Notizen zu dieser Person
11. Juni 1654 Nachder Heiratsabredeerhält sie zeit ihres Lebens das Recht, das Gut zu nutzen, zu gebrauchen und inhaben, gleichgültig ob sie sich wieder verheiratet oder nicht. Sie ist jedoch nicht befugt, von dem Gut „das geringste zu verhandlen, verstimpeln oder sonsten zu verkaufen“. Auch soll nach ihrem Tod das Gut wieder an die Böhische Linie eigentümlich anfallen. Bei der Heiratsabred zugegen war der Stiefvater der Braut, Hans Schiele (t 1655), der Pflegvogt Bartle Hebding, Schafbauer, und Jakob Beha von Waldau. 1677 Hofwitwe und Lehenträgerin, 10. April 1677 Heiratsabrede zwischen Bernhard Lickert und der Witwe Anna Hebting mit den Kindern Mathis, Maria und Ursula Beha. Erstlich solle dasjenige, was diese beiden zusammenbringen, ein gemein Gutsein. Wenn eines der drei Kinderheiratet, soll es 200 fl. erhalten. 2) Sollte der Hochzeiter ohne Leibeserben vorversterben, erhalten seine Befreundeten 50 fl., wenn er Kinder hinterläßt, sollen diese die 50 fl. zum Vorauserhalten. 3) Sollte die Hochzeiterin zuerst sterben,erhält er auf dem Hofein Leibgeding mit einer Kuh und einer Geiß und dem Recht, ein Schwein auf dem Wasen laufen zu lassen, ebenso 2 Hühner zu halten. 4) Wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgehen, soll er im Leibgeding statt der Geiß noch eine Kuh halten dürfen, die er aber aus eigenen Mitteln anschaffen muß. „Und ist auch ihme auf dieses Leibgedingsich wieder zu verheiraten nit verbotten.“ Anwesend waren außer den Hochzeitsleuten und den drei Vögten noch sieben weitere Bauern, u.a. Mathis Hebding sowie auf ihrer Seite u.a. Mathis Creutz als ihr Pfleger, Bartle Hebding und Jakob Rombach als der Kinder Pfleger. (61/10776 S. 103-107)