♂ Johann Baptist WINZER
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Johann Baptist WINZER |
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Beruf
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"des Gerichts"; Bannwart |
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Notizen zu dieser Person
Firmung 1730. Bei oo1755 Witwer; er muß also schon einmal verheiratet
gewesen sein, 1.Ehe u. Filiationsnachweis jedoch unbekannt. +Alter: 40
Jahre. Diese Altersangabe hindert daran, ihm die Ehen des Johannes (* vor
1715), Sohn des Franziskus, zuzuordnen u. ihn mit diesem gleichzusetzen.
Jener war mindestens 10 Jahre älter u. bereits zweimal verheiratet. Falls
dessen 2. Ehefrau Maria BRUNNER vor 1755 verstorben wäre, käme für jenen
als 3.oo1755 Maria RUPP in Frage. Dann würde diesem Johann (*1721) keine
Ehe zustehen, u. das +Datum wäre wegen des Ehrenamtes "des Gerichts" für
einen Unverheirateten ebenso unsicher.- Seine Erben verpfänden als Schuldverschreibung
am 26.April 1783 sein "Häusle" in Stetten (geschätzt auf 73 lb), einseits
neben Jakob HAAS, anderseits neben Hanns BACHTHALER gelegen, für 36 lb
12ß 1rx Kapital plus 5% jährl. Zins an die Kirche (Pfarrarchiv Stetten,
Urkunde Nr.9 vom 26.April 1783).- Er zahlt lt. KRech 1763 für das Seelrecht
[seiner Schwiegermutter (+1750) oder seiner 1762 verstorb. gleichnamigen
Tante) Magdalena GERMÄNNin 5ß (daher Zuordnung abzuleiten]. Johann WINZER
Bannwarth (oo) übernimmt lt. KRech 1752-55 von Maria RUPPin Hensels Sohn
seel. Tochter [seiner Frau] für 3 Jahre den Rest von 19ß 6d (hieraus Beruf
u. Zuordnung). Hat ab KRech 1764 die auf Weihnachten 1765 bis 1768 fälligen
Verbindlichkeiten aus der Gant des Fridlin GERMANN Josephen Sohn wegen
+1765 seiner Wwe. hinterlassen; lt. KRech 1783 werden Zahlungen seiner
Erben von 1782 bis 1794 gen.
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