| Nro.40 Im Jahr eintausend achthundert und zwanzig eins am fünf und zwanzigstenAugust erschien vor mir Abraham Hering Bürgermeister der SammtgemeineRemscheid 1) Der zu Menninghausen wohnende Feilenhauer Johann Peter Melchers,zufolge des von der hiesigen lutherischen Gemeinde geführtenTaufenregisters in Birgden, am dreyzehnten August eintausendsiebenhundert acht und neunzig geboren großjähriger ehelicher Sohn deslaut ausgefertigten Auszugs aus den hiesigen Sterbe-Registern hierselbstverstorbenen Feilenhauer Johann Wilhelm Melchers, und der noch lebendenAnna Catharina Lüdorp. 2) die Jungfer Francisca Helena Kuhlmann zu Menninghausen wohnend und,zufolge der von der hiesigen lutherischen Gemeinde geführtenTaufenregisters in Ehringhausen am dreißigsten July des Jahreseintausend sieben hundert neunzig sieben geboren, großjährige ehelicheTochter des zu Menninghausen wohnenden Hammerschmied Caspar DiederichKuhlmann, und der verstorbenen Anna Catharina Halbach. Die Mutter des Bräutigams, und der Vater der Braut waren bey diesem Actezugegen, und gaben ihre Zustimmung zu der in Antrag gebrachten ehelichenVerbindung. Beide Hauptcomparenten übergaben wegen der, zwischen ihnen kirchlichvollzogenen Ehe nachstehendes Zeugniß des gesetzlichen Pfarrers desBräutigams (der Braut) : Die Verlobten Johann Peter Melchers undFrancisca Helena Kuhlmann wurden am heutigen Tage abends halb 8 Uhr vonmir Endes Unterzeichnetem kirchlicher Ordnung gemäß im Beyseyn derZeugen Peter Arnold von der Höhe, Peter Kuhlmann, u. Casp DiederichKuhlmann zum ehelichen Leben eingesegnet. Menninghausen d. 24.Aug 1821 Das Aufgeboth ist zweymahl vor dem hiesigen Gemeindehause, nähmlich amvierten und fünften Sonntage des vorigen Monats July jedesmahlVormittags um eilf Uhr vorschriftsmäßig geschehen ; Einsprache dagegenist nicht erfolgt. Nachdem ich mich von der kirchlichen Vollziehung der Ehe vollkommenüberzeugt habe, so ist dieselbe in das Register der bürgerlichenVerhandlungen über die krichlich vollzogenen Ehen eingetragen worden. Es waren dabei folgende Zeugen zugegen : 1) Der Feilenhauer Peter Arnold von der Höhe, vierzig Jahre alt,Stiefvater des Bräutigams, auf Menninghausen wohnend 2) Der Faßbinder Friedrich Wilhelm Küpper, sieben und fünfzig Jahre alt,wohnhaft in der Halbach 3) Der Tagelöhner Wilhelm Kottsieper, drey und fünfzig Jahre alt,wohnhaft im Dorf 4) Der Schankwirth Peter Busch, sechszig Jahre alt, wohnhaft im Dorf Nach geschehener Vorlesung haben dieselbe diesen Act unterschrieben, mitAusnahme der Mutter des Bräutigams, und der Zeugen von der Höhe undKottsieper, welche nicht schreiben zu können erklärten, welches mit demVater der Braut ebenfalls der Fall war. |