Notizen zu dieser Person
Stähler 3
aus Dornseifen (jetzt Kreuztal) im Siegerland.
Eine Filiation mit dem Buschhütter Hauptstamm läßt sich bisher icht nachweisen, wenngleich Paten aus Buschhütten und Bottenbach solches möglich erscheinen lassen. So war 1610 Henrich Fronhauser aus Bottenbach Pate des Sohnes von Philipp Stähler zu Dornseifen und 1666 Anna Sabine, Ehefrau von Hermannus Spies zu Buschhütten, Patin der Tochter von Eckhard Stähler zu Dornseifen.
Hans Staler zu Dornseifen wird 1532 erwähnt in einem Obergerichtsurteil (Staatsarchiv Wiesbaden) in seiner Klage gemeinsam mit Thongus Münker (oo Elsgin von Müsen, Tochter von Hans von Müsen zu Müsenershütten, siehe Band 199 Seite 157), Johann zu Allenbach und Hen Molner gegen Hans und Johan zu Müsen wegen einer halben Blashütte daselbst. Dies bedeutet, daß Hans Staler un seine Sippe an der Eisenerzeugung beteiligt waren. Wie Kurt Schutte es ausdrückt, war Hans Staler nicht ein kleiner Dorfschmied, sondern seine Vorfahren und Nachkommen gehörten zu den alten Gewerkenfamilien, die fast ausschließlich untereinander heirateten. Auch diese Tatsache könnte einen Zusammenhang mit dem Buschhüttener Hauptstamm vermuten lassen, dessen Mitglieder alle Hemmergewerken waren. Auch sein 1572 nach Osthelden verzogener Enkel Valentin Staler arbeitete dort als Schmied.
Laut Werner Herling (Das untere Heestal. Fellinghausen - Dornseifen - Weiden, Kreuztal 1981) taucht der Name Stähler (Staler, Stoler) erstmals 1526 und 1527 unter den Steuerzahlern in Dornseifen auf. Zu dieser Zeit gab es dort nur zwei Höfe, den Beckershof und den Hof Dornseifen. Auf letzterem saß um 1460 der Dienstmann (Knappe) "Gerhart zu Dornsiffen". Es ist zu vermuten, daß "Hans der Staler" dessen Sohn oder Schwiegersohn war und "DES sTALERS son" sein Enkel. Beide zahlten 1527 2 alb. bzw 4 alb. Steuer, hatten also Grundbesitz. "Des stalers son", später Hans Staler genannt, hatte seit 1542 einen eigenen Hof in Dornseifen, das sogenannte Stählergut, später Dornseifer Kirchengut genannt.
Aufgrund der von Herling genannten Belege ergibt sich die folgende Stammfolge "Stähler 3".