Tilemann BÜSING
♂ Tilemann BÜSING
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Tilemann BÜSING |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | etwa 1550 | Münder / Deister nach diesem Ort suchen | |
Tod | 1620 | Loccum nach diesem Ort suchen |
Eltern
Hans BÜSING | Margarethe SCHLÜTER |
Ehepartner und Kinder
Heirat | Ehepartner | Kinder |
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Margarethe ACHTERMEIER |
Notizen zu dieser Person
21.10.1570 und 1575 vom Kaiserlichen Freistift Fischbeck mit Ländereien belehnt
15.07.1582 bewilligten ihm Abt, Prior und Convent zu Loccum auf Lebenszeit "Nutzen und Gebrauch all ihrer Teile Korn aus dem Dorfe Leese, dazu Kleidung und zehn Taler"
1583 mit dem Dorfe Kutze beu Nusse in Ratzeburg belehnt, bei dessen Verkauf am 03.03.1618 abgefunden
1585 erteilt ihm die Lehnsherrschaft "Spiegelberg" ein Lehen zu Schmarrie und Lauenau, sowie Hof und Ländereien zu Wunstorf und zerstreut liegende Ländereien im Widdenser Amt
1596 Bau des Herrenhauses am Steinhof ebenda
1600 mit einem Hofe zu Mehren im Gericht Peine belehnt
1610 Erwerb des Steinhofs mit dem Vorwerk Theensen und der Großen Schäferei
1619 mit zwei Meierhöfen zu Bakede belehnt
Syndikus des Kaiserlichen Freistiftes zu Loccum
Datenbank
Titel | |
Beschreibung | Beiträge zur Genealogie der Familien
Arnd(t) - Benda - Böcking - Bonte - Breuning - Burret - Büsing - Dimpfel - Dreyßig - Eich (Raubach, WW) - Frege - Goetze - Händel - Herfeldt - Heucken - Jockisch - Linz - Mollard - Müller / v. Mühlenfels - Nell - Quistorp & Qvistorff - Rodenbach (Raubach, WW) - Rose - Sack - Scheibler - Schultz & Schultz v. Dratzig - Steinkopff (Brandenburg, Anhalt) - Steinkopff (Mecklenburg, Hamburg) - Stosch - Theuerjahr - Voigtel - Wachenhusen & v. Wachenfeldt - Wahnschaffe sowie mit diesen verschwägerter Familien
Dr. A. Schultz von Dratzig Mag. Art. N. Schultz von Dratzig Work in Progress Stand: 11.05.2024 Exportiert aus PAF 5 Tippfehler bitte ich zu entschuldigen, die Notizen sind bisweilen durch die Dateiumwandlung etwas unorthodox gesetzt (fehlende Leerzeichen und Absätze). Kindschaftsverhältnisse wie adoptiert, Pflegschaft, Vormundschaft, zweifelhaft u. ä. erkennt das Gedbas-System leider nicht, daher haben manche Personen mehr als zwei Eltern. Bitte nachfragen. Familiennamen, die mit Adelsprädikaten, Artikeln oder Präpositionen wie ab, de, le, van, von u. ä. beginnen, werden leider automatisch unter A, D, L, V u. ä. einsortiert und nicht unter dem eigentlichen Namen. Das liegt an der Unfähigkeit der Ausgangs-Software Nachnamen mit Vorsilben korrekt zu erkennen und einzusortieren. Familie von Müller findet man also nicht unter M wie es korrekt wäre, sondern unter V. Der Zusatz (s. n.) hinter Adelsnamen steht für "sine nobilitate" und kennzeichnet Scheinadlige, also Personen, die Adelsnamen tragen, ohne adelsrechtlich dem Adelsstand anzugehören. Dies ist der Fall bei: illegitimer Geburt von einer adlig geborenen Mutter, Adoption, weiblicher Namensübertragung auf Ehepartner und Kinder nach den Namensgesetzen etlicher republikanischer Staaten, Kauf. Familienzweige, die ohne adelsrechtliche oder / und zivilrechtliche Berechtigung ein Adelsprädikat zum Namen hinzugefügt haben, werden ohne dieses geführt. Ein Hinweis hierauf findet sich in den jeweiligen Notizen zur Person. Bei einigen Personen können die angegebenen Geburts- bzw. Heiratsdaten aus biologischen Gründen nicht stimmen. Dies ist in der Regel in den jeweiligen Notizen vermerkt. Ein Quellen- und Literaturverzeichnis im PDF-Format kann gerne per email erbeten werden. |
Hochgeladen | 2024-05-11 06:27:06.0 |
Einsender | Nini S. |
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