Alexander EBBINGHAUS

Alexander EBBINGHAUS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Alexander EBBINGHAUS

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa Dezember 1903

Notizen zu dieser Person

Suchmöglichkeiten: http://www.ipce.info/library_3/files/ebb.htm

Ein Geschundener: Alexander Ebbinghaus
Professor Dr. med. Volkmar Sigusch, Frankfurt am Main Fundstelle: Leitartikel, Sexualmedizin 10/1984, S. 576f.
Unter uns lebt ein Mann, der buchstäblich zu Tode geschunden wird -- im Namen des Rechts, in Wahrheit aber aus Gefühlsquark, Heuchelei, Gesinnung. Ich weiß das seit einem Jahr, hoffte zunächst auf das Bundesverfassungsgericht, dann auf den Ministerpräsidenten das Landes NRW, den man »Bruder Johannes« nennt. Dies ließ mich glauben, er wisse um die Gnade. Inzwischen ist der Instanzenweg durchlaufen, und Johannes Rau hat immer noch Dringlicheres zu erledigen. Ein Berg toten Papiers liegt vor mir. Eingaben, Beschlüsse, Erklärungen, Berichte, in denen das Leben des Mannes verhandelt wird. Alexander Ebbinghaus, Justizvollzugsanstalt Münster, im Dezember 81 Jahre alt, wahrscheinlich der älteste Mensch unter deutscher Gefängnisverwaltung, ein »Pflegefall«, wie sein Anwalt Klaus Böwer sagt: »Seine Tage sind gezählt.« Was hat dieser Mann Abscheuliches getan? Vier Jahre lang hielten ihn die Nazis in Zuchthaus und KZ. Dann kam unserer Republik. Sie hat ihm (bisher) für weitere 20 Jahre die Freiheit entzogen. Seit einigen Jahren wenden unsere Rechtsverweser die sogenannte Sicherheitsverwahrung an, die sie von den Nazis übernommen haben. Ja, Sie lesen richtig: Alexander Ebbinghaus ist bisher mit 24 Jahren Schinderei und Gefängnis bestraft worden. Sein Verbrechen? Er liebte minderjährige Jungen und wurde von ihnen geliebt, aktenmäßig zuletzt 1973. Aber noch grauenhafter: er bekannte sich dazu. Das hat offenbar die gemeinsten, zuunterst liegenden Regungen der Juristen in Wallung versetzt. Sie haben ihre Richtschnur »Straftat« zerschnitten und nur noch das Bekenntnis, die Gesinnung abgeurteilt, sozusagen die Pädophilie an sich. Im Beschluß eines Oberlandesgerichts vom Juni 1983, bei dem es um die »Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung« geht, liest sich das so:
»eine kriminelle Energie hält die Anstaltsärztin bei diesem Krankheitsbild (es wurden vorher drei Erkrankungen und eine Operation erwähnt) für ausgeschlossen . . . der Aktionsradius des Verurteilten (ist) durch alter- und krankheitsbedingten Abbau eingeengt und auch seine Geistestätigkeit (hat) durch eine zunehmende Arteriosklerose nachgelassen . . . eine physisch-sexuelle Aktivität (kann) bei ihm nicht mehr angenommen werden«.
Doch das Gericht läßt den unendlich Geschundenen nicht »zur Bewährung« aus seinen Klauen. Denn so »argumentiert« es im selben Beschluß, er habe »insoweit« kein Unrechts gefühl, an seiner »perversen Einstellung hat sich im Laufe der Strafvollstreckung und der Sicherungsverwahrung nichts Grundlegendes geändert«; der Verurteile sei »psychisch eingleisig und irreversibel auf die Päderastie fixiert«. Seine Freunde, es sind zehn, die ihn, wie das Gericht es vordem wünschte, rund um die Uhr außerhalb der Anstalt »kontrollieren« und betreuen wollten, könnten »insoweit« außer Betracht bleiben, weil sie eine andere innere Einstellung . . . im Hinblick auf die Gefährlichkeit, die von der Veranlagung ausgeht, haben müßten. Verfolgt wird also nicht wegen einer zu befürchtenden sexuellen Tat, sondern einzig wegen der »perversen Einstellung«, und das rundum. Gesinnungsjustiz. In ihrer ruchlosen Sorge haben die Richter auch den allgemeinen Skandal formuliert, den die Pädophilie nach wie vor darstellt. Der Verurteilte könne ferner nicht in Freiheit sterben, weil in seiner »Nachbarschaft eine von jungen Familien bewohnte Siedlung mit Einfamilienhäusern entstanden ist.« Einfamilienhaussiedlungen und eingleisige Pädophilie ohne körperlich-sexuelle Aktivität und ohne das Lippenbekenntnis des Gebannten: Ja sich bin ein perverses Schwein -- das ist in der Tat unvereinbar.
Unter Verschluß bleibt nicht der reale Knabenschänder, sondern der abstrakte Skandal Pädophilie, der sich in Siedlungshäusern junger doppelverdienend abzahlender Einfamilien mit Schlüsselkindern so sehr zum Konkreten verdichtet, daß er durch Schimpf und Acht und Bann und Schande seinen wahren Inhalt aus sich herausläßt: Liebe zu Kindern.
Peter Schult, den unsere Justiz zuletzt auf ihr Gewissen geladen hat, und Alexander Ebbinghaus klebten auf ihre Fetische kein »Herz für Kinder«, nachdem sie es ihnen herausgerissen hatten. Und die Eltern ahnen im Streß: daß die Liebhaber ihrer Kinder sie so ernst nehmen, wie es das neue Farbfernsehgerät plus Videosystem nicht fertigbringt. Alle Gericht bescheinigten Alexander Ebbinghaus, keine Gewalt angewandt und die Jungen seelisch nicht geschädigt zu haben. So ist das bei der echten Pädophilie. Eines der »Opfer« erteilte uns allen öffentlich eine Lektion:
»Ich hatte zum ersten Mal das Gefühl, daß ein Mensch auf mich als Persönlichkeit einging . . . Er behandelte mich als Mensch und behandelte mich nicht als kleines, dummes Kind . . . Bei ihm fand ich die vermißte Liebe . . . die sexuellen Kontakte zwischen uns ergaben sich irgendwie -- auf beiderseitigen Wunsch. Es war keineswegs so, daß meine Schwäche und Wehrlosigkeit ausgenutzt wurde, denn ich wollte die Befriedigung meiner Sexualität . . . Alexander wurde zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Damals (wie heute) konnte ich den Sinn dieses Urteils nicht verstehen, da ich die Beziehung als äußerst positiv und wertvoll für mich erlebt hatte. Soweit empfand ich den erzwungenen Abbruch der Beziehung als Gewalt, sowohl gegen Alexander als auch gegen mich selbst.«
Ein Greis bleibt als Gefahr für die Allgemeinheit hinter Schloß und Riegel, weil er Kinder zwar nicht mehr körperlich-sexuell lieben würde, aber offenbar noch provokanter, schlechthin, und ein NS-Schlächter, an dessen Verbrechen niemand zweifelt, wird nach endlosen Vorermittlungen wegen einer ärztlich attestierten Herzrhythmusstörung (die neben vielen weiteren Erkrankungen Alexander Ebbinghaus tatsächlich hat) als verhandlungsunfähig deklariert. Pädophilie wird mit jahrzehntelangem Freiheitsentzug bis zum Tod geahndet und ein Geistlicher segnet die Atombombe, die die USA über Hiroshima zünden. Sie nannten die Atombombe »Little Boy«. Was ist das für eine Welt? Könnte ich doch statt der Siedlungsfamilien meine Söhne zu dem Kinderliebhaber schicken. Aber auch diese innere Einstellung wäre den Richtern suspekt. Sie ließen sie insoweit außer Betracht. Offenbar muß man in dieser Welt Menschen töten, um verständnisvoll oder gar nicht belangt zu werden.
[Die Deutsche Seiten] [To Articles & Essays, general]

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Hochgeladen 2008-01-26 12:08:28.0
Einsender Michael Schrader
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