Anna NN

Anna NN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Anna NN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt [1]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Pitter

Quellenangaben

1 Erbnamen- bzw. Krypto-Erbnamenregel
 Der 1. Sohn heißt wie der Großvater väterlicherseits. Der 2. Sohn heißt wie der Großvater mütterlicherseits Die 1. Tochter heißt wie die Großmutter mütterlicherseits Die 2. Tochter heißt wie die Großmutter väterlicherseits. Ohne Berücksichtigung der Patennamen erhalten nachgeborene Kinder charakteristische Vornamen, die bei den Geschwistern beider Elternteile auftreten und die deshalb oftmals namensgleich denen der Urgroßeltern sind. Zwingend ist bei der Erbnamensitte die Wiederholung des Vornamens nachgeborener Kinder, wenn der/die Vorgeborene verstorben war. Auch bekommt der Sohn den Namen des Vaters, wenn dieser vor dessen Geburt gestorben war. Die "rheinische" Patenordnung: 1. Junge -> Name/Pate Vaters Vater 1. Mädchen -> Name/Pate Mutters Mutter 2. Junge -> Name/Pate Mutters Mutter 2. Mädchen -> Name /Pate Vaters Mutter Erbname aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie In vielen Regionen wurden Kinder in festgelegten Reihenfolgen benannt. Dahinter steckte die Vorstellung, dass die Ahnen in ihren Nachfahren weiterleben. Folglich mussten die Namen der Vorfahren an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden. Dies geschah in mehr oder weniger festgelegten Formen. Allen Formen der Erbnamensitte ist die Benamung in folgender Reihenfolge gemeinsam. Der erste Sohn erhielt den Namen des Großvaters v��terlicherseits; der zweite Sohn den Namen des Großvaters mütterlicherseits. Die erste Tochter erhielt den Namen der Großmutter mütterlicherseits; die zweite Tochter den Namen der Großmutter väterlicherseits. Die Namen verstorbener Kinder wurden wiederholt. Darüber hinaus gab es weitere Regeln, die regional und konfessionell unterschiedlich gehandhabt wurden. Beispielsweise wurden die Namen verstorbener Geschwister vor den Namen der Großeltern weitergegeben, da sie aus eigener Kraft ihren Namen nicht vererben konnten. Diese von der katholischen Kirche unerwünschte Erbnamensitte wurde in katholischen Gebieten im Laufe des 17. Jahrhunderts durch eine Patennamensitte abgelöst. Um die Erbnamensitte dennoch weiterzuführen, bedienten sich die Eltern dann eines Paten, der den nach der Erbnamensitte notwendigen Vornamen trug (Krypto-Erbnamensitte). Von „

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Hochgeladen 2010-10-30 17:01:10.0
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