Johann Arnold FREIHERR VON BOCHOLTZ

Johann Arnold FREIHERR VON BOCHOLTZ

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Arnold FREIHERR VON BOCHOLTZ
Beruf Lüttichscher Geheimrat
title Freiherr

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 5. September 1646 Lobberich (Nettetal), Norrhein-Westfalen nach diesem Ort suchen
Tod 22. August 1711 Lobberich (Nettetal), Norrhein-Westfalen nach diesem Ort suchen
Heirat 1706

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1706
Anna Maria Amalie FREIIN VON GYMNICH,

Notizen zu dieser Person

Am 17. Juni 1748 wurden die Güter der Eheleute Johann Arnold, Freiherrn von Bocholtz und Anna Maria Amalie, Freiin von Gymnich, von deren beiden Erbtöchtern Maria Margaretha und Anna Franziska,Freiinnen von Bocholtz, resp. Deren Ehegatten, geteilt. In dieser Teilung wurde vereinbart, daß die ganze Herrlichkeit Lobberich, d. h. die hohe, mittlere und niedrige Jurisdiktion, mit allen ihren Rechten und Einkünften, unterden teilenden Parteien noch gemeinschaftlich bleiben sollte. Gemeinschaftlich ist dieselbe auch bis zur Aufhebung der Feudal-Rechte durch die Franzosen geblieben. Die Herren von Lobberich von 1748 bis zur Aufhebung der Feudalrechte, 1798, waren:

Johann Arnold, Freiherr von und zu Bocholtz, Herr Zu Lobberich, auch als Besitzer der Burg Bocholtz und des Hauses Ingenhoven zu Lobberich.Derselbe war zu Burg Bocholtz am 6. September 1646 geboren, wurde am 7. April 1696 zum Geheimrat des Bistums Lüttich ernannt; als solcher war er auch zur Zeit Gesandter in Rom. Am 12. Und 16. Juni 1701 erhielter von Roermond aus die zweite und dritte Vorladung des Statthalters der Lehne des Fürstentums Geldern, datiert an "Arnold von Bocholtz, Herr zu Lobberich", zur Mutung der geldernschen Lehne: Haus Bocholtz, Haus Ingenhoven, Merssenshof alias in den Sittardt und zwei Dritteilen der "Herrlichkeit Lobbroeck". Nach seines Bruders Tode (es hatte eine Domherrenstelle in Straßburg inne) heiratete er mit päpstlicher Dispensin seinem 60. Jahre, im Jahre 1705, Anna Maria Amalia von Gymnich zu Blatten. In seiner Eheberedung von 11. November 1705 wurde sein Bruder,Scholaster Eduard Berhard Freiherr von Bocholtz und wenn auch er ohnemännliche Nachkommen stirbt, die von Bocholtz zu Störmede (die Vorfahren der jetzigen gräflichen Linien von Bocholtz in Westfalen),als Erben substituiert, jedoch zuerst 3 seiner Geschwister die Leibzucht. (DerStifter der Linie von Bocholtz zu Störmede war ein Oheim seines Vaters) Wie uns die Eheberedung besagt, hatte er Haus Bocholtz, Haus Ingenhoven und die anderen Bocholtzer Güter, nach seines älteren Bruders, Egidius Werners, Tode, am 12. Resp. 18. Dezember 1696, erhalten. Am 15 November 1706 errichtete er in Köln sein Testament; diese ernennt seinen Bruder Eduard Scholaster und Kanonich zu Aachen und seine beiden Schwestern, die Abtissin zu Vilich und die Stiftsdame zu Köln zu seinen Erben. Nach Errichtung dieses Testamentes entsprossen seiner Ehe 1707,1708, 1710 und 1711 noch vier Töchter, wovon die beiden ältesten jedoch im Kindesalter starben. Johann Arnold, Freiherr von und zu Bocholtz,Herr zu Lobberich, starb zu Lobberich am 22. August 1711.

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