war geboren zu Burg Bocholtz (Lobberich) am 2. Oktober 1649. In dem Familienvertrage aus den Jahren 1715 - 1717 war bestimmt, daß der Kanonikus und Scholaster von Bocholtz sämtliche Titel, auch die der Häuser, genießen soll, dagegen soll die Witwe des 1711 gestorbenen Arnold von Bocholtz (des Bruders des Eduard Bernard) alle Güter, wie sie dieselbe jetzt besitzt nebst der Jurisdiktion ruhig, wie bisher, weiter behalten. Am 9. Juli 1715 wurde der Kanonikus und Scholaster Eduard Bernard Freiherr von Bocholtz, weil es eines Auges beraubt und über 60 Jahre alt war, vom Kurfürsten Jos. Clemens von Köln, von gewissen geistlichen Amtshandlungendispendiert. Am 22. Dezember 1722 errichtete er sein Testament, dem eram 15. März 1726 und am 22. März 1726 noch die Kodizille zufügte; außerdem ernannte er am 13. August 1722 den ältesten Sohn seines entfernten Verwandten erster Ehe, des Freiherrn Jobst Arnold Christoph von Bocholtz zu Störmede in Westfalen, zum Erben des Fideikommiß zu Lobberich, unter der Bestimmung, daß er sich allen Fleißes bemühe, eine der beiden Töchter seines verstorbenen Bruders Arnold zur Gemahlin zu erhalten, da mit ihm der Mannesstamm der Lobbericher Linie zu Bocholtz und zum Hove erlösche.

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Hochgeladen 2016-04-10 10:00:36.0
Einsender user's avatar Bernd Michaelis-Hauswaldt
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