♂ Christoph SCHNEIDER
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
|
Christoph SCHNEIDER |
|
|
|
Beruf
|
Bauer (spätere Nr. 10) |
1742 |
Algersdorf (Valkeřice), Nordböhmen nach diesem Ort suchen |
|
Notizen zu dieser Person
Er kauft lt. Bauerngrundbuch Algersdorf (Inv. Nr. 80, Sign. Benesov nad Pl. 84), Aufn. 126 ff., am 14.11.1742 von seinem Stiefvater Heinrich Krombholtz das von diesem bisher in Nutzen gehabte dreispännige Bauerngut Fol. 9 (mit Bleistift später ergänzt die ab 1771 geltende Hausnummer: 10) für 326 Gulden 40 Kreuzer. Von der Kaufsumme sind u. a. drei alte Erben zu befriedigen: Georg Schneider (ihm steht noch ein ausgeschriebener, aber nicht bezahlter Termin von 7 Gulden zu, außerdem hat er noch zu fordern 55 Kreuzer); die Erben des seligen Christoph Schneider, nämlich der Stiefvater Heinrich Krombholtz, der Sohn Christoph als Käufer, die Töchter Maria, Elisabeth, Anna Katharina, Anna Maria und Rosalia mit je 3 Gulden 16 Kreuzer 2 4/2; die Tochter nach der seligen Maria Hillin (sie bekommt noch 15 Gulden 55 Kreuzer). Nach Abzug weiterer Schulden und Gebühren bleiben 267 Gulden 3 Kreuzer. Diese haben der Stiefvater mit den 6 Kindern in gleichen Teilen zu erben. Der Stiefvater Heinrich Krombholtz soll vom Käufer ein Stübel erbaut bekommen zum Wohnen; er erhält außerdem freie Herberge in der großen Stube etc. etc. Die mühselige Tochter Anna Maria erhält lebenslang freie Hitze und Wärme, Waschen und Backen, zur Liegestatt die Kammer über dem Ofen etc. etc. (1773 zahlt der Käufer auf ihr Begräbnis). Weil der Stiefvater viele Schulden zu bezahlen hat, erhält er zur Beihilfe von allen Körnern "2." Teil (ist es als den zweiten Teil oder 2 Teile zu lesen?), der Käufer "1." Teil, vom Stroh umgekehrt. - Am 6.2.1775 kauft Joseph Schneider diesen Hof von seiner Mutter Elisabeth für 326 Gulden 40 Kreuzer. Die mühselige Schwester Barbara Elisabeth hat lebenslang freie Herberge. 1784 zahlt Joseph auf das Begräbnis der Mutter.
Herunterladen
Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.