♂ Matthias ALBRECHT
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Matthias ALBRECHT |
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Beruf
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Kellerer und Schreiber des Freiherrn Johann Caspar von Eltz-Rübenbach |
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Notizen zu dieser Person
(Q.: Och 248/7) (Gelehrter
Herr Matthias, Schreiber und Kellerer des wohledlen Herrn Rittmeisters Eltz in Mayen, mit
der Dienstmagd der Frau jenes Rittmeisters. Eltzischer Kellner; Pate 20.10.1658 (My 1/51) P. 28.4.1657 (My 1/46) Chr. ZWICK
Kellerer und Schreiber des Freiherrn Johann Caspar von Eltz-Rübenbach
(Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit der Familie Albrecht,
die aus Welling stammt und ab etwa 1650 den Emmingerhof beackert hat;
später findet man einen großen Zweig in der Pfarrei Ochtendung
(im 19. Jh. ausgestorben).
Der Cellarius (frühes MA), in der deutschen Zeit bis zur frühen Neuzeit meist Kellerer, (auch Keller oder Kellner genannt) war ein Beruf auf dem Fronhof eines Gutsherrn oder in Klöstern. Auf dem Fronhof unterstand der Kellerer dem Meier, auf Klöstern konnte er bis zum Hauptverwalter der domkapitularischen Güter (Domkellnerei) aufsteigen. Er war also Beamter.
Der Cellarius oder Kellerer hatte das Aufsichtsrecht über den Weinberg, sowie auch andere Teile des Gutes und vor allem auch über den oder die Vorratskeller (lat. cellarium). Das Amt war somit ähnlich dem Hofamt des Mundschenken oder des Truchsess. Das Amt des Mundschenken wurde jedoch ausschließlich mit Personen aus dem Hochadel besetzt, wohingegen der Kellerer insbesondere auf den Gutshöfen und der Verwaltung des Adels und Klöstern nicht von Adel sein musste.
Er wurde in Württemberg und im Rheinland, dem Amtmann beigeordnet und war verantwortlich für das Einziehen der Einkünfte aus den Domänen, zeitweise zog er auch Steuern ein. Das Amt hieß dann Kellnerei.
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