Notizen zu dieser Person
Mein letzter Wille, welchen ich heute den unten genannten Datum bei voller Gesundheit und ungetrübter Geisteskraft schreibe und eigenhändig unterschreibe. Da ich nicht weiß wann es Gott gefällt mich zu sich abzurufen so will ich bei vollständiger Geisteskraft meine letztwilligen Anordnungen bestimmen. Zu meinen Universalerben ernenne ich meine 3 Kinder Franz und Karl Neumayer, und Amalie von Schwarz geb. Neumayer. Meine Wertpapiere habe ich bei Lebzeiten meinen 3 Kindern mit den Bemerken gegeben, für meinen Lebensunterhalt zu sorgen. Ich fand mich hiezu durch den Umstand veranlaßt, daß meine beiden Söhne Franz und Karl, der Erstere zum Betriebe seiner Wirtschaft, den Letzteren zur Anlage und Betriebe einer Spiritus und Liquer Fabrik Kapitalien benötigten, und meine Tochter bei einer Familie von 4 Kindern und den Mangel eines Privatvermögens seitens meines Schwiegersohnes, Nachhilfe erforderte, um nicht ihr väterliches Erbvermögen angreifen zu müssen. Meinen halben Anteil der Häuser 5,7,9, in Oberdöbling Herrengasse, dann Nr. 38 Unterdöbling Herrengasse, samt den dazu gehörigen Gartengrund, welcher bei der Verlassenschaft meines Mannes, des Mediz. Doktors Karl Neumayer, der am 21. Jänner 1878 gestorben ist im Gesamtwert auf 50000 fl geschätzt wurde, folglich mein halber Anteil 25000 fl beträgt, von welchen meine Kindern derselbest Erbschaft zu gleichen Theilen haben. Meine beiden Söhne Franz und Karl Neumayer, beide Gutsbesitzer in Galizien, haben sich mit ihrer Schwester Amalie von Schwarz über die Begleichung ihres Anteiles von 2 Drittel ins Einvernehmen zu setzen. Sollten die Häuser verkauft werden, und hierbei ein den oben angeführten Betrag per 50000 fl übersteigenden Kaufgewinns erzielt werden, so hat der hinsichtlich meiner Hälfte sich ergebende Vorteil jedenfalls auf meine beiden Söhne nach Verhältnis ihres Erbteiles zuzukommen; worüber meine Tochter ihre beiden Brüder Franz und Karl Neumayer derob davon verständigen und nach Kraft und Gerechtigkeit ausgleichen müssend. Mein Haus in Gloggnitz am Silberberg Nr. 89, wie es liegt und steht, und allem was darinnen ist, sowie der dazu gehörigen Gartengrund und Wald, gehört meiner Tochter Amalie von Schwarz als Heiratsgut und darf ihr deshalben von ihren mütterlichen Erbteils unter keinen Bedingungen in Abrechnung gebracht werden. Meinen Schmuck und sonstige Wertgegenstände habe ich bei Lebzeiten meinen 3 Kindern übergeben, weil ich in meinem Alter Nichts von Allem benötige, hingegen meine Kinder es benützen können. Dies bestätige ich mit meiner eigenhändigen Unterschrift, nebst 3 glaubwürdigen Zeugen. Amalie Neumayer geb. Baronin von Apfaltrern